- Arbeitsparlament
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Als Arbeitsparlament werden Parlamente bezeichnet, deren Bearbeitung von Gesetzesvorlagen überwiegend in Ausschüssen stattfindet, wo diese einzeln durchgearbeitet werden. Kennzeichnend für ein Arbeitsparlament ist die Tatsache, dass unabhängig von Parteifronten von Fall zu Fall neu entschieden wird, also geringer Fraktionszwang der einzelnen Abgeordneten vorherrscht. Beispiele für ein solches Arbeitsparlament sind der Kongress der USA oder das Parlament der Schweiz.
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