- Zivil-Militärische Zusammenarbeit
-
Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) (engl. Civil-Military Co-operation, CIMIC) beschreibt das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit denen der militärischen Verteidigung im Bereich der Landesverteidigung, in der Gefahrenabwehr oder bei Auslandseinsätzen des Militärs. Dies umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern.
Dazu gehören im Inland beispielsweise Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall, die Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz, insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung. Im Kontext internationaler Militäreinsätze umfasst die Zivil-Militärische Zusammenarbeit insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Militär und zivilen Kräften und die Durchführung ziviler Projekte durch ausländische Truppen beim Wiederaufbau von Infrastruktur, wie zum Beispiel im Rahmen der Provincial Reconstruction Teams in Afghanistan.
Inhaltsverzeichnis
Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland
Wichtige Rechtsgrundlagen für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland sind der Artikel 35 des Grundgesetzes sowie das Zivilschutzgesetz.
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr (ZMZ Bw) ist ein eigenständiger Aufgabenbereich innerhalb der Bundeswehr. ZMZ Bw umfasst alle Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern. Dies gilt sowohl innerhalb Deutschlands (ZMZ-I) als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland (ZMZ-A). ZMZ Bw schließt die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und anderen nicht-staatlichen Organisationen sowie internationalen Organisationen ausdrücklich ein.
ZMZ-I
Die Bundeswehr verfügt für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland in jedem Bundesland über ein Landeskommando (LKdo) als Ansprechpartner für die Landesregierung. In Regierungsbezirken bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten existieren darüber hinaus Bezirksverbindungskommandos (BVK) bzw. Kreisverbindungskommandos (KVK), die jeweils mit 10 geschulten und ortskundigen Reservisten besetzt sind. Geführt werden die Verbindungskommandos durch Beauftragte der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ).
Die Aufgaben des BeaBwZMZ bestehen primär in der Beratung der zivilen Entscheidungsträger über die Verfahren der Anforderung, über Möglichkeiten, aber auch über Grenzen der Unterstützung der Bw in der Amts- und Katastrophenhilfe. Die BeaBwZMZ mit ihren BVK/KVK stellen ein sehr wichtiges Element im neuen territorialen Netzwerk der Bundeswehr dar, da sie eine entscheidende Rolle in der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bei der gemeinsamen Katastrophenabwehr wahrnehmen.
16 Standorte der Bundeswehr gelten als sogenannte ZMZ-Stützpunkte beziehungsweise Spezialstützpunkte. Von diesen sind fünf mit Pioniergerätschaften ausgestattet, neun mit medizinischer Ausrüstung und zwei mit Ausrüstung zur ABC-Abwehr:
- ZMZ-Stützpunkte mit Pionierfähigkeiten
- Havelberg, Sachsen-Anhalt - Pionierbataillon 803
- Marienberg, Sachsen - Panzergrenadierbataillon 371
- Husum, Schleswig-Holstein - Spezialpionierbataillon 164
- Speyer, Rheinland-Pfalz - Spezialpionierbataillon 464
- Viereck, Mecklenburg-Vorpommern - Panzergrenadierbataillon 411
- Bogen, Bayern - Panzerpionierbataillon 4
- ZMZ-Stützpunkte mit sanitätsdienstlicher Ausrichtung
- Seeth, Schleswig-Holstein (derzeit Breitenburg) - Lazarettregiment 11
- Rennerod, Rheinland-Pfalz - Lazarettregiment 21
- Berlin - Lazarettregiment 31
- Ulm, Baden-Württemberg (derzeit Horb) - Lazarettregiment 41
- Schwanewede , Niedersachsen (derzeit Fürstenau) - Sanitätsregiment 12
- Ahlen, Nordrhein-Westfalen - Sanitätsregiment 22
- Weißenfels, Sachsen-Anhalt - Sanitätsregiment 32
- Kempten, Bayern - Gebirgssanitätsregiment 42
- Feldkirchen, Bayern - Sanitätslehrregiment
- ZMZ-Stützpunkte zur ABC-Abwehr
- Bruchsal, Baden-Württemberg - ABC-Abwehrregiment 750
- Höxter, Nordrhein-Westfalen - ABC-Abwehrbataillon 7
ZMZ-A
Die Ausrichtung der Bundeswehr auf die Auslandseinsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements erforderte eine Anpassung der Konzepte zur Zusammenarbeit ziviler- und militärischer Akteure, die während der Ost-West-Konfrontation wesentlich auf die nationale Zusammenarbeit der zuständigen Ressorts im Rahmen der Planung der Gesamtverteidigung abzielte. Diese Zusammenarbeit in Auslandseinsätzen (die sog. Civil-Military-Coorparation, CIMIC) ist heute ein unverzichtbarer Beitrag zu einem übergreifenden, ebenengerechten und zielorientierten Zusammenwirken mit anderen Ressorts sowie staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen in einem Einsatzgebiet außerhalb Deutschlands. Mit dem CIMIC-Zentrum in Nienburg hat die Bundeswehr ein eigenes Kompetenzzentrum aufgestellt, das Kräfte für die zivil-militärische Zusammenarbeit bei Auslandseinsätzen (ZMZ/A) bereithält und ausbildet. Die Soldatinnen und Soldaten des CIMIC-Zentrums gehören zu den Kräften in den Einsätzen, die vor Ort eine besonders enge Verbindung auch zur Bevölkerung herstellen und halten müssen. Hier werden die wichtigen Informationen ausgetauscht, um z.B. den militärischen Einsatz als Beitrag zur Schaffung von Sicherheit und Stabilisierung der gesellschaftlichen Strukturen zu verdeutlichen und sichtbar zu machen. Daraus ergeben sich folgende Aktionslinien für ZMZ/A-Kräfte:
- 1. den Aufbau und die Pflege des zivil-militärischen Beziehungsnetzwerkes zu ermöglichen (Enabler) und operationelle Abstimmungen vorzunehmen,
- 2. einen militärischen Beitrag zum Wiederaufbau zu leisten (Facilitator),
- 3. einen Beitrag zum Wirkungsmonitoring und zur Evaluierung der Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung zu leisten,
- abgestützt auf die Präsenz der ZMZ-Kräfte in der Fläche und deren Verbindungen vornehmlich zur Zivilbevölkerung
- 4. sowie als Element des Wiederaufbaus, im Konzert mit Vertretern anderer Ressorts (vornehml. AA, BMZ und BMI), mit Maßnahmen zu unterstützen bzw. an der Planung/Begleitung von Maßnahmen mitzuwirken.
