- Militärischer Bereich
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Ein militärischer Bereich ist in Deutschland jede Anlage und Einrichtung sowie jedes Areal der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, das militärisch genutzt wird; Beispiele für militärische Bereiche sind Kreiswehrersatzämter, Schiffe und Bundeswehrkrankenhäuser.
Militärische Bereiche sind nichtöffentlich und unterliegen häufig Betretungsverboten beziehungsweise Betretungseinschränkungen. Durch die Wache oder die Feldjäger kann eine Hinausweisung erfolgen, die mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden kann. Ist ein Betretungsverbot erklärt worden, so stellt die Betretung eines militärischen Bereiches eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 114 OWiG dar. Diese kann durch Erlass eines Bußgeldbescheids verfolgt werden. Der militärische Bereich ist daneben bedeutsam für den Rechtsbegriff "Straftat gegen die Bundeswehr" (§ 3 UZwGBw).
Im weiteren Sinne umfasst ein militärischer Bereich im Gegensatz zu einem zivilen Bereich alles, was mit der Verteidigung eines Gebietes, Landes usw. zusammenhängt.
Siehe auch: Militärischer SicherheitsbereichWeblinks
- § 2 UZwGBw "Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche"
- Fachaufsatz "Bundeswehrliegenschaften sind keine Abenteuerspielplätze" (PDF) (134 kB)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Militärische Einrichtung
- Wehrrecht (Deutschland)
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