- Nichtakademische Titel
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Nichtakademische Titel wurden im deutschen Kaiserreich bis 1918 vom Staat als Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).
Dazu zählten:
- Baurat (Bau-R.) / Geheimer Baurat
- Hofbaurat / Geheimer Hofbaurat
- Justizrat / Geheimer Justizrat
- Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat) / Geheimer Kommerzienrat (Geh. Kom.-R.)
- Medizinalrat / Geheimer Medizinalrat
- Ökonomierat / Geheimer Ökonomierat
- Regierungsrat (Reg.-R.) / Geheimer Regierungsrat (Geh. Reg.-R.)
- Regierungs- und Baurat / Geheimer Regierungs- und Baurat
- Geheimer Archivrat
- Generalsuperintendent (Gen.-Sup.)
- Hofrat
- Legationsrat (Leg.-R.)
- Kommissionsrat
- Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
- Rat
- Staatsrat (Staats-R.)
Vgl. auch als „fachübergreifend“:
- Geheimrat (Geheim-R.)
- Wirklicher Geheimrat (Wirkl. Geh.-R.)
Alle Dienstbezeichnungen von Beamten und Militärs sind zunächst nicht daran gebunden, ob der Träger eine akademische Ausbildung hat. Das gilt auch für politische Beamte (z. B. Beigeordnete, Bürgermeister, Staatssekretäre). Gleiches gilt für militärische Rangbezeichnungen. Auch der General ist nicht begriffsnotwendig Akademiker. Daher können die vorstehenden Titel sowohl Akademiker als auch Nichtakademiker tragen. Akademische Bezeichnungen sind hierzu z. B. Prof., Dr., Dipl., grad. Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgend aus:
- 1.) Militärischer Rang
- 2.) Akademischer Grad
- 3.) Nichtakademischer Titel
- 4.) Adelstitel
Ein Beispiel wäre: Major Dr. phil. Graf von … zu … Mustermann
Nichtakademische Titel muss man unterscheiden zwischen den Angehörigen von echten Beratungs- und Beschlussgremien der Regierung, die in einigen deutschen Staaten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert oft als „Geheimer Rat“ bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch „Geheimrat“ genannt wurden. Heute ist dafür noch die Bezeichnung „Ministerrat“ üblich. Ähnlich heißt das leitende Kollegium der Verwaltung einer Stadt beispielsweise im Bundesland Hessen heute „Magistrat“.
Bei den Beamten bezeichnet „Rat“ einen höheren Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist (oder war): Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.
Der Zusatz „Geheimer“ drückte eine höhere Rangstufe aus, das Prädikat „Wirklicher“ zeigte die höchste Stufe an: „Wirklicher Geheimer Rat“ (in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede „Exzellenz“ zu).
Alle diese Titel waren eigentlich offizielle Bezeichnungen für aktive Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.
Schließlich sei noch der Meistertitel erwähnt. Dies ist ein echter Titel im Gegensatz zu den oft erwähnten akademischen Graden. Man erlangt in Deutschland das Recht zum Führen des Meistertitels durch erfolgreiches Ablegen der Meisterprüfung z. B. in einem Handwerk. Die Handwerkskammer Wiesbaden führte hierfür vor einigen Jahren das Kürzel „me.“ ein und ließ es schützen. Dieses Kürzel ist weitgehend unbekannt und kann auch nicht im Personalausweis oder Pass eingetragen werden.
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