Lobbyismus

Lobbyismus

Lobbyismus ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft. Mittels Lobbyismus versuchen Interessengruppen (Lobbys), die Exekutive und die Legislative zu beeinflussen (vor allem durch persönliche Kontakte); außerdem versuchen sie, die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit zu beeinflussen. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien.

Da der Begriff oft kritisch konnotiert wird, nennt sich kein Interessenverband „Lobbyverein“. Gängige Bezeichnungen für lobbyistische Tätigkeiten sind zum Beispiel Public Affairs, 'politische Kommunikation' und Politikberatung. Große Firmen haben ein Hauptstadtbüro oder eine Hauptstadtrepräsentanz.

Im Jahr 2006 führten Thomas Leif und Rudolf Speth – in Analogie zur Bezeichnung Vierte Gewalt für die Presse – den Begriff Fünfte Gewalt für den Lobbyismus ein.[1]

Unternehmensverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und andere Verbände sowie größere Unternehmen bringen ihre Interessen gezielt in das Gesetzgebungsverfahren ein und geben ihren Mitgliedern relevante Informationen. Diese können sich so auf zu erwartende politische Entscheidungen einstellen.

Lobbyismus ist eine Methode der Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse, vor allem durch Information, im Rahmen einer Strategie. In den meisten Staaten sind Bestechung und das Gewähren anderer Vorteile verboten. Es kommt häufig vor, dass hochrangige Entscheidungsträger aus Politik oder Exekutive (beispielsweise Ministerien) „die Fronten wechseln“, also ihre bisherige Stellung aufgeben und zu einem Verband oder einem Unternehmen wechseln.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Der Begriff geht auf die Lobby (englisch für „Vorhalle“) des Parlaments zurück – je nach Herkunft des Historikers auf die „lobia“ des römischen Senats, auf die „lobby“ des britischen Unterhauses oder des US-amerikanischen Kongresses –, in der Vertreter verschiedener Gruppen Parlamentarier an die Möglichkeit ihrer Abwahl erinnerten und auch Vor- oder Nachteile für bestimmtes Verhalten in Aussicht stellten (siehe auch Nötigung, Erpressung).

Auch wortgeschichtlich knüpft der Lobbyismus an seine historischen Vorformen des „Antichambrierens“ (des Suchens von Einfluss im Vorzimmer der Herrschaft) und der schon spätmittelalterlichen Tätigkeit der „Hofschranzen“ an. Die leicht negative Bewertung des Begriffs in deutschsprachigen Ländern mag darin (und/oder im Fehlen verbindlicher, Transparenz erzeugender Regeln für Lobby-Arbeit) ihre Ursache haben.[2]

Vorgang des Lobbying

Definitionen des „Lobbying“ enthalten häufig vier Merkmale:

  • Einflussnahme,
  • Informationsbeschaffung,
  • Informationsaustausch,
  • strategische Ausrichtung der Tätigkeit.

Carsten Bockstette definiert Lobbyismus wie folgt: Lobbyismus ist der Versuch der Einflussnahme auf Entscheidungsträger durch Dritte.[3] Hans Merkle geht bei seiner Definition weiter: er geht von einem automatischen Erfolg der Lobbytätigkeit aus, indem er die gezielte Beeinflussung des Entscheidungsträgers integriert. Er definiert Lobbyismus folgendermaßen: „Die zielgerichtete Beeinflussung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung nennt man Lobbying.“[4] Diese Integration ist allerdings umstritten.

Ein Lobbyist ist die Person, die das Lobbying im Auftrag eines Dritten durchführt, zum Beispiel im Rahmen eines Dienstvertrages.

