Mittelzentrum

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Ein Mittelzentrum bezeichnet in der Raumordnung und der Wirtschaftsgeographie einen zentralen Ort der mittleren Stufe nach dem System der Zentralen Orte, das der Geograph Walter Christaller 1933 entwickelt hat. Die Bedeutung eines Ortes bestimmt sich weniger nach seiner Größe als nach seiner Infrastruktur im Vergleich zur näheren Umgebung. Sie wird in die dreistufige Skala Oberzentrum – Mittelzentrum – Unterzentrum oder Grundzentrum eingeordnet (als zusätzliche vierte Stufe wird in einigen Bundesländern das "Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums" geführt).

Als Mindestgröße für die Ausweisung eines Mittelzentrums wird eine Einwohnerzahl von mindestens 35.000 im Ort und seinem direkten Umkreis (Verflechtungsbereich) angesetzt. Zu dieser Kennzahl kommen allerdings noch weitere Kriterien wie Erreichbarkeit, Ausstattung, Tragfähigkeit des zentralen Orts und ein eindeutig zurechenbarer Einzugsbereich.

Mittelzentren dienen als Anlaufpunkt für die Versorgung an Waren, Dienstleistungen und Infrastrukturangeboten, die durch die umgebenden Unterzentren nicht geleistet werden kann. Neben der Grundversorgung, wie sie auch in Unterzentren zur Verfügung steht, umfasst das Angebot der Mittelzentren den periodischen Bedarf, insbesondere:

Über den allgemeinen und den periodischen Bedarf hinausgehende Waren und Dienstleistungen können im nächsten erreichbaren Oberzentrum gedeckt werden.

Inhaltsverzeichnis

Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums

Zwischen dem Mittel- und dem Oberzentrum gibt es in einigen Bundesländern Deutschlands noch das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums.

Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums nehmen über die mittelzentralen Versorgungsfunktionen hinaus in wesentlichen Teilbereichen Aufgaben der spezialisierten, höheren Bedarfsdeckung wahr. Sie zeichnen sich durch oberzentrale Funktionen aus, ohne den kompletten Funktionsumfang eines Oberzentrums zu erreichen. Als leistungsfähige Zentren der Versorgung und des Arbeitsmarkts erfüllen diese Städte eine bedeutende Funktion zur Stärkung des Ländlichen Raums und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung. Sie tragen zur Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen des Landes bei, dienen der Attraktivitätssteigerung des Ländlichen Raums und wirken somit dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegen. Sie sind als Standorte oberzentraler Einrichtungen geeignet, insofern sie die Funktionsfähigkeit vergleichbarer Einrichtungen in benachbarten Oberzentren nicht beeinträchtigen. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums haben damit ausgewählte oberzentrale Einrichtungen für einen größeren Verflechtungsbereich bedarfsgerecht bereitzustellen. Zugleich haben sie die Versorgungsaufgaben von zentralen Orten mittlerer und unterer Stufe zu erfüllen und sollen über ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen verfügen.

Mittelzentren in Funktionsteilung

In Brandenburg wurde aufgrund der demographischen Entwicklung, die eine vollständige Abdeckung der Landesfläche mit Mittelzentren schwierig machte, das Mittelzentrum in Funktionsteilung eingeführt. Ein Mittelzentrum in Funktionsteilung bietet die Funktionen eines Mittelzentrums in Kooperation mit einem weiteren Mittelzentrum in Funktionsteilung an und stellt so die Versorgung für den gemeinsamen Mittelbereich sicher.

Landesraumordnung

Welche Orte in Deutschland als Mittel- und Oberzentren gelten sollen, wird im jeweiligen Landesentwicklungsplan oder -raumordnungsprogramm ausgewiesen. Baden-Württemberg hat beispielsweise 14 Oberzentren und etwa 90 Mittelzentren. Durchschnittlich haben Mittelzentren im Ort selbst zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner, in sehr dicht besiedelten Regionen auch mehr. Das Maximum stellt Gelsenkirchen mit 270.000 Einwohnern dar, was allerdings durch die nahen Oberzentren Bochum und Essen bedingt ist. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen 16 Oberzentren und mehr als 190 Mittelzentren und damit mehr Mittelzentren als Unterzentren.

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