- Kurantmünze
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Eine Kurantmünze, alt: Courantmün(t)ze, ist eine „vollwertige, umlaufende, gangbare, kursierende“ Münze, deren Wert durch das Metall, aus dem sie besteht, gedeckt ist. Der Kurswert entspricht damit nahezu ihrem Metallwert, abgesehen von dem als Schlagschatz bezeichneten Gewinn des Münzherrn sowie den Prägekosten, die aber stets durch die Scheidemünzen- und Banknoten-Emission eines Landes in der Ausmünzungsbilanz überkompensiert wurden. Die wertbestimmenden Metalle, aus denen die Kurantmünzen bestanden, waren Silber und Gold, ausnahmsweise auch Platinmetalle oder für kurze Zeit sogar Kupfer. In der römischen Antike gab es noch das frühe Bronze-As als Kurantgeld. Alle Kurantmünzen sind Warengeld, im Gegensatz zu den Scheidemünzen, dem Papier- und Buchgeld, die alle Kreditgeld sind. Der übliche Bargeldbegriff bezog sich vor 1915 in Deutschland immer nur auf die Kurantmünzen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Voraussetzung für die Ausgabe von Kurantmünzen war eine große zeitliche Wertbeständigkeit des verwendeten Materials. Keinesfalls sollte es so leicht vermehrbar wie etwa Papier sein; gewünscht waren eine allgemeine Akzeptanz, Ästhetik, Propagandafunktion, Teilbarkeit in Unternominale, mechanische Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit sowie eine hohe „Wertdichte“, was die Edelmetalle Gold und Silber über Jahrhunderte, mit Kupfer legiert, als Münze oder Barrengeld erfüllten. Gelegentlich wurden jedoch auch alle „kursierenden“ Münzen, also auch Scheidemünzen, in der Literatur ab etwa 1920 und in der Bankumgangssprache als „Kurantmünzen“ in Abgrenzung zum Papiergeld bezeichnet. Heute versteht man unter Bargeld alle körperlich existierenden Zahlungsmittel, wie sämtliche Münzen und Banknoten, jetzt in Abgrenzung zum elektronischen, digitalen Buchgeld.
Die Kurantmünze ist ein unbeschränkt gültiges Zahlungsmittel und muss in beliebiger Höhe zur Schuldbefreiung akzeptiert werden. Sie hat einen natürlichen (weil sie allgemein wegen ihres inneren Metallwertes akzeptiert wurde) und einen gesetzlichen Zwangskurs.
Normalerweise wurden Kurantmünzen vollwertig nach einem gesetzlich festgelegten Münzfuß, z. B. Reichsfuß, ausgebracht; einige Münzherrn hielten sich aber nicht immer an den vorgeschriebenen Münzfuß. Diese Abweichungen bzw. Feingehaltverschlechterungen wurden früher in so genannten Valvationstabellen festgehalten. Geringe Abweichungen waren aber nicht immer die Folge von betrügerischen Absichten der Münzherrn, sondern auch darin begründet, dass die Normalgewichte (Mark) in den einzelnen Münzstätten geringe Abweichungen über die Zeit aufwiesen, die dann wieder auf „Approbationstagen“ im Reich ausgeglichen wurden. Trotzdem waren diese Münzen ebenfalls Kurantmünzen, wenn auch mit entsprechendem Disagio oder seltenem Agio im Vergleich zum vollwertigen Münznominal bzw. zur Rechnungsmünze.
Geschichte
Zur Zeit des Kurantgeldes wurden Münzen, deren Metallwert meistens wesentlich geringer war als ihr Nominalwert, Scheidemünzen genannt; andere Bezeichnungen waren auch Land- oder Stadtmünzen, was zumindest für die kleinen Nominale galt, die nicht nach dem vorgeschriebenen Reichsfuß ausgeprägt wurden. Zu den Scheidemünzen zählten nicht nur Bronze- und Kupfermünzen, sondern auch viele Silbermünzen, deren Metallwert durch die Legierung mit Kupfer teilweise erheblich im Vergleich zu ihrem Nominalwert gemindert wurde. Diese Silber-Kupferlegierung mit weniger als 50 % Silberanteil wurde Billon genannt. Die Zeit der reinen Kurantmünzenwährung kann bis etwa 1570 angesetzt werden, wo auch die kleinen Münzsorten noch fast vollwertig waren – sieht man von einem kleinem Remendium von ca. 3 bis 6 % ab, das zur Deckung des relativ erhöhten Prägeaufwandes diente.
