- Grundzentrum
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Ein Unterzentrum bezeichnet in der Raumordnung und der Wirtschaftsgeographie einen zentralen Ort der untersten Stufe nach dem System der Zentralen Orte des deutschen Geographen Walter Christaller.
Unterzentren dienen ländlichen Kommunen als Anlaufpunkte für die Versorgung des allgemeinen Bedarfs an Dienstleistungen, Gütern und Infrastruktureinrichtungen. Dazu zählen beispielsweise:
- (Verbands-)Gemeindeverwaltung
- Post
- Kirche
- Grund- und Hauptschule
- Bank
- Allgemeinarzt und Apotheke
- Geschäfte zur Grundversorgung (Supermarkt, Tankstelle usw.)
Periodische, über den täglichen Bedarf hinausgehende Waren und Leistungen werden im nächsten Mittelzentrum gedeckt, besondere Dinge und Angebote des spezifischen Bedarfs können im nächsten Oberzentrum gedeckt werden.
Siehe auch
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