- Metzgete
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Unter Metzgete versteht man in der Schweiz den unmittelbaren Verzehr von nicht haltbar zu machenden Lebensmitteln, die bei der Schlachtung von Schweinen anfallen, insbesondere Blut und Innereien wie der Leber, häufig in Form von Wurst.
Die Metzgete, jeweils zur Herbstzeit, hat Tradition. Es gibt sie, seit der Mensch sesshaft geworden ist und sich die Tierhaltung zu Nutzen gemacht hat. In den entbehrungsreichen Wintermonaten war und ist es nicht möglich, den gesamten Tierbestand durch den Winter zu füttern. Nach der Schlachtung geht es darum, aus Vernunft und Verantwortung gegenüber dem Tier möglichst viel der gewonnenen Produkte zu verwerten. Zur Haltbarmachung des Fleisches kannte man früher die Trocknung sowie das Räuchern oder Salzen des Fleisches, in neuerer Zeit ist das Tiefgefrieren dazu gekommen. Jene Produkte, die man nicht konservieren kann, müssen unmittelbar verwertet werden. Man verarbeitete sie unter anderem zu Blut- und Leberwürsten; Produkte, die auch heute noch ohne Zugabe von Konservierungsstoffen sofort genossen werden. Blut- und Leberwürste werden vor dem Verzehr in heissem Wasser gesotten. Vorverarbeitete Leberwürste können auch eingefroren werden.
Der VBL, Verein zur Förderung des Ansehens der Blut- und Leberwürste in Rieden, hat sich der Erhaltung einer authentischen Metzgete verschrieben.
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