Mutterkreuz

Mutterkreuz

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz wurde am 16. Dezember 1938 per Verordnung von Adolf Hitler gestiftet. Der Entwurf des Ehrenkreuzes entstammte der Feder von Franz Berberich. Die Eingangsworte dieser Verordnung lauteten: Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter. Die weiteren Verfahrensregeln wurden in der gleichnamigen Satzung veröffentlicht.[1]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Frauen aus dem öffentlichen Leben verdrängt und nach dem nationalsozialistischen Frauenbild wurde ihre Rolle auf die Gebärende und Mutter reduziert. Auch als der Muttertag am 3. Maisonntag des Jahres 1934 offiziell als Feiertag eingeführt wurde, änderte sich dies nicht, sondern Frauen wurden dadurch weiter verdrängt.[2] Um die weibliche Benachteiligung weiterhin zu mindern, aber auch die Gebärfreudigkeit zu steigern und aufzuzeigen „wie wichtig ihr Beitrag, den sie in Form von Kindern erbrachten, für das Reich war“[2] wurde das Mutterkreuz im Jahre 1938 in der Vorbereitungsphase des Krieges gestiftet. Eine ähnliche Praxis war bereits in Frankreich durch die Vergabe der Médaille d'honneur de la Famille française üblich. Diese Ehrung der französischen Mutter besteht bis heute fort.

Satzungsinhalt

Zweck des Ehrenkreuzes

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter war eine Auszeichnung für Verdienste deutscher Mütter um das Deutsche Volk.[3]

Voraussetzungen für die Verleihung

Die Verleihungsvoraussetzungen des Ehrenkreuzes der Mutter unterlagen der damaligen Ideologie und hatten drei Tatbestandsmerkmale. Dabei waren nicht nur gewisse Merkmale der Mutter zu beachten, sondern auch die ihrer Eltern. Demnach konnte das Mutterkreuz erhalten, falls:

  • a) die Eltern der Kinder „deutschblütig“ und „erbtüchtig“ waren,
  • b) die Mutter der Auszeichnung würdig war (d.h. „erbgesund“, „anständig“ und „sittlich einwandfrei")[2],
  • c) die Kinder lebend geboren worden waren.[4]

Einteilung des Ehrenkreuzes

Die Einteilung des Ehrenkreuzes folgte den damaligen Ordensstatuten und war dreistufig angelegt. So konnte die Mutter die:

  • a) dritte Stufe erhalten, wenn sie vier oder fünf Kinder hatte,
  • b) zweite Stufe erhalten, wenn sie sechs oder sieben Kinder,
  • c) erste Stufe erhalten, wenn sie acht oder mehr Kinder hatte.[5]

Form, Trageweise und Beschaffenheit des Ehrenkreuzes

Form

Das Ehrenkreuz der Mutter bestand aus einem schmalen, blau emaillierten Langkreuz mit weißem Rand, das mittig mit einer ebenfalls weiß gehaltenen Runden Scheibe belegt war. Die Scheibe zeigte dabei zentriert ein schwarzes Hakenkreuz mit der Umschrift (in Großbuchstaben): DER DEUTSCHEN MUTTER. Aus den Winkeln des Ehrenkreuzes gingen metallene Strahlenbündel hervor.[6] Während die Vorderseite des Ehrenkreuzes zeit ihres Bestehens gleich blieb, war die Rückseite zwei Veränderungen unterzogen. So war zu lesen:

  • auf der 1. Form: Das Kind adelt die Mutter und der Namenszug Adolf Hitlers.[7]
  • auf der 2. Form: 16. Dezember 1938 (Stiftungsdatum) und der Namenszug Adolf Hitlers

Trageweise

Das Ehrenkreuz wurde dabei an einem blauen, weiß-blau-weiß geränderten Band um den Hals der Trägerin getragen.[8]

Beschaffenheit

Die Metallteile des Ehrenkreuzes waren entsprechend der verliehenen

  • 3. Stufe bronzegetönt
  • 2. Stufe versilbert und bei der
  • 1. Stufe vergoldet[9]

Die Beliehene erhielt mit Aushändigung des Ehrenkreuzes ein Besitzzeugnis[10], mit Faksimile-Unterschrift Hitlers und Gegenzeichnung des Chefs der Präsidialkanzlei.[11] Das Ehrenkreuz selbst verblieb nach dem Tod der Beliehenen den Hinterbliebenen als Andenken.[12]

Durchführungsverordnung

Die ebenfalls am 16. Dezember 1938 erlassene Durchführungsbestimmung zum Ehrenkreuz der Mutter sah hinzukommend vor:

Vorschläge auf Verleihung

Die Vorschläge auf Verleihung des Ehrenkreuzes waren vom Bürgermeister von Amts wegen aufzustellen oder auf Antrag des Ortsgruppenleiters der NSDAP. Ferner waren Antragsberechtigt der "Kreiswart des Reichsbundes der Kinderreichen",[13] in dessen Bereich die zu Beliehene ihren Wohnsitz innehatte. Der Bürgermeister legte sodann die Vorschläge der unteren zuständigen Verwaltungsbehörde vor. Diese holte sogleich eine gutachtliche Äußerung des zuständigen Gesundheitsamtes der Mutter ein um anschließend im Einvernehmen mit dem Kreisleiter der NSDAP die Verleihungsanträge zu fertigen. In nicht kreisangehörigen Gemeinden war die gutachterliche Äußerung des Gesundheitsamtes sowie das Einvernehmen des Kreisleiters unmittelbar vom Bürgermeister herbeizuführen.,[14] Die untere Verwaltungsbehörde stellte in weiterer Folge dann die Vorschläge listenmäßig zusammen und reichte sie der höheren Verwaltungsbehörde weiter, die diese dann monatlich zum Monatsende der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei weiterleitete.[15]

Aushändigung des Ehrenkreuzes

Die Aushändigung des Mutterkreuzes war im gesamten Deutschen Reich einheitlich geregelt. So wurde es jeweils am Muttertag durch den Ortsgruppenleiter der NSDAP, denen zuvor die Ehrenkreuze und Besitzurkunden durch die untere Verwaltungsbehörde zugeleitet worden waren, in einem festlichen Akt verliehen.[16] Die Aushändigung des Ehrenkreuzes erfolgte üblicherweise in einer blau gehaltenen Schachtel, mit goldener Imprägnierung des Mutterkreuzes[17] bzw. in einer einfachen Papiertüte oder aber auch "Medienwirksam" direkt durch den Ortsgruppenleiter.

Entziehung des Ehrenkreuzes

Unter bestimmten Umständen konnte das Mutterkreuz auch wieder durch den Reichsminister des Innern entzogen werden.[18] Und zwar in jenen Fällen, in denen sich die Trägerin "unwürdig" verhielt, wobei der Begriff "unwürdig" stark gedehnt wurde und eine Grauzone bei dementsprechenden Verfahren darstellte. Als unwürdiges Verhalten galt zum Beispiel die Liebesbeziehung zu einem Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter.

Verleihungszahlen

Die erste Verleihung nach Stiftung des Ehrenkreuzes im Jahr 1938 fand am 21. Mai 1939[19] statt. Erste Empfängerin war die 61-jährige Louise Weidenfeller aus München († 1948), die insgesamt acht Kinder gebar.[20] Wegen der bei der anfänglichen Planung nicht erwarteten hohen Anzahl von 5,5 Millionen Ehrenkreuzen wurden bei dieser ersten Verleihung nur solche Mütter ausgezeichnet, die bereits älter als 60 Jahre waren. So erhielten das Ehrenkreuz insgesamt ca. drei Millionen Mütter. Die übrigen Frauen erhielten es beim Erntedankfest desselben Jahres. Weitere Verleihungszahlen sind nicht belegbar, sie dürfte weit über 10 Millionen liegen.

Sonstiges

Nach dem Ende der NS-Diktatur wurde das Mutterkreuz bisweilen auch (zumeist spottend) als „Mütterverdienstkreuz“ bezeichnet. Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter gehört zu den nationalsozialistischen Auszeichnungen, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 in keiner Form zulässig ist.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Eingangswortlaut
  2. a b c Carolin Brendel, Die deutsche Frau und ihre Rolle im Nationalsozialismus auf Shoa.de
  3. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 1
  4. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 2
  5. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 3
  6. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 4 Absatz 1
  7. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 4 Absatz 2
  8. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 4 Absatz 3
  9. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 4, Absatz 4
  10. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 5
  11. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 2
  12. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 6
  13. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 1 Absatz 1
  14. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 1 Absatz 2
  15. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 1 Absatz 3
  16. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 3
  17. http://www.germantik.de/militarialexikon_html/katalog/wk2/wk2_mutterkreuz/militaria-lexikon_de_-_das_ehr.html
  18. Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Seite 1926 § 4
  19. Meyers Lexikon, 8. Aufl., Bd. 8, Sp. 14 Muttertag
  20. http://temporati.de/Nationalsozialismus.html

Siehe auch

Literatur

  • Irmgard Weyrather: Mutterkreuz und Muttertag. Der Kult um die „deutsche Mutter“ im Nationalsozialismus. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11517-5 (Fischer 11517 Geschichte – Die Zeit des Nationalsozialismus).
  • Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis. Band 1–3.
  • Günther Rambach: Hakenkreuz und Martinskirche. Schicksalsjahre in der Oberpfalz. 1933–1959. Selbstverlag, Kümmersbruck 2010, ISBN 978-3-00-031635-7 (S. 76 ff: Sept. 1941 Protest von 500 Müttern mit Rückgabe des Mutterkreuzes).

Weblinks


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