- Mieterverein
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Mietervereine (teilweise auch: Mietvereine) sind Zusammenschlüsse von Wohnungsmietern. Sie vertreten die Interessen der Mieter im Einzugsgebiet ihres Vereins (zum Beispiel bei der Festsetzung des Mietspiegels) und informieren in allen mietrechtlichen Fragen. Insoweit nehmen sie Aufgaben des Verbraucherschutzes wahr.
Aufgrund der Vereinsmitgliedschaft sind kostenlose Beratung und preiswertere außergerichtliche Vertretung möglich. Zusätzlich haben die Mitglieder oft die Möglichkeit, eine ermäßigte Rechtsschutzversicherung nur für Mietstreitigkeiten abzuschließen.
Die Mietervereine haben sich über Landesverbände zusammengeschlossen, die wiederum dem Deutschen Mieterbund als Dachverband angehören. Landesverbände und Bundesverband vertreten auch die Interessen der Mieter im Gesetzgebungsverfahren als Lobbyvereinigung, beispielsweise bei der Gesetzgebung zum Grundsicherungsrecht, während die örtlichen Mietervereine auch in städtebaulichen Fragen die Belange der Mieter einbringen können. Ihnen stehen insoweit die Vereine und Verbände der Vermieter, die sich unter dem Namen Haus und Grund zusammengeschlossen haben, gegenüber.
Daneben haben sich meist in größeren Städten Vereine gebildet, die ebenfalls Rechtsberatung für Mieter anbieten. Sie sind in der Regel keinem Verband angeschlossen und beteiligen sich auch nicht an der politischen Arbeit.
Siehe auch
Weblinks
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