- Wehrrecht (Deutschland)
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Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht, das Recht der Soldatenbeteiligung sowie über den Status und die Versorgung der Soldaten.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Wehrrecht ist in Deutschland das Grundgesetz und die darin vorgenommenen Änderungen vom 26. März 1954, 19. März 1956 und 24. Juni 1968. Die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über Auslandseinsätze ist seit 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt.
Weitere gesetzliche Grundlagen des Wehrrechts sind u. a. das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, die Vorgesetztenverordnung, die Wehrdisziplinarordnung, das Wehrstrafgesetz, das Soldatenbeteiligungsgesetz, die Wehrbeschwerdeordnung sowie das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
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