- Kommandeur
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Der Begriff Kommandeur hat nachstehende unterschiedliche Bedeutungen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In den deutsche Streitkräften ist der Kommandeur ein militärischen Führer. Er befehligt einen militärischen Verband vom Bataillon bis zur Division bzw. der Division gleichgestellten Großverband oder Einsatzverband.
Dem Kommandeur steht ein Stab mit verschiedenen Stabsbereichen bis hin zu Stabsabteilungen zur Seite, der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung unterstützt.
In der Bundeswehr werden diese Stabsabteilungen mit dem Buchstaben S (wenn sie von einem Generalstabsoffizier geführt werden mit G[1]) und einer das Führungsgrundgebiet bezeichnenden Ziffer gekennzeichnet wie beispielsweise:
- S3, zuständig für Ausbildung, Führung und Organisation
- G6, zuständig für Führungsunterstützung, Fernmeldewesen, Datenverarbeitung, IT-Sicherheit
Österreich und Schweiz
Im Österreichischen Bundesheer und in der Schweizer Armee wird für Kommandeur der Begriff Kommandant verwendet.
Synonymische Bedeutung
Der Begriff hat auch synonymische Bedeutungen. So versteht man beispielsweise in der Ordenskunde unter Kommandeur oder Komtur die mittlere Stufe eines in mehrere Stufen eingeteilten Verdienstordens.
- Ehrenlegion
In der französischen Ehrenlegion steht der Kommandeur oder Komtur über den Ordensstufen Ritter und Offizier und unter den Ordensstufen Großoffizier und Großkreuz.
- Ritterorden
Bei den geistlichen Ritterorden hingegen war der Kommandeur oder Komtur (entstanden aus Kommentur, von lat. Commendator Befehlshaber) der Vorsteher einer Kommende, die von daher auch als Komturei bezeichnet wurde.
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ „G“ beim Heer und im Zentralen Sanitätsdienst für Generalstab; „A“ bei der Luftwaffe für Air Staff und der Marine für Admiralstab; „J“ für Joint (vergl. der Joint Staff) in international agierenden Kommandostäben, z. B. Einsatzführungskommando der Bundeswehr.
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