- Oberzentrum
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Ein Oberzentrum bezeichnet in der Raumordnung und der Wirtschaftsgeografie einen zentralen Ort der höchsten Stufe nach dem System der zentralen Orte des deutschen Geografen Walter Christaller.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Definiert werden die Oberzentren und übrigen zentralen Orte in den – je nach Bundesland unterschiedlichen – Plänen und Programmen der Landes- und Regionalplanung. Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Unter- und Mittelzentren insbesondere:
- besondere Warenhäuser
- Spezialgeschäfte
- Fachkliniken
- Theater
- Museen
- Fach- und Hochschulen
- Regionalbehörden
Die genaue Funktionsausstattung von Oberzentren wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert, auch gibt es Abstufungen. So gibt es Oberzentren höchster Stufe und niedrigerer Stufe. So sind beispielsweise Köln und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen Oberzentren höchster Stufe, während zum Beispiel Krefeld ein Oberzentrum niedrigster Stufe ist. Auch gibt es Mittelzentren mit oberzentraler (Teil-)Funktion, die nur über einen Teil der geforderten Ausstattung und Angebote verfügen. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums haben damit ausgewählte oberzentrale Einrichtungen für einen größeren Verflechtungsbereich bedarfsgerecht bereitzustellen. Zugleich haben sie die Versorgungsaufgaben von zentralen Orten mittlerer und unterer Stufe zu erfüllen und sollen über ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen verfügen. Daneben gibt es auch Doppelzentren und Städteverbünde, die nur in gegenseitiger Funktionsergänzung den Anforderungen eines Oberzentrums gerecht werden.
Quelle: Landesentwicklungspläne der Bundesländer
Oberzentren in Deutschland
Baden-Württemberg
Oberzentren:
- Freiburg im Breisgau
- Friedrichshafen–Ravensburg–Weingarten (Oberzentren in Funktionsergänzung)
- Heidelberg
- Heilbronn
- Karlsruhe
- Konstanz
- Lörrach–Weil am Rhein (Doppelzentrum)
- Mannheim (Doppelzentrum mit Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz)
- Offenburg
- Pforzheim
- Stuttgart
- Tübingen–Reutlingen (Doppelzentrum)
- Ulm (Doppelzentrum mit Neu-Ulm in Bayern)
- Villingen-Schwenningen
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
Die Region Ostwürttemberg ist die einzige Region Baden-Württembergs ohne ausgewiesenes Oberzentrum. Hier teilen sich die Mittelzentren Aalen, Ellwangen (Jagst), Heidenheim an der Brenz und Schwäbisch Gmünd die Funktion eines Oberzentrums.
Bayern
Oberzentren:
- Amberg
- Ansbach
- Aschaffenburg
- Augsburg
- Bamberg
- Bayreuth
- Coburg
- Deggendorf–Plattling
- Hof
- Ingolstadt
- Kempten im Allgäu
- Landshut
- Memmingen
- München
- Neu-Ulm (Doppelzentrum mit Ulm in Baden-Württemberg)
- Nürnberg–Erlangen–Fürth (zentraler Städteverbund)
- Passau
- Regensburg
- Rosenheim
- Schweinfurt
- Straubing
- Weiden in der Oberpfalz
- Würzburg
Mögliche Oberzentren (Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums):
- Freising
- Garmisch-Partenkirchen
- Kaufbeuren
- Kulmbach
- Marktredwitz–Wunsiedel
- Neumarkt in der Oberpfalz
- Schwabach
- Traunstein
Berlin/Brandenburg
Oberzentren:
Bremen
Oberzentren:
Hamburg
Oberzentrum:
- Hamburg
- Hamburg-Harburg (für die Region Cuxhaven–Stade–Lüneburg)
Hessen
Oberzentren:
- Darmstadt
- Frankfurt am Main
- Fulda
- Gießen
- Hanau
- Kassel
- Marburg
- Offenbach am Main
- Wetzlar
- Wiesbaden (Doppelzentrum mit Mainz in Rheinland-Pfalz)
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
- Bad Hersfeld
- Friedberg (Hessen)–Bad Nauheim
- Limburg an der Lahn (Doppelzentrum mit Diez in Rheinland-Pfalz)
- Rüsselsheim
Mecklenburg-Vorpommern
Oberzentren:
- Neubrandenburg
- Rostock
- Schwerin
- Stralsund–Greifswald (gemeinsames Oberzentrum)
Niedersachsen
Oberzentren:
- Celle
- Göttingen
- Hannover
- Hildesheim
- Lüneburg
- Oldenburg
- Osnabrück
- Salzgitter–Braunschweig–Wolfsburg (in Funktionsergänzung)
- Wilhelmshaven
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
Nordrhein-Westfalen
Oberzentren:
- Aachen
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Hagen
- Köln
- Krefeld
- Mönchengladbach
- Münster
- Paderborn
- Siegen
- Wuppertal
Rheinland-Pfalz
Oberzentren:
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Ludwigshafen (Doppelzentrum mit Mannheim in Baden-Württemberg)
- Mainz (Doppelzentrum mit Wiesbaden in Hessen)
- Trier
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
- Diez (Doppelzentrum mit Limburg an der Lahn in Hessen)
- Landau in der Pfalz
- Speyer
- Worms
- Zweibrücken (Doppelzentrum mit Homburg (Saar) im Saarland)
Saarland
Oberzentrum:
Sachsen
Oberzentren:
- Chemnitz
- Dresden
- Leipzig
- Oberzentraler Städteverbund Bautzen–Görlitz–Hoyerswerda (in Funktionsergänzung)
- Plauen
- Zwickau
Sachsen-Anhalt
Oberzentren:
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
Schleswig-Holstein
Oberzentren:
Thüringen
Oberzentren:
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
- Altenburg
- Eisenach
- Gotha
- Nordhausen
- Weimar
- Doppelzentrum Suhl und Zella-Mehlis
- Städteverbund Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg
Oberzentren in der Schweiz
Der Ausdruck Oberzentrum ist in der Schweiz nicht besonders geläufig. Umgesetzt auf die Schweiz wären es aber folgende Städte (und Einzugsgebiete):
- Basel (Nordwestschweiz)
- Bern
- Biel/Bienne
- Genf
- Lausanne
- Lugano (Tessin)
- Luzern (Innerschweiz)
- St. Gallen (Ostschweiz)
- Winterthur
- Zürich
Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums:
Oberzentren in Österreich
In Österreich werden die Oberzentren je nach Funktion und Ausstattung in mehrere ZO-Stufen (Zentrale-Orte-Stufen) unterschieden. Als Bundeshauptstadt gehört Wien der höchsten Stufe 8 an. Die Landeshauptstädte gehören entweder der Stufe 7 (Ballungszentren – voll ausgestattet) oder 6 (Überregionale Zentren – nicht voll ausgestattet) an. Weitere Überregionale Zentren (sog. Viertelshauptstädte) sind der Stufe 5 zugeordnet und unterscheiden sich von der Stufe 6 nur insofern, als sie keine Landeshauptstädte sind. Mittelzentren haben die ZO-Stufe 4 (voll ausgestattet) oder 3 (nicht voll ausgestattet).
Oberzentrum der Stufe 8:
- Bundeshauptstadt Wien
Oberzentren der Stufe 7:
- Graz, Steiermark
- Linz, Oberösterreich
- Salzburg, Salzburger Land
- Innsbruck, Tirol
- Klagenfurt, Kärnten
Oberzentren der Stufe 6:
Oberzentren der Stufe 5:
Siehe auch
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