- Bahnerhaltungswagen
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Arbeitswagen (Bahndienstwagen, Bahnerhaltungswagen) sind Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrzeuge, die nicht dem Transport von Personen oder Gütern dienen, sondern für interne Zwecke wie zum Beispiel dem Unterhalt der Bahnanlagen eingesetzt werden.
Eisenbahn
Arbeitswagen der Eisenbahn werden als Bahndienstfahrzeuge geführt und sind meist Wagen zum Transport von Arbeitsmaterial, für den Unterhalt der Bahnanlagen oder wurden zu anderen internen Verwendungen um- oder neu gebaut. Sie verkehren in der Regel in speziellen Arbeitszügen, häufig auch nur mit geringer Geschwindigkeit, und nur ausnahmsweise unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßregeln in Güterzügen.
Als Arbeitswagen finden häufig solche Wagen Verwendung, die wegen ihres Alters und ihrer Bauart für den regulären Verkehr nicht mehr benutzbar oder zugelassen sind. Teilweise werden sie für bestimmte Arbeiten umgerüstet. Spezielle Arbeitswagen werden für einen bestimmten Zweck (Transport von Schotter oder Baumaschinen) gebaut.
Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne zur Fahrleitungsmontage
Straßenbahn
Bei Straßenbahnen ist der Begriff des Arbeitswagens nicht ganz identisch mit demjenigen bei Eisenbahnen. Vor allem werden bei Straßenbahnen auch Fahrzeuge als Arbeitswagen bezeichnet, die bei der Eisenbahn zu den Nebenfahrzeugen gerechnet werden. Typische Straßenbahn-Arbeitswagen sind Schleifwagen, Sprengwagen und Fahrschulwagen.
Wie bei der Eisenbahn finden hier oftmals umgebaute Fahrzeuge Verwendung, die aufgrund ihres Alters oder bauartbedingt nicht mehr im regulären Verkehr eingesetzt und für Arbeitszwecke umgerüstet werden, es gibt jedoch auch hier speziell gebaute Arbeitswagen. Viele Straßenbahn-Arbeitswagen besitzen (im Gegensatz zu denen der Eisenbahn) jedoch einen eigenen Antrieb, man spricht hier auch von Arbeitstriebwagen. Antriebslose Arbeitswagen werden auch als Arbeitsloren oder Arbeitsbeiwagen bezeichnet.
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