- Nettoprinzip
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Das Nettoprinzip ist ein Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Es ist nicht zu verwechseln mit dem objektiven Nettoprinzip oder dem subjektiven Nettoprinzip, welche Prinzipien des Einkommensteuerrechts sind und unter Nettoprinzip (Steuerrecht) dargestellt werden.
Grundsatz
Beim Nettoprinzip werden im Gegensatz zum Bruttoprinzip für die Bilanz Aktiv- und Passivposten ganz oder teilweise gegeneinander, bzw. für die Gewinn- und Verlustrechnung Aufwands- und Ertragsposten völlig oder teilweise gegeneinander aufgerechnet.
Da die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses um so geringer wird, je größer die Zahl der Saldierungen und je unterschiedlicher die miteinander verrechneten Bilanz-, bzw. Erfolgsposten sind, hat der Gesetzgeber solche Saldierungen in der Handelsbilanz grundsätzlich verboten (§ 246 Abs. 2 HGB).
Beispiele
- Gleichartige Aufwands- und Ertragsposition: Mietertrag/-aufwand; Zinsertrag/-aufwand
- Aus mehreren Aufwands- und Ertragsarten zusammengesetzte Positionen: Umsatzerlöse; Aufwandsarten.
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