Notaufnahmegesetz

Notaufnahmegesetz

Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (kurz:Notaufnahmegesetz) regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus der DDR und Ost-Berlin.

Das Gesetz wurde am 22. August 1950 verkündet. Für West-Berlin galt ab 30. September das "Berliner Gesetz über die Anerkennung politischer Flüchtlinge", das sich inhaltlich an das Bundesnotaufnahmegesetz anlehnte. Mit dem Gesetz wurde die Freizügigkeit der Flüchtlinge eingeschränkt. Um eine ständige Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet bzw. West-Berlin zu erhalten, mussten Sie sich in einem "Notaufnahmelager" einem Anerkennungsverfahren (im Behördenjargon: Notaufnahmeverfahren) unterziehen. Ihnen wurde nach Anerkennung ein Wohnort zugewiesen. Der Zuzug an den zugewiesen Wohnort war Voraussetzung für die ständige Aufenthaltserlaubnis.

Mit diesen Regelungen sollte die Belastung durch den Zuzug von Flüchtlingen gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt werden.

Im Juni 1951 beschloss der Deutsche Bundestag die Einbeziehung von West-Berlin in das Bundesnotaufnahmegesetz. Am 4. Februar 1952 trat diese Regelung für West-Berlin in Kraft.

Am 30. Juni 1990 wird mit Beginn der Währungsunion das Bundesnotaufnahmegesetz aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Aufnahmelager

Zur Notaufnahme bestimmte Lager wurden zunächst in Gießen und Uelzen (Bohldamm) eingerichtet. Das Notaufnahmelager Marienfelde folgte später.

Das Notaufnahmeverfahren

Das Notaufnahmeverfahren war von 1949 bis 1990 das Verfahren zur rechtlichen und sozialen Eingliederung von Flüchtlingen aus der DDR bzw. SBZ