Schema des Lobbying-Prozesses

STRUKTUREN

PROZESSE

EINFLUSS
Verbände →
Firmen →
Politikberater
Interne Lobbys →





→ Analyse von Fakten
→ Analyse von Institutionen
→ Einfluss generieren →





→ Entscheidungsträger
*direkt
→ Dritte
*indirekt
Quelle »

Lobbyismus in einzelnen Ländern

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Verstärkt seit dem Ende der 1990er-Jahre entstand in Deutschland eine große Zahl von Initiativen, die sich für als notwendig angesehene marktwirtschaftliche Reformen, für internationale Wettbewerbsfähigkeit und gegen von ihnen so bezeichneten „Reformstau“ einsetzen. Viele dieser Gruppen verstehen sich selbst als Basisbewegungen, Kritiker sehen in ihnen Lobby-Organisationen der Wirtschaft, die sich als Bürgerbewegung tarnen, und verweisen als Beleg auf ihre Finanzierung. Sie nutzen beispielsweise große Anzeigen in Tageszeitungen und den Rundfunk, um für ihre (politischen) Ziele zu werben und so in ihrem Sinn Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen.

In Diskussionen wie um Kern- und Solarenergie,[5] Biotechnologie, Urheberrecht/Tauschbörsen oder um Softwarepatente wird kritisiert, dass Industrie und Großkonzerne über massive Lobbyarbeit Gesetze auf Bundes- oder EU-Ebene durchsetzen, die in ihrem Interesse, nicht aber im Interesse des Mittelstandes oder des Verbrauchers seien. Derselbe Vorwurf richtet sich analog gegen manche Umweltverbände und Sozialverbände, die ebenfalls – im Deckmantel von Allgemeininteresse – Partikularinteressen vertreten.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Die Anzahl der Einträge wächst, im Juni 2010 waren 2.136 Verbände registriert. Aufgrund der Freiwilligkeit der Aufnahme und der engen Definition von „Verband“ bildet die Liste nicht das ganze Spektrum des Lobbyismus im Deutschen Bundestag ab. In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2005–2009) gab es mehrere parlamentarische Initiativen zugunsten einer verbesserten Transparenz des Miteinanders von Politik und Interessenvertretern. In ihren Programmen zur Bundestagswahl 2009 hatten die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Partei Die Linke schließlich die Forderung nach Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters aufgenommen.[6]

  • Eine besondere Form des Lobbyismus „im Dunstkreis der Korruption“ (Hans Herbert von Arnim) wurde einer breiten Öffentlichkeit und vielen Parlamentariern erstmals im Jahr 2006 bekannt: Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden, arbeiten zeitweilig als externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien.[7][8][9]

Nach Darstellung der Bundesregierung sei eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der Ministerien jedoch ausgeschlossen.[10]

  • Lehrmaterialien und Lehrerbildung im Unterrichtsfach Wirtschaft werden von Wirtschaftsverbänden beeinflusst.[11]

In der Bundesrepublik gelten die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft als Branchen mit besonders großer Lobbymacht. Die Energiewirtschaft, insbesondere die vier großen Energiekonzerne in Deutschland (RWE, EON, EnBW und Vattenfall), arbeitete seit dem „Atomkonsens“ von 2002 für eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke und hatte damit im Herbst 2010 auch Erfolg.[12]

Situation in Österreich

Der politische Interessensausgleich wird in der Zweiten Republik (seit 1945) vor allem auf Ebene der Sozialpartner geleistet. Daher sind die Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern auf Bundes- und Landesebene (die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bauern mit Pflichtmitgliedschaft) und der Gewerkschaftsbund die dominierenden Interessenvertretungen; ihre Macht hat wesentliche Bedeutung für den Parlamentarismus Österreichs. Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt. Ausgelöst durch den EU-Beitritt Österreichs, wesentliche Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte und die EU-Erweiterung ändern sich jedoch die Anforderungen an Unternehmen und deren Management.

Der Österreichische Public Affairs-Verband (ÖPAV) wurde im September 2011 als Vereinigung von Public Affairs-Manager/innen in Agenturen, Unternehmen, Verbänden und NGOs gegründet. Der ÖPAV hat sich zur Gründung einen strengen Verhaltenskodex gegeben und sieht sich als Sprachrohr der gesamten Public Affairs-Branche in Österreich. Bereits mit der Gründung wurde der ÖPAV zum größten derartigen Verband im Land.

