- Mitarbeiterbeteiligung
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Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage.
Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein:
- Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht)
- Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht)
- Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe, -bedingungen oder Ähnlichem, beispielsweise durch Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt - richtiger auch als Mitarbeiterpartizipation bezeichnet
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Mitarbeiterbeteiligung“ oft nicht als Oberbegriff, sondern als Bezeichnung einer der genannten Unterausprägungen verwendet.
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