- Arbeitszeitkonto
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Arbeitszeitkonto ist ein Begriff aus dem Personalwesen. Hierbei wird auf schriftliche oder elektronische Weise die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) des Mitarbeiters nachgehalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet.
Die Ermittlung erfolgt z.B. durch das Abstempeln in den Zeiterfassungsterminals. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich geschuldet, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf, ansonsten ein Defizit. Über Betriebsvereinbarungen (oder im öffentlichen Dienst über Dienstvereinbarungen) werden z.T. Höchstgrenzen bei den Guthaben oder Zeitschulden bestimmt.
Arbeitszeitkonten werden insbesondere geführt, wenn die tatsächlichen Arbeitszeiten unregelmäßig sind, wie bei Schichtarbeit, oder den schwankenden Anforderungen angepasst wird, wie bei Gleitzeit. Der Arbeitnehmer achtet dann lediglich darauf, sein Arbeitszeitkonto über einen gewissen Zeitraum, in der Regel monatsweise oder jahresweise auf Null zu halten.
Längerfristige Modelle sind das Langzeitkonto und das Lebensarbeitszeitkonto.
Siehe auch
Weblinks
- tempora - Journal für moderne Arbeitszeiten zum Thema "Arbeitszeitkonten" Herausgeber Zeitbüro NRW (gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und den ESF) (PDF-Datei; 1,0 MB)
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