- Nachmieter
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Ein Nachmieter ist ein Mieter, der eine freigewordene Mietwohnung übernimmt.
In Deutschland kann der Mieter einen Nachmieter vorschlagen, dieser muss aber vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Ob ein solcher Nachmieter akzeptiert wird und ob der in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder eine neuen Vertrag abschließend muss, ist Verhandlungssache. Mieter sind in der Regel vertraglich verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressen die Wohnung besichtigen zu lassen. Dabei muss er ihm unbekannte Personen allerdings nicht in die Wohnung lassen, sondern ist berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen.[1]
In der Schweiz sind Mieter, die frühzeitig eine Wohnung verlassen wollen, verpflichtet, einen angemessenen Nachmieter zu stellen. Je Kanton bestehen unterschiedliche Mietkündigungszeiten, doch für alle Kantone gilt, dass der Mieter für die restlichen Mieten nicht mehr herangezogen werden darf, wenn er einen angemessenen Nachmieter stellen kann.
Einzelnachweise
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