ALPAC (Austrian Lobbying and Public Affairs Council) ist die einflussreiche Vereinigung der Eigentümer von Lobbying- und Politikberatungsunternehmen in Österreich. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in diesem exklusiven Kreis ist langjährige Erfahrung als Politiker, Politikberater, Innenpolitikredakteur, Interessenvertreter oder Diplomat. Mit der Gründung von PASA (Public Affairs Society Austria – einer Teilorganisation des PRVAs – Public Relations Verband Austria) haben sich auch die Public-Affairs-Manager der großen PR-Agenturen erstmals dem Konzept von Transparenz und Verhaltensstandards verschrieben.

Situation in der Schweiz

Die Schweiz kennt verschiedene stark institutionalisierte Formen des politischen Interessenausgleichs. Dazu zählen die Sozialpartnerschaft, das Vernehmlassungsverfahren und die Expertenkommissionen. Zudem erfolgt die Einsitznahme von Interessenvertretern im Parlament weitgehend ungehindert (heute allerdings unter Publikations-Pflicht); sie wurde vormals von den Bauern, heute namentlich von Organisationen der Wirtschaft und des Gesundheitswesens genutzt.

Regierungsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen und Nebenerwerbe auf nationaler Ebene auflösen (beispielsweise nach den Unvereinbarkeits-Vorschriften für Bundesrats-Mitglieder in Art. 144 Bundesverfassung), während sie auf kantonaler Ebene teilweise wegen des Milizsystems ausdrücklich zugelassen sind.

In den 1980er-Jahren ist namentlich in den Massenmedien und in der Wissenschaft eine kritische Diskussion über institutionalisierte Interessenvertretung entstanden, die zu verschiedenen, eher bescheidenen Reformen geführt hat. Jedes Parlamentsmitglied hat die Möglichkeit, zwei Personen zu bezeichnen, die einen privilegierten Zugang zur Wandelhalle (Lobby) des Parlamentes haben.[13] In einer Untersuchung der Gästelisten von 2004 bis 2011 wurde festgestellt, dass eine Kerngruppe von ca. 222 Lobbyisten regelmässig anzutreffen sind.[13] Die Gesamtzahl ist noch viel höher, da Ex-Parlamentarier freien Zugang zur Wandelhalle haben und keinen Gästeausweis benötigen.[14]

Situation in Frankreich

Auch in Frankreich existieren einige starke Lobbyverbände. Die Atomlobby war stark genug, 1986 die Katastrophe von Tschernobyl und die von dort nach Westeuropa gezogenen radioaktiven Wolken zu verharmlosen – in Frankreich wurde nicht auf Milch und Gemüse verzichtet, obwohl diese verstrahlt waren. Es gelang der Lobby nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 zudem, Staatspräsident Nicolas Sarkozy von einem Kurswechsel der französischen Politik abzuhalten.[15]

Situation in der Europäischen Union

Europäische Interessenvertretung

Brüssel gehört zu den Städten mit den meisten Lobbyisten (Bild: Europäisches Parlament in Brüssel).

Charakter des EU-Lobbyings

Die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten lässt sich von jener in der Europäischen Union nicht trennen. Vielfach besteht – wie beim Rat der EU in Brüssel – Personenidentität mit mitgliedstaatlichen Regierungsmitgliedern. Weiterhin bedürfen europäische Richtlinien der anschließenden Umsetzung in nationales Recht. Die europäische Argumentation lässt sich meist nahtlos in nationalen Gremien fortsetzen.

Die Heterogenität der wirtschaftlichen Interessen potenziert sich auf europäischer Ebene. Die Brüsseler Gesetzgebung hat Einfluss auf 27 Mitgliedstaaten (Stand 2010). Neben Bedürfnissen einzelner Unternehmen oder Branchen sind hier oftmals zusätzlich spezifische nationale Marktsituationen, Unternehmensphilosophien und Interessen zu berücksichtigen. Die Anzahl der zu Vertretenden und das Spektrum der Divergenz nehmen zu. Die von den Verbänden wahrzunehmenden Interessen sind also noch breiter und vielschichtiger als auf nationaler Ebene. Gleichzeitig vollzieht sich die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsakte parallel auf nationalstaatlicher wie auf europäischer Ebene in sehr unterschiedlichen Formen. In empirischen Untersuchungen ist das System der EU-Interessenvermittlung mit der Metapher des „Mosaiks“ beschrieben worden, „das durch die parallele Existenz und Persistenz unterschiedlicher Struktureigenschaften gekennzeichnet ist“[16]

