Mittelstandskartell

Mittelstandskartell

Mittelstandskartelle sind von kleinen und mittleren Unternehmen geschlossene Kartelle, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen dienen, z. B. Vereinbarungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Einkauf von Waren. Dabei darf es jedoch zu keinem Bezugszwang für die beteiligten Unternehmen kommen.

In Deutschland können nach § 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Mittelstandskartelle von einem Verbot freigestellt werden. Hierdurch soll den betroffenen Unternehmen das Erreichen einer kritischen Größe ermöglicht werden, wodurch sie vor allem bei dem Vorhandensein hoher Marktzutrittsschranken bessere Chancen haben, gegen die Konkurrenz größerer Unternehmungen zu bestehen.


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