Im Verständnis einer notwendigen Kohärenz militärischen und zivilen Vorgehens heutiger komplexer Stabilisierungseinsätze schaffen ZMZ-Kräfte durch die Kenntnis und Beurteilung der zivilen Lage die wesentlichen Voraussetzungen für eine umfassende, wirkungsorientierte Einsatzplanung der militärischen Kräfte und stimmen - wo immer möglich - diese Planung mit den zivilen Organisationen ab. Das zivile Lagebild enthält dabei je nach Auftrag und Einsatzgebiet u.a. aktuelle Daten über die soziale und die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung, die ethnische Situation sowie über kulturelle und religiöse Besonderheiten. In der Kritik stehen immer wieder die als Quick Impact Projects bezeichneten Maßnahmen des Militärs. Dabei handelt es sich in der Vergangenheit vornehmlich um kleinere, schnell wirksame meist Infrastrukturmaßnahmen mit hoher Sichtbarkeit, die auf eine konkrete lokale Nachfrage reagierten. Für die Bundeswehr gilt hier aber z.B. mit Blick auf den aktuellen Einsatz in Afghanistan, dass eigene Kräfte und Mittel für Unterstützungsmaßnahmen nur eingesetzt werden, wenn ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Bezug zur Operation gegeben ist. Dieses komplexe Feld der sog. „Projektarbeit“ ist für die ZMZ-Kräfte in Afghanistan klar umrissen.
- Unterstützt und begleitet werden können Maßnahmen (z.B. Jirgas/Shuren), die die Funktionsfähigkeit und Autorität einer lokalen Verwaltung und legitimierter, lokaler Führer (sog. Key Leader) fördern.
- ZMZ-Kräfte beraten u. unterstützen die Bevölkerung bzw. deren Vertreter bei der Nutzung von Drittmitteln für Maßnahmen des infrastrukturellen Aufbaus und der Einkommens-/Existenzsicherung.
- In besonderen Lagen kann es auch möglich sein, dass Mittel bereit gestellt werden, um Kleinstprojekte zur Existenzsicherung zu finanzieren, bis Maßnahmen Dritter wirksam werden.
Maßnahmen des Wiederaufbaus werden mit freien Kräften, zur Unterstützung der Bevölkerung und ziviler Organisationen nur dann durchgeführt, wenn sie als Teil des Auftrages der Streitkräfte ausdrücklich mandatiert sind, weil andere Organisationen/Kräfte nicht zur Verfügung stehen oder einen erforderlichen Eigenschutz nicht gewährleisten können (Subsidiäre Projektdurchführung für Dritte in unsicherem Umfeld). Die Grundzüge der Prinzipien des sog. „local ownership“, des „do no harm“ sowie der Nachhaltigkeit von Maßnahmen fließen in die Entscheidungsfindung des militärischen Führers ein. Darüber hinaus gilt immer, der Verpflichtung zur dringenden Sofort- bzw. Nothilfe für die lokale Bevölkerung nachzukommen, insbesondere wenn entsprechende Umstände eine direkte Folge militärischen Handelns sind. Maßnahmen, die hierbei initiiert werden, um die Lage der Bevölkerung zu verbessern, bedürfen der engen Abstimmung mit der Gastnation und den lokal operierenden zivilen Organisationen. Grundsätzlich gilt, dass auf das Herstellen ausreichender Sicherheitsbedingungen durch das Militär oder weiterer Sicherheitskräfte der Wiederaufbau und Maßnahmen zur Förderung einer „guten Regierungsführung“ sichtbare Verbesserungen der Lebensbedingung nach sich ziehen müssen, um der Bevölkerung den langfristigen Nutzen und die Durchsetzungsfähigkeit der internationalen Bemühungen zu vermitteln. In dieser Kombination erfüllt sich der Sinn einer sogenannten Hearts & Minds-Strategie. So gewinnt das Militär - bei gleichzeitiger Demonstration von Stärke - den Respekt der Bevölkerung und kann vermitteln, dass der militärische Einsatz nachhaltig ihrer Interessenwahrung dient. „Hearts&Minds“ ist demnach keine CIMIC-Strategie nach der etwa mit Spendenmitteln finanzierte Hilfsgüter an Bedürftige verteilt oder kurzfristige Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen initiiert werden, um die Akzeptanz des Einsatzes gegenüber der Bevölkerung zu erhöhen. Der Aufgabenbereich ZMZBw leistet so einen Beitrag zur Unterstützung in allen Phasen eines militärischen Einsatzes, von der Verbindungsarbeit zu zivilen Akteuren bis zur Erstellung eines zivilen Lagebildes.