Unter Umständen kann es für das jeweilige Unternehmen daher hilfreich sein, wenn es ergänzend zum indirekten Lobbying über den Branchenverband sein individuelles Anliegen direkt an den entscheidenden Stellen vorbringt. Die Dependancen der Unternehmen sind in Brüssel – ebenso wie in den Mitgliedstaaten – zumeist personell gering besetzt oder dienen als Brückenkopf und verlängerter Arm, nicht jedoch als operative Einheit. Mittelständische Unternehmen verfügen selten über entsprechende Dependancen. Bei den Unternehmensrepräsentanzen fehlt es folglich häufig am nötigen Personal, um umfangreiche „Zeitgeistinitiativen“ des Gesetzgebers wie zum Beispiel das Tabakwerbeverbot auf europäischer Ebene oder das angesprochene Dosenpfand auf nationaler Ebene abfedern zu können. Aus diesem Grund schalten Unternehmen zunehmend auch Berater bei der Interessenvertretung ein. Nach US-amerikanischem Vorbild sind daher nun auch internationale Großkanzleien und Lobbyingfirmen in dem Sektor auf dem Vormarsch, indem sie – meist mit Hilfe von Ex-Politikern und spezialisierten Anwälten in ihren Reihen – ausländische Unternehmen an den deutschen bzw. den österreichischen oder europäischen Markt heranführen oder deutschen bzw. österreichischen Unternehmen in den politischen Gremien Gehör verschaffen.

Auf Grund der im Vergleich zu Parlamenten der Mitgliedstaaten schlechten wissenschaftlichen Unterstützung nutzen Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Lobbyisten auch wegen ihres Detailwissens. Das Risiko, dass übermittelte Informationen unvollständig oder parteiisch selektiert sind, wird dadurch gemindert, dass die EU-Organe eine Vielzahl von Lobbyisten unterschiedlicher Interessengruppen anhören. Dennoch wird das Lobbying auch von kritischer Seite nicht Grundsätzlich abgelehnt.[17]

Transparenz und Register

Auf EU-Ebene wird zur Zeit eine stärkere Regulierung der Lobby-Arbeit diskutiert. Die EU-Kommission hat im Juni 2008 ein (vorerst) freiwilliges Register [18] von Lobbyisten eingerichtet.[19] Darin sollen Firmen und Verbände Einkünfte durch und Ausgaben für Lobby-Arbeit offenlegen. Das Europäische Parlament hat sich hingegen im Mai 2008 dafür ausgesprochen, ein allgemeines Pflicht-Register für EU-Lobbyisten einzuführen, ähnlich wie es in den USA existiert.[20] Bislang widersetzt sich die EU-Kommission einem verpflichtenden Lobbyregister jedoch.[21][22]

Es gibt daher bis heute keine Registrierungspflicht. Vielmehr gibt es ein Anreizsytem zur Registrierung. Im Europäischen Parlament wird ihnen mittels eines Ausweises Zugang zum Gebäude gewährt. Dies ist dem § 9 der Geschäftsordnung zu entnehmen. Im Oktober 2007 waren beim Europäischen Parlament 4570 Personen als Interessenvertreter registriert;[23] damit verbunden war ein erleichterter Zugang zu den Parlamentsgebäuden.

Im Rahmen der 2005 von Kommissar und Vizepräsident Siim Kallas ins Leben gerufenen Transparenz-Initiative veröffentlicht die Kommission am 23. Juni 2008 ein freiwilliges Internetregister für Lobbyisten. Sie sind dazu aufgerufen, sich zu registrieren und damit ihre Interessen, Kunden und Finanzen auszuweisen. Gleichzeitig mit der Registrierung unterschreiben sie einen Verhaltenskodex, der zusammen mit den Interessengruppen ausgearbeitet wurde. Ein geplanter Kontrollmechanismus soll die Angaben überprüfen. Die Einführung ist aber nur ein Etappenziel: Langfristig ist geplant, ein einziges Register gemeinsam mit dem EU-Parlament zu schaffen. Das Parlament würde dann nur eingetragene Lobbyisten in das Gebäude lassen. Faktisch wäre das bislang freiwillige Register dann Pflicht – auch ohne Gesetz. 2008 führte die EU ein Lobby-Register ein.[24]

