zwei+Staaten+betreffend

  • 121Kündigungsschutz — Unter Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Privatrecht, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff des Kündigungsschutzes 2 Kündigungsschutz im deutschen Mietrecht (über Wohnraum) …

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  • 122Württembergische Armee — Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen… …

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  • 123Fabrikgesetzgebung — (Arbeiterschutzgesetzgebung), der Inbegriff aller auf größere gewerbliche Unternehmungen, insbes. Fabriken (s.d.) sich beziehenden staatlichen Anordnungen zum Schutz der Arbeiter gegen persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die ihnen in ihrem …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 124Liste schwerer Unfälle im Schienenverkehr — Unfall am Bahnhof Montparnasse, Paris, 1895 Dieser Artikel enthält eine chronologische Auflistung von schweren Unfällen im Schienenverkehr, insbesondere der Eisenbahn, bei denen der Verlust von Menschenleben zu beklagen war oder Schäden in… …

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  • 125Kraftfahrzeugkennzeichen — Deutsches Kennzeichen vorn; in dieser Form mit verschiedenfarbigen Abgasplaketten zwischen 2000 und Ende 2009 in Umlauf …

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  • 126Verfassung des Norddeutschen Bundes — Die erste und letzte Seite der Reichsgründungs Verfassung vom 16. April 1871 mit der Unterschrift von Wilhelm I. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bezeichnet, die aus der 1866… …

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  • 127Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport — (Office central à Berne). Das Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport ist im internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 vorgesehen und besteht unverändert seit dem 1. Januar 1893, dem Tage, an …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 128Bildrecht — Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von… …

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