Zusammenarbeit mit dem THW
Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), Albrecht Broemme und der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportfflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, zum Beispiel Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung getroffen.
Kritik
Von verschiedenen Hilfsorganisationen wird Kritik an dem Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit geäußert, insbesondere in Bezug auf Auslandseinsätze.[1] Den Verfechtern dieses Konzepts wird vorgeworfen, der Zusammenarbeit durch die zivile Komponente eine humanitäre Note geben zu wollen, und damit den Krieg zu verharmlosen. Einer der Hauptkritikpunkte an CIMIC/ZMZ besteht darin, dass sich das Risiko für die zivilen Kräfte erhöhe, Ziel von gewalttätigen Aktionen zu werden, da sie vor allem für die Bevölkerung vor Ort oft nur schwer von den militärischen Akteuren zu unterscheiden seien und somit als potentielle Feinde wahrgenommen würden.[2] Außerdem werde durch die Zusammenarbeit von zivilen mit militärischen Akteuren die Neutralität der zivilen Helfer und Helferinnen in Frage gestellt, sodass diese möglicherweise in den Konflikt mit einbezogen werden.[3] Oft besteht die Aufgabe ziviler Organisationen unter anderem darin, als Vermittler zwischen den Konfliktparteien zu agieren (siehe auch Mediation), wofür eine neutrale Haltung natürlich unverzichtbar ist.
Zudem besteht die Gefahr, dass zivile Akteure in ihrer Forderung nach Gewaltfreiheit nicht mehr ernst genommen werden, wenn sie sich selber auf den Schutz des Militärs verlassen (müssen). Des Weiteren haben zivile nichtstaatliche Akteure eine Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern und Spendern sowie ihren meist humanitären Zielen. Vor allem bei einem unrechtmäßigen Handeln des Militärs müssen sie sich daher deutlich von diesem distanzieren.[4] Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich aus der Finanzierung von CIMIC/ZMZ–Einsätzen: Diese würden teilweise vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nationalen und internationalen Organisationen sowie Privatpersonen finanziert. Somit fließe diesen Einsätzen und damit auch dem Militär Geld zu, das ansonsten für zivile Organisationen oder für den Einsatz von zivilen Friedensfachkräften verwendet werden könne.[5]
Literatur
- Ute Finckh-Krämer, Ulrich Finckh: Zivil-militärische Zusammenarbeit. Über die Gefahr der Verharmlosung von Militär und Krieg, Herausgegeben vom Bund für Soziale Verteidigung, Minden 2006, ISSN 1439-2011
Einzelnachweise
- ↑ Runge, Peter: Helfer in Uniform? Militäreinsätze in der humanitären Hilfe. In: Wissenschaft und Frieden. Heft 4.2006
- ↑ Jürgen Lieser: Helfer als Handlanger? Humanitäre Hilfe in den Zeiten der neuen Kriege. (Caritas international, eingesehen am 18. Dezember 2008)
- ↑ VENRO-Positionspapiere: Perspektiven für Frieden, Wiederaufbau und Entwicklung in Afghanistan. Oktober 2007 und Fünf Jahre deutsche PRTs in Afghanistan:Eine Zwischenbilanz aus Sicht der deutschen Hilfsorganisationen. Januar 2009
- ↑ Ute Finckh-Krämer, Ulrich Finckh: Zivil-militärische Zusammenarbeit. Über die Gefahr der Verharmlosung von Militär und Krieg. Herausgegeben vom Bund für Soziale Verteidigung, Minden 2006, S. 8−10
- ↑ Ute Finckh-Krämer, Ulrich Finckh: Zivil-militärische Zusammenarbeit. Über die Gefahr der Verharmlosung von Militär und Krieg., Herausgegeben vom Bund für Soziale Verteidigung, Minden 2006, S. 13
Weblinks
Kategorien:- Katastrophenschutzorganisation
- Allgemeine Truppenkunde
- Streitkräftebasis (Bundeswehr)
- ZMZ-Stützpunkte mit Pionierfähigkeiten
Wikimedia Foundation.