Das gemeinsame Register der Interessenvertreter beim Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission („Transparenzregister“) ist am 23. Juni 2011 in Betrieb genommen worden.[25] Alle Organisationen, Firmen und Selbständige, die Tätigkeiten mit dem Ziel direkter oder indirekter Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse oder Entscheidungen der EU-Institutionen ausüben, sind dazu aufgerufen, sich zu registrieren. Die Registrierung im Transparenzregister setzt die Offenlegung des jährlichen Gesamtumsatzes aus der Lobbyarbeit, optional auch nur die Angabe einer Umsatzgrößenklasse (z.B. >=100.000 - <150.000 €) sowie den relativen Anteil namentlich genannter Klienten / Kunden an diesem Umsatz, optional ebenfalls der Umsatzgrößenklasse (z.B. Firma XY <50.000) voraus (zu Details vgl. die Leitlinien zu den finanziellen Angaben[26]). Die Pflicht zur umfassenden und wahrheitsgemäßen Angabe dieser Informationen ergibt sich aus einem Verhaltenskodex,[27] dem sich die Interessenvertreter bei Eintragung in das Register unterwerfen müssen. Eine Verpflichtung zur Eintragung gibt es jedoch nicht, was von vielen Seiten kritisiert wird.[28]

Vertrag von Lissabon

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird europäischer Lobbyismus vermehrt in Zusammenhang mit Partizipativer Demokratie gebracht. So verweist Art. 11 EU-Vertrag ausdrücklich auf repräsentative Verbände hin. Dass hierunter auch Unternehmen gemeint sein könnten, zeigt in der Praxis das EU-Nebenorgan Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss.[29]

Fallbeispiele für EU-Lobbyismus

Ein Beispiel für Lobbyismus auf EU-Ebene ist die Autolobby in Brüssel. Während Lobbyisten der Autohersteller etwa versuchen, den von der EU geplanten Grenzwert von 120 g CO2/km anzuheben, wirken Umweltverbände darauf hin, diesen Wert durchzusetzen.[30]

Ebenfalls beispielhaft für die große Macht spezialisierter Branchenlobbys innerhalb des EU-Institutionennetzwerkes ist die starke Einbindung der Finanzwirtschaft in die Regulierung der Finanzmärkte. Demnach stellen im offiziellen Beratungsgremium der EU-Kommission derzeit Banken die überwältigende Mehrheit der Mitglieder. So sollen beispielsweise die Deutsche Bank wie auch die Commerzbank Vertreter nach Brüssel schicken. Verbraucherschützer gibt es jedoch nur zwei, Gewerkschafter nur einen in dem vierzigköpfigen Gremium.[31] Abgeordnete im Europaparlament haben aus diesem Anlass bereits die „Zivilgesellschaft“ um Hilfe gebeten.[32]

Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wird in der für die Regulierung der Finanzmärkte Europäischen Union zunehmenden auf ein Ungleichgewicht im Lobbying zugunsten der Finanzindustrie hingewiesen. In einer parteiübergreifenenden Initiative von Europaabgeordneten im Europäischen Parlament hat sich Ende Juni 2011 die Lobbyorganisation Finance Watch gegründet.[33]

Arten von Lobbyismus

Im Wesentlichen gibt es fünf Arten von Interessen, die durch Lobbying durchgesetzt werden sollen:

  1. Organisierte Interessen im Wirtschaftsbereich und in der Arbeitswelt
  2. Organisierte Interessen im Sozialbereich
  3. Organisierte Interessen im Bereich der Freizeit und Erholung
  4. Organisierte Interessen im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft
  5. Organisierte Interessen im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich[34]

Kritik am Lobbyismus

Lobbyisten werden von Kritikern oftmals als wahre Strippenzieher bezeichnet. Die Politiker wären quasi ihre Marionetten. (Bild: Demonstration gegen den Hongkonger Regierungschef Donald Tsang am 1. Juli 2005)

Der Lobbyismus wird in Anlehnung an die „Vierte Gewalt“ (Medien) auch als „Fünfte Gewalt“ bezeichnet, da die Interessenpolitik ebenso wie die Presse einen Einfluss auf die Staatsgewalt hat. Anders als die institutionalisierten Gewaltenträger unterliegen Interessenvertreter jedoch keinen klaren gesetzlichen Regelungen.

