- Neoterophilie
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Die Neoterophilie (griechisch νεότερος (neoteros), „der/die Jüngere“) ist eine ausschließliche oder überwiegende sexuelle Vorliebe für (wesentlich) jüngere Liebespartner – männlich oder weiblich, hetero- gleich wie homosexuell. Sie stellt einen Sonderfall von Chronophilie dar. Zur Pädophilie besteht die weitgehend klare Abgrenzung durch die Geschlechtsreife der jüngeren Partner – daher sind neoterophile sexuelle Handlungen auch nicht zwangsläufig strafbar.
Richtet sich das sexuelle Interesse auf pubertierende Mädchen, spricht man von Parthenophilie oder auch vom Lolitakomplex, beim auf pubertierende Jungen gerichteten Interesse von Ephebophilie.[1][2]
Rechtliche Situation in Deutschland
Wenn es sich dabei um eine sexuelle Beziehung zwischen einer über 14-jährigen Person mit einer unter 14-jährigen Person handelt, sind neoterophile sexuelle Handlungen in Deutschland als Kindesmissbrauch grundsätzlich strafbar. Ist die jüngere Person 14 oder 15, die andere bereits älter als 21, kann es strafbar sein, wenn unter anderem dabei die sexuelle Unerfahrenheit der jüngeren Person ausgenutzt wird (vgl. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen)
Einzelnachweise
- ↑ Magnus Hirschfeld: Die Homosexualität des Mannes und des Weibes. De Gruyter, Berlin 2001, ISBN 3-11-017251-8 (Nachdr. d. Ausg. Berlin 1914)
- ↑ Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10. In: Sexuologie, ISSN 0944-7105, Bd. 12 (2005), Heft 3/4, S. 120-152
Siehe auch
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