- Nebenfahrzeug
-
Nebenfahrzeug ist ein Begriff aus dem Eisenbahnwesen. Bei den deutschen Eisenbahnen unterscheidet man die Nebenfahrzeuge von den Regelfahrzeugen. Während Letztere den Bauvorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in vollem Umfang entsprechen müssen, ist das für Nebenfahrzeuge nur insoweit vorgeschrieben, als es für den Sonderzweck, dem die Fahrzeuge dienen sollen, erforderlich ist.
Nebenfahrzeuge sind in der Regel Baufahrzeuge. Dazu gehören z. B.
- Rottenkraftwagen
- Turmtriebwagen
- Gleismessfahrzeuge
- Gleisbaumaschinen, wie
- Gleisstopfmaschinen
- Schotterrechen
- Gleisumbauzüge
- Zweiwegefahrzeuge
Nebenfahrzeuge dürfen unter bestimmten Bedingungen, meist nur am Schluss, in Züge eingestellt werden oder selbst als Zug fahren.
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Bezeichnung für Nebenfahrzeuge, auch gibt es keinen besonderen rechtlichen Status für sie. Meist werden sie unter der Bezeichnung selbstfahrende Dienstwagen und Baumaschinen zusammengefasst.
Nach den neuen einheitlichen Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr wird diese Fahrzeugkategorie als selbstfahrende Spezialfahrzeuge bezeichnet.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.