Mineralölsteuer (Österreich)

Mineralölsteuer (Österreich)

Die Mineralölsteuer (kurz: MÖSt) ist in Österreich eine Verbrauchsabgabe, mit der Kraftstoffe und Heizstoffe aus Mineralölen besteuert werden. Je nach Produkt (z.B.: Benzin, Diesel oder Flüssiggas), Zusammensetzung (z.B. Schwefelgehalt) und Verwendung (Kraftstoff oder Heizstoff) gelten unterschiedliche Steuersätze.[1] Bis 1987 waren die Einnahmen für das Bundesstraßennetz zweckgebunden; seitdem fließen sie in das allgemeine Bundesbudget.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das ursprüngliche österreichische Mineralölsteuergesetz stammt von 1949 und löste das bis dahin gültige deutsche Mineralölgesetz aus dem Jahr 1930 ab.[2] Das aktuelle Gesetz trat 1995 in Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union in Kraft und hat den Langtitel: "Bundesgesetz, mit dem die Mineralölsteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt wird"

Die Einnahmen betrugen 2009 3,800 Mrd. Euro, das waren 4,98 % der Einnahmen des Staats aus Steuern.[3]

Mit Juli 2007 wurde die Steuer um 3 Cent bei Benzin und 5 Cent bei Diesel angehoben.

Die Besteuerung betrug von Juli 2007 bis Dezember 2010:

  • Benzin: 0,442 Euro/Liter
  • Diesel: 0,347 Euro/Liter
  • LPG (Autogas): 0,261 Euro/Kilogramm (ca. 0,141 Euro/Liter) (bei der Verwendung als Treibstoff) [4] Der Linienverkehr ist bis zu einer Fahrstrecke von 25 km von der Steuer befreit.

Zum 1. Januar 2011 erhöhten sich die Mineralölsteuersätze für Benzin um 4 Cent und für Diesel um 5 Cent[5]. Als Entlastung wurde im Gegenzug die Pendlerpauschale um 10% erhöht[6].

Aktuelle Steuersätze (Stand 1. Januar 2011, Auszug)

  • Benzin mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 4,6 % und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 0,482 Euro pro Liter.
  • Diesel (Gasöl) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 6,6 % und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 0,397 Euro pro Liter.
  • Heizöl (Gasöl) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 0,098 Euro pro Liter.
  • Gasförmige Kohlenwasserstoffe, die als Treibstoff verwendet werden, ausgenommen Erdgas 0,261 € pro kg.
  • Flüssiggase, wenn sie als Treibstoff verwendet werden, 0,261 € pro kg, ansonsten 0,043 € pro kg.[7]

Ausnahmen

  • Luftfahrt: Die gewerbliche Luftfahrt ist von der MÖSt befreit. Die Befreiung gilt auch für nicht grenzüberschreitende Flüge.[8]
  • Schifffahrt: Die gewerbliche Schifffahrt auf der Donau, dem Bodensee und dem Neusiedlersee sind von der MÖSt befreit.

Für die folgenden Anwendungen wird der Steuerunterschied zwischen Diesel und Heizöl rückvergütet:

  • Schienenfahrzeuge
  • Anlagen zur Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie
  • "Agrardiesel": Seit 2005 haben die Bauern die Rückerstattungsmöglichkeit für Mineralölsteuerbeträge, die sie zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen benötigen. Eine ähnliche Förderung verlangen seit Jahren auch die Blaulichtorganisationen. Bislang jedoch ohne Erfolg[9].

Um das niedriger besteuerte Heizöl „Extraleicht“, welches chemisch identisch mit Dieseltreibstoff ist, unterscheiden zu können, wird dem Heizöl ein Farbmittel beigemengt. Das Farbmittel setzt sich an Tankgehäuse und Leitungen ab und kann bei einer Überprüfung auch noch Jahre später nachgewiesen werden.

Internationaler Vergleich

Die Höhe der Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel liegt in Österreich unter den vergleichbaren Sätzen seiner Nachbarländer, wie etwa der Energiesteuer in Deutschland. Der sich daraus ergebende Preisvorteil österreichischer gegenüber anderen Tankstellen ist ursächlich für den Tanktourismus. Dieser entsprach im Jahr 2010 einem Volumen von 25% des gesamten Tankstellenumsatzes[10].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mineralölsteuergestz 1995 mit Änderungen (Gesetzestext) Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem
  2. Mineralölsteuergesetz 1949
  3. [1]Statistik Austria
  4. Artikel über Autogas in Österreich, autogasblog.info
  5. ORF.at: Das ändert sich für Konsumenten 2011
  6. OE24.at Neuerungen im Jahr 2011 für Autofahrer
  7. Mineralölsteuergestz 1995 mit Änderungen (Gesetzestext) Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem
  8. Arbeitsrichtlinie Finanzministerium
  9. Ruf nach Befreiung der Blaulichtorganisationen von der Mineralölsteuer Österreichisches Rotes Kreuz abgerufen am 22. August 2008
  10. BR-online.de Tanktourismus: Sprit aus Österreich wird deutlich teuerer

Weblinks


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