- Mittagsruhe
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Mittagsruhe ist eine Erholungsphase zur Mittagszeit. Zur Mittagsruhe kann Mittagsschlaf gehören, aber auch lediglich Ausruhen sein. Äußere Einflüsse, vor allem Lärm, können die Erholungsphase während der Mittagsruhe stören. Vor allem Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen gönnen sich regelmäßig Mittagsruhe. In Betrieben gibt es selten Mittagsruhe. In einigen warmen Gegenden gibt es eine ausgiebige Mittagsruhe, die Siesta.
Die Mittagsruhe ermöglicht eine weitgehende Erholung der Leistungsfähigkeit vom Leistungstief in der Mittagszeit aufgrund des biologischen Rhythmus.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr, in der es verboten wäre, lärmintensive Tätigkeiten wie etwa Sägen, Hämmern oder Rasenmähen auszuüben.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, gibt es keine 'Mittagsruhe'. Auch die in der Vergangenheit bestehenden Lärmverordnungen einiger Bundesländer wurden aufgehoben.
Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm[1] aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt es lediglich eine Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsruhe. Die Nachtruhe, während der keine Lärmbelästigung stattfinden darf, erstreckt sich täglich von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf ganztags keine Lärmbelästigung stattfinden.
Es gibt Ausnahmen wie z. B. Kur- oder Badeorte. Dort können kommunale Verordnungen erlassen werden, die einer Mittagsruhe entsprechen und sich auf die Immissionsschutzverordnung berufen.[2] Verstöße können dann von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.
In besonders engen Wohngebieten, Reihenhaussiedlungen, Wohnanlagen mit mehreren Mietwohnungen oder Apartments, Kleingartenvereinen sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelten die jeweiligen Regelungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. In derartigen Verordnungen kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die meistens in dem Zeitraum von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist. Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung[3] führen könnten.
Österreich
In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung
- ↑ Verordnung der Mittagsruhe (13-15 Uhr) Heilbad Bad Bocklet
- ↑ Ruhestörung Landesimmissionsschutzgesetze
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