Monokratisches Prinzip

Monokratisches Prinzip
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Monokratie (griechisch: mono - allein, einzeln; krateîn - herrschen) ist der Oberbegriff für Organisationsformen, bei denen die tatsächliche oder formelle letzte Entscheidungsgewalt bei nur einer Person liegt. Typisch für monokratische Organisationen sind daher hierarchische Über- und Unterordnungsverhältnisse. Die Person an der Spitze muss manchmal stellvertretend die Verantwortung für getroffene Entscheidungen übernehmen. Das Gegenteil ist die Kollegialität, sind kollegiale Organisationsformen.

Politik

Die meisten Demokratien sind durch ein mit besonderen Rechten ausgestattetes persönliches Staatsoberhaupt monokratisch geführt. Zu den seltenen nicht monokratisch, sondern kollegial geführten Regierungen gehört die der Schweiz. Zu den extremsten monokratischen politischen Systemen gehören Monarchie und Tyrannis bzw. Diktatur.

Körperschaften

Nahezu alle Körperschaften (Unternehmen, Parteien, Behörden und so weiter) der deutschsprachigen Länder sind monokratisch geführt. Kollegial geführte Behörden sind hingegen vor allem aus der Frühneuzeit bekannt, in der die monokratische Staatsidee der Monarchie in ihrer extremen Ausprägung des Absolutismus vorherrschte.

Siehe auch


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  • monokratisches Prinzip — monokratisches Prinzip,   im Gegensatz zum Kollegialprinzip ein Organisationsprinzip besonders von Behörden, dem zufolge die institutionellen Befugnisse nur dem jeweiligen Leiter zustehen, dieser aber delegationsbefugt ist. Dem monokratischen… …   Universal-Lexikon

  • monokratisch — mo|no|kra|tisch 〈Adj.〉 1. 〈Politik〉 die Monokratie betreffend, auf ihr beruhend, zu ihr gehörend 2. 〈Rechtsw.〉 monokratisches Prinzip Leitung eines Amtes od. einer Institution durch eine einzelne Person, die die alleinige Entscheidungsbefugnis… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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