Vom Altertum bis zum Ersten Weltkrieg kam den Kurantmünzen eine sehr große Bedeutung zu. Sie waren praktisch immer aus Gold (Goldmünze) oder Silber (Silbermünze) geprägt. In Russland waren Anfang des 19. Jahrhunderts auch Dukaten-Münzen zu 3, 6 und 12 Rubel aus Platin im Umlauf. Spätere Platinmünzen waren meistens Abschläge von kursierenden (Gold-)Münzen oder vergoldete Fälschungen zu einer Zeit, als Platin noch weniger Wert hatte als Gold. Im Schweden des 18. Jahrhunderts gab es Kupferplattenmünzen mit erheblichem Gewicht vom ein- bis mehrfachen Talernominal, da hier das wesentlich billigere Kupfer den Münzwert zu decken hatte und Münzsilber knapp war. Die großen und schweren kupfernen russischen 1/4- bis 5-Kopeken-Stücke (Pjataks) und die englischen 1- und 2-Penny-Münze (Cartwheel Penny) des ausgehenden 18. Jahrhunderts könnten auch fast als „Kleinkupferkurantmünzen“ angesehen werden, da sie die vormaligen wesentlich kleineren silbernen Nominale ablösten und anfangs keine Scheidemünzen sein sollten.
Bis 1872 hatten deutsche Silberkurantmünzen in ihrem Gepräge neben der Nominalwährungsangabe fast immer eine zusätzliche Angabe ihres Gewichtes, z. B. 1 Thaler, 30 (Stück = Zählmaß) ein Pfund fein(es Silber). Sie waren de facto Silberbarren in Münzform. Gold(kurant)münzen hatten meistens keine Gewichtsangabe.
Größere Zahlungen wurden vor 1871 immer mit genauer Angabe der Kurantwährung in den Verträgen vereinbart, z. B. „preußisch Courant“ oder „Friedrich d'or“. Wurde versucht, mit Scheidemünze eine Kurantschuld abzulösen, war meistens Aufgeld fällig. Das galt besonders bei Rückzahlungen in ausländischer Scheidemünze, aber auch häufig bei Banknoten.
War Silber das Hauptwährungsmetall, spricht man von einer Silberstandardwährung und die parallel umlaufenden Goldmünzen waren meistens Handelsmünzen mit einem schwankenden Kurs, der meistens Aufgeld war. War jedoch das Gold das Währungsmetall, so war das Silber fast immer Scheidemünze. In einer relativ kurzen Phase um 1865 bis 1875 gab es in Deutschland und in der Lateinischen Münzunion Bimetallismus, d. h. Gold und Silber waren relativ zueinander fast wertstabil im Verhältnis 1 : 15,5, so dass Gold und Silber einige Jahre lang gleichzeitig gleichberechtigte Kurantmünzen waren; dann verfiel allerdings der Silberpreis.
In Deutschland waren bis zur Einführung der Goldmark im Jahre 1871 alle großen (groben) Silbermünzen Kurantmünzen und das meistens bis zum 1/6 Taler herunter. Der letzte deutsche Kurantgroschen war der sächsische Groschen im 13-1/3-Talerfuß von 1827 mit dem Gepräge „24 einen Taler, 320 eine feine Mark“.
Die deutsche Goldstandardwährung von 1871 bis 1907 wird wegen des Umlaufes der Taler parallel zu den 10- und 20-Mark-Goldmünzen manchmal als „hinkende Goldwährung“ bezeichnet.
Einfache Vereinstaler behielten ihre Kurantgeld-Eigenschaft noch bis zu ihrer Außerkurssetzung 1907 de jure. Die Silbermünzen in Mark-Währung des Kaiserreichs hingegen waren von Anfang an Scheidemünzen und mussten nur bis zu einer Höhe von 20 Mark angenommen werden; für Pfennig-Münzen galt nur eine Mark als begrenzter Annahmezwang.
In der Lateinischen Münzunion waren neben den Goldmünzen nur die silbernen 5-Franken-Stücke um 1870 praktisch und de jure Kurantmünzen. Hier kann man durchaus eine Parallele zum deutschen Taler sehen. Die übrigen Silbermünzen ab 2 Franken abwärts wiesen einen relativ niedrigeren Feingehalt aus – ähnlich wie die silbernen Markstücke, die einen ca. 10 % relativ niedrigeren Feingehalt zum Mark-Wert hatten als die (Kurant-)Taler.
Die Begriffe „Kurant- und Scheidemünze“ wurden seit etwa 1871 im offiziellen Sprachgebrauch vermieden. Jedoch im österreichischen Recht noch heute gebräuchlich.
