- Mos italicus
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Der mos italicus (lat. die italienische Sitte/Gewohnheit) ist eine spezifische Art und Weise, wie gelehrte Juristen (Glossatoren und Kommentatoren) im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sich mit den Texten der Rechtsbücher Corpus Iuris Civilis und Corpus Iuris Canonici befassten.
Die überkommenen Rechtstexte wurden als überzeitliche Autorität angesehen, als richtig und nicht widersprüchlich. Die Juristen beschäftigten sich scholastisch-wissenschaftlich mit dem Inhalt der Gesetzesbücher: Sie erklärten die Bedeutung und Wirkungsweise der einzelnen Regeln, sagten, wann diese jeweils Anwendung fanden, und harmonisierten scheinbar widersprüchliche Regeln miteinander (= Auslegen der Gesetzeswerke). Die Rechtsbücher wurden zu diesen Zwecken kommentiert: durch Glossen, Kommentare, Traktate u.a. Literaturformen.
Insbesondere die Kommentatoren beschäftigten sich darüber hinaus damit, wie die Regeln dieser Gesetzesbücher in der Praxis Anwendung finden konnten. In der Praxis bestanden Gewohnheitsrechte, die mit den Regeln der Corpora Iuris in Übereinstimmung gebracht werden mussten.
Der mos italicus wurde in der Frühen Neuzeit von den Vertretern des mos gallicus kritisiert. In Frankreich setzte sich der mos gallicus durch. In Italien und Deutschland hingegen blieb der mos italicus die bestimmende Art und Weise der Jurisprudenz, sowohl an den Universitäten als auch in der gerichtlichen Praxis.
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