- Mindestübergangszeit
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Die Übergangszeit ist die zum Umsteigen zwischen zwei Verkehrsmitteln (insbesondere zwei Zügen) verfügbare Zeit. Für jeden Bahnhof, an dem ein Umsteigen möglich ist, wird eine mindestens hierfür benötigte Zeit definiert, eben die Mindestübergangszeit.
Diese Zeit wird zunächst von der Bahngesellschaft selbst für die Planung des Fahrplans verwendet und ist dann für den Fahrgast eine Orientierungsgröße. Sie definiert aber auch, ob eine Fahrt mit Umsteigen eine formal gültige Relation darstellt. Dies hat Konsequenzen, falls der ankommende Zug sich verspätet:
- Nur wenn die Mindestübergangszeit bei fahrplanmäßigem Eintreffen gegeben wäre, wird der Anschlusszug möglicherweise warten. Ob er das tatsächlich tut, hängt davon ab, ob die sonstigen Kriterien erfüllt sind (z. B. warten Fernzüge i. d. R. nicht auf Regionalzüge).
- Wenn der Fahrausweis speziell für diesen Anschlusszug ausgestellt ist, wird die Zugbindung aufgehoben, falls durch die Verspätung der Anschluss nicht erreicht wird. So ist es jedenfalls bei den Sparpreisen der Deutschen Bahn. Hierfür muss die Mindestübergangszeit erfüllt sein, andernfalls ist der Fahrgast ja bereits mit einem zu späten Zug angereist.
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