Das letzte deutsche Kurantgeld waren die 20- und 10-Mark-Stücke, die bis etwa August 1914 noch im Umlauf waren (siehe Goldmark). Das im Jahre 1915 noch geprägte goldene preußische 20-Mark-Stück kam nicht mehr in den Umlauf.
Vom Kurantgeld zu unterscheiden ist das Bankgeld, das es in verschiedenen deutschen Territorien parallel zum umlaufenden Kurantgeld gab und das einen hiervon abweichenden Wert besaß. So existierte in Hamburg bis 1871/74 neben der Hamburger Mark Kurant (oder Mark Courant) die dem Geschäftsverkehr vorbehaltene Mark Banco, die bei gleichem Nominalwert einen um etwa ein Viertel höheren Wert besaß. Die beiden Währungen hatten trotz gleichem Geltungsgebiet keinen festen Umrechnungskurs zueinander.
Inzwischen sind alle (Reichs-)Banknoten seit dem 1. Januar 1910 ebenfalls zu unbegrenzt schuldbefreienden Zahlungsmitteln mit Zwangskurs erklärt worden, inklusive der heutigen Euro-Banknoten. Schon im 19. Jahrhundert wurde in Preußen bei Steuerzahlungen mit Bargeld an den Staat ein bestimmter Prozentsatz an Staatspapiergeld verlangt. Andernfalls war Strafgeld fällig. Dieser Umstand zwang die Bürger, Banknoten anzunehmen, obwohl ja Kurantgeld normalerweise unbegrenzt schuldbefreiend war. Dieser Staatszwang sollte die Einführung von (untergedeckten) Geldersatzzeichen beim Bürger erwirken, was seine Ursache letztendlich in der Staatsverschuldung hatte. Allerdings hatte und hat Papiergeld auch Vorteile, z. B. was das Gewicht betrifft. Um beispielsweise einen Betrag von 1000 Talern in bar zu zahlen, musste ca. 18 kg Silber transportiert werden.
Heutige Entwicklung
Im heutigen Zahlungsverkehr sind Münzen und erst recht Banknoten nicht mehr durch ihren Materialwert gedeckt und auch nicht mehr in Edelmetall auf Verlangen umtauschbar, siehe dazu Fiat Money. Es handelt sich um Kredit- und nicht mehr um Kurantgeld. Herstellungskosten und der Materialwert von Münzen sind nicht dieselben. Ein gutes Beispiel war die letzte deutsche 1-Pfennig-Münze, die in der Herstellung ca. 2 Pfennig kostete, aber im Materialwert deutlich unter einem Pfennig lag. Bei Kurantmünzen wurden früher daher die relativ geringen Herstellungskosten und Beilegierungskosten im Vergleich zum hohen Nominalwert der Kurantmünze vernachlässigt; sie betrugen bei Goldmünzen weit unter 1 % und bei den Talern maximal 3 %. Siehe auch Seigniorage oder Schlagschatz.
Bei modernen Edelmetallmünzen, die am Bankschalter angeboten werden, handelt es sich nicht um Kurantmünzen, da sie nicht für den Zahlungsverkehr, sondern für Anleger (Bullionmünzen) oder Sammler geprägt werden. Meistens tragen sie eine Nominalangabe einer Währung, die aber wesentlich unter ihrem (Gold-, Platin-) Materialwert liegt. Durch Inflation und/oder Metallpreiserhöhungen kann sich eine Scheidemünze über die Jahre hinweg durchaus langsam zu einer „Kurantmünze“ entwickeln, welchem dann verschiedene Länder durch den Wegfall der kleinsten Münznominale, Münzmaterialverbilligung (Aluminium- statt vormaliger Kupferlegierung), Feingehaltverringerungen oder kleineren Münzabmessungen begegneten. Beispiele: Wegfall des britischen Farthings (1/4 d) ab 1957, Wegfall der 1- und 2-Rappen-Stücke in der Schweiz, Umstellung der 5- Schilling-Münzen von Silber auf Kupfer-Nickel in Österreich ab 1968, Umstellung der 5-DM-Kursmünzen von Silber auf Nickelkern mit Kupfer-Nickel plattiert 1975.
Siehe auch
Literatur
- Heinz Fengler: transpress Lexikon Numismatik, Verlag für Verkehrswesen Berlin 1988, ISBN 3-344-00220-1
- Verein Gelehrter und praktischer Kaufleute: Handels-Lexikon oder Encyclopädie der gesamten Handelswissenschaften für Kaufleute und Fabrikanten, Verlag Ernst Schäfer, 1847, Leipzig
- Rudolf Hilferding: Das Finanzkapital, Verlag JHW Dietz Nachfolger GmbH Berlin 1947 (unveränderter Nachdruck von 1910)
- C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927
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