Lobbyismus kann bis hin zur Korruption und damit unerlaubten Einflussnahme führen. Die harmloseste Form sind hier noch von Lobbygruppen organisierte sogenannte „Informationsveranstaltungen“ für Parlamentarier, die mit kostenloser Verköstigung der Eingeladenen verbunden sind. Besonders in Brüssel, aber auch in Berlin ist dies keine Seltenheit. Dabei wird natürlich das Ziel verfolgt, die Volksvertreter für seine eigenen Interessen zu gewinnen.

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Gelder und Leistungen fließen, um von einzelnen Parlamentariern bestimmte Abstimmungsverhalten zu erhalten. Das Ausmaß lässt sich jedoch kaum feststellen, und andererseits gibt es auch Bemühungen, diese Art von Korruption zu verhindern. So sind zum Beispiel die Mitglieder der EU-Kommission dazu verpflichtet, Geschenke ab einem Wert von 150 Euro anzugeben, und die Liste dieser Geschenke ist auf der Webseite der EU-Kommission einzusehen.

Lobbyismus steht folglich immer im Spannungsfeld zwischen einer legitimen Interessenvertretung und möglichen Gefährdung demokratischer Grundprinzipien. Aufgrund immer komplexer werdender Wirtschaftsstrukturen und Themenfelder, die den Gesetzgeber vielfach in seinen Möglichkeiten überfordern, haben Lobbygruppen dennoch eine wichtige Funktion, insbesondere die Verschaffung von Informationen. Die am Gesetzgebungsprozess Beteiligten in Europa suchen daher mittlerweile – wie schon seit langer Zeit in den USA – offen das Gespräch mit Wirtschaftsvertretern, Verbänden und Lobbyisten, um sich vor einer Entscheidung umfassend über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte eines Vorhabens zu informieren.

Siehe auch

Nichtregierungsorganisationen

Einige Nichtregierungsorganisationen treten für eine Offenlegung der Lobbyarbeit ein:

Literatur

Aufsätze

Sammelbände und Monografien

  • Thomas von Winter, Willems, Ulrich (Hrsg.): Interessenverbände in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-14589-1.
  • Kim Otto, Sascha Adamek: Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2008, ISBN 978-3-462-03977-1.
  • Thomas Leif, Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland. BpB, Bonn 2006, ISBN 3-89331-639-6. (Inhaltsverzeichnis)
  • Cerstin Gammelin, Götz Hamann: Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – Wie Deutschland regiert wird. 5. Auflage. Econ Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-430-13011-5.
  • Nicola Berg: Public Affairs Management. Gabler, Wiesbaden 2003, ISBN 3-409-12387-3.
  • Steffen Dagger (Hrsg.): Politikberatung in Deutschland: Praxis und Perspektiven. VS-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14464-2.
  • Gunnar Bender, Lutz Reulecke: Handbuch des deutschen Lobbyisten: Wie ein modernes und transparentes Politikmanagement funktioniert. Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-89981-005-8.
  • Ulrich Müller, Sven Giegold, Malte Arhelger (Hrsg.): Gesteuerte Demokratie? Wie neoliberale Eliten Politik und Öffentlichkeit beeinflussen. VSA, 2004, ISBN 3-89965-100-6.
  • Manfred Strauch: Lobbying. Wirtschaft und Politik im Wechselspiel. Gabler, Wiesbaden 1993, ISBN 3-409-19183-6.
  • Ralf Kleinfeld, Annette Zimmer, Ulrich Willems (Hrsg.): Lobbying. Strukturen, Akteure, Strategien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8100-3961-3.
  • Jörg Rieksmeier (Hrsg.): Praxisbuch: Politische Interessenvermittlung: Instrumente - Kampagnen - Lobbying. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15547-0.

Literatur mit Schwerpunkt Europäische Union

  • Reiner Eising, Beate Kohler-Koch: Interessenpolitik in Europa. Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-0779-3. (Regieren in Europa 8)
  • Bernd Hüttemann: Europäisches Regieren und deutsche Interessen. Demokratie, Lobbyismus und Art. 11 EUV, Erste Schlussfolgerungen aus „EBD Exklusiv“, 16. November 2010 in Berlin. In: EU-in-BRIEF. Nr. 1, Berlin 2011, ISSN 2191-8252 (online).
  • Hans-Jörg Schmedes: Das Mosaik der Interessenvermittlung im Mehrebenensystem Europas. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 19 (Lobbying und Politikberatung), Bonn 2010 (online).
  • Steffen Dagger, Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel. VS-Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15388-9.
  • Klemens Joos: Lobbying im neuen Europa: Erfolgreiche Interessenvertretung nach dem Vertrag von Lissabon. Wiley-VCH Verlag, 2010, ISBN 978-3-527-50564-7.
  • Klemens Joos: Interessenvertretung deutscher Unternehmen bei den Institutionen der Europäischen Union. Dissertation an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der LMU München, BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag, 1998, ISBN 978-3-87061-773-8.
  • Irina Michalowitz: Lobbying in der EU. facultas wuv, Wien 2007, ISBN 978-3-8252-2898-9. (Europa kompakt Band 2)

Fallstudien

  • Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie. Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der European Aeronautic, Defence and Space Company (EADS). Kovač, Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6.
  • Steffen Dagger: Energiepolitik & Lobbying: Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009. ibidem-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-8382-0057-6.
  • David Krahlisch: Lobbyismus in Deutschland – Am Beispiel des Dieselpartikelfilters. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-8364-2316-8.
  • Diana Wehlau: Lobbyismus und Rentenreform . Der Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16530-1.
  • Hans-Jörg Schmedes: Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände im Mehrebenensystem. Lobbyingaktivitäten britischer, deutscher und europäischer Verbände. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15631-6.
  • Faik Tanrikulu: Mechanismen des Lobbying in Brüssel - Fallbeispiel Türkisches Lobbying, Grin Verlag, 2011, ISBN 978-3-640-85146-1.
  • Johanna Veit: EU-Lobbying im Bereich der grünen Gentechnik: Einfluss- und Erfolgsfaktoren, Tectum Verlag, 2010, ISBN 978-3-8288-2257-3.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Lobbyismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Europa/EU

Deutschland

Schweiz

Österreich

  • ÖPAV (Österreichischer Public Affairs-Verband)
  • ALPAC (Austrian Lobbying and Public Affairs Council)

Einzelnachweise

  1. Zum Spannungsverhältnis von Lobbyismus und parlamentarischer Demokratie Hans-Jürgen Papier: Vortrag anlässlich der Vorstellung des Buches „Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland“ am 24. Februar 2006 im Berliner Reichstag
  2. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 17.
  3. Carsten Bockstette: Konzerninteressen, Netzwerkstrukturen und die Entstehung einer europäischen Verteidigungsindustrie: Eine Fallstudie am Beispiel der Gründung der „European Aeronautic, Defence and Space Company“ (EADS). Hamburg 2003, ISBN 3-8300-0966-6, S. 18.
  4. Hans Merkle: Lobbying: Das Praxishandbuch für Unternehmen. Darmstadt 2003, ISBN 3-89678-233-9, S. 10.
  5. Die spektakulären Erfolge der Solar-Lobby. In: FAZ. 26. Januar 2010.
  6. Hans-Jörg Schmedes: Mehr Transparenz wagen? Zur Diskussion um ein gesetzliches Lobbyregister beim Deutschen Bundestag. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen. Heft 3/ 2009: S. 543–560.
  7. Bezahlte Lobbyisten in Bundesministerien: Wie die Regierung die Öffentlichkeit täuscht. In: Monitor Nr. 557, 15. Dezember 2008 auf: wdr.de
  8. Stefan Krempl: Datenbank gibt Aufschluss über Lobbyisten in Ministerien. auf: heise online, 27. Juli 2007.
  9. Florian Gathmann, Nils Weisensee: Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien. auf: Spiegel online. 26. Juli 2007.
  10. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Thea Dückert, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3431
  11. Lobbyisten im Lehrerzimmer. auf: Zeit online. 11. Mai 2011.
  12. Die strahlenden Sieger der Atomlobby. Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist ein großer Erfolg für die Energiekonzerne. Jetzt wollen sich andere Branchen diese Lobbyarbeit zum Vorbild nehmen. auf: Zeit online. 7. September 2010.
  13. a b Oliver Kühni Die mächtigen Einflüsterer im Bundeshaus, im Tagesanzeiger vom 15. September 2011, Abgerufen am 22. Oktober 2011
  14. Thomas Angeli Das begehrte «GA fürs Bundeshaus», in Der Beobachter, Ausgabe 5, 2008, abgerufen am 22. Oktober 2011
  15. Karin Finkenzeller: Abhängig von der Atomlobby. auf: Zeit online. 9. Mai 2011.
  16. Hans-Jörg Schmedes: Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände im Mehrebenensystem. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15631-6, S. 371.
  17. Sven Giegold im Gespräch: "Eine unglaubliche Lobby-Schlacht". auf: sueddeutsche.de 21. Juni 2010. Interwiev
  18. Europäische Kommission: Register der Interessenvertreter.
  19. Europäische Kommission: Transparenz-Initiative.
  20. Europäisches Parlament: EU-Lobbyismusim Blickpunkt.
  21. Heiko Kretschmer, Hans-Jörg Schmedes: Lacking courage and determination. Experience from abroad suggests the EU should make its lobbyists register mandatory. European Voice, 10. September 2009, S. 12.
  22. Heiko Kretschmer, Hans-Jörg Schmedes: Enhancing Transparency in EU Lobbying? How the European Commission's Lack of Courage and Determination Impedes Substantial Progress. In: Internationale Politik und Gesellschaft. 1/ 2010, S. 112–122.
  23. Europäisches Parlament: Mehr Transparenz im Brüsseler Lobby-Dschungel?
  24. Eva Dombo: EU-Kommission will Transparenz für Lobby-Arbeit: "Ein guter Lobbyist muss Europa lieben" auf: tagesschau.de, 22. Juni 2008.
  25. Transparenzregister für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen
  26. Leitlinien für die finanziellen Angaben zur genaueren Erläuterung von Anhang 2 Teil B (Finanzielle Auskünfte) der interinstitutionellen Vereinbarung zum Transparenzregister
  27. Verhaltenskodex
  28. Aus "Lobbying" wird "Transparenz".
  29. Zur Problematik vgl. Bernd Hüttemann: Europäisches Regieren und deutsche Interessen. Demokratie, Lobbyismus und Art. 11 EUV, Erste Schlussfolgerungen aus „EBD Exklusiv“, 16. November 2010 in Berlin. In: EU-in-BRIEF. Nr. 1, Berlin 2011, ISSN 2191-8252 (online). S. 5.
  30. Daniela Weingärtner; Johannes Gernert: Brüsseler Autoschiebereien. In: die tageszeitung, 29. November 2008.
  31. Banker bestimmen EU-Politik. auf: taz.de, 5. Mai 2010.
  32. Die Ohnmächtigen im Europaparlament. In: tagesspiegel.de, 17. Juli 2010.
  33. Finance Watch: Interessenverband als Gegenpol zur Finanzlobby. auf: faz.net, 12. April 2011.
  34. Ulrich von Alemann (Hrsg.): Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Leske + Budrich 1987, ISBN 3-8100-0617-3, S. 71.

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  • Lobbyismus — Lob|by|is|mus der; <aus gleichbed. amerik. lobbyism; vgl. ↑...ismus> [ständiger] Versuch, Gepflogenheit, Zustand der Beeinflussung von Abgeordneten durch Interessengruppen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Lobbyismus — Lob|by|ịs|mus, der; (Beeinflussung von Abgeordneten durch Interessengruppen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fünfte Gewalt — Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Lobbyarbeit — Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Lobbying — Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Lobbyist — Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Lobbyorganisation — Lobbyismus, auch als Fünfte Gewalt bekannt, ist eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung (Lobbying) für eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative durch… …   Deutsch Wikipedia

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