- Regierungsrat (Amtsbezeichnung)
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Regierungsrat (RR) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten im höheren Dienst in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Position wird mit der Besoldungsgruppe A 13 nach der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes alimentiert.
Beförderungsämter sind Oberregierungsrat, Regierungsdirektor und Leitender Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat/Senatsrat sowie Dienstposten in der Besoldungsordnung B (z. B. Abteilungspräsident, Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde usw.). Die Angehörigen des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes besitzen im Regelfall eine Ausbildung zum Volljuristen oder haben den Aufstiegslehrgang vom gehobenen in den höheren Dienst erfolgreich absolviert. In der Bundesverwaltung tragen jedoch nahezu alle Beamte des höheren Dienstes diese Amtsbezeichnung. In den Verwaltungen der Kommunen und anderer Körperschaften wird die Bezeichnung "Regierungs-" durch entsprechende, die Laufbahn kennzeichnende Zusätze ersetzt (z. B. Verwaltungsrat). Vom höheren Verwaltungsdienst zu unterscheiden sind die Fachlaufbahnen des höheren Dienstes (Bautechnische Laufbahn, Lehrämter an berufsbildenden Schulen oder Gymnasien, höherer Bibliotheksdienst usw.). Diese sind meist durch einen entsprechenden Zusatz gekennzeichnet: Baurat, Studienrat usw. In der Bundesverwaltung führen auch Angehörige der Laufbahnen besonderer Fachrichtung diese Amtsbezeichnung, z. B. Wissenschaftler bei den Zolltechnischen Lehr- und Prüfanstalten, während in den Landesverwaltungen, teilweise mit Ausnahme der Ministerien, eine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz auf die Laufbahn üblich ist. Beim Auswärtigen Amt lauten die Amtsbezeichnungen anstelle der oben genannten Legationsrat (im Eingangsamt), Legationsrat Erster Klasse, Vortragender Legationsrat und Vortragender Legationsrat Erster Klasse (Beförderungsämter).
Vor der Verleihung des ersten Amtes (Anstellung) führt der Beamte als Dienstbezeichnung meist die spätere Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „zur Anstellung“ (z.A.), z. B. Regierungsrat z.A., Studienrat z.A., Bibliotheksrat z.A. oder die Dienstbezeichnung „Assessor“ mit einem Zusatz seiner Laufbahn (z. B. Regierungsassessor), beim Auswärtigen Amt die Dienstbezeichnung Legationssekretär bzw. Vizekonsul.
In der Schweiz ist ein Regierungsrat ein Mitglied der Kantonsregierung, somit einem deutschen Landesminister entsprechend.
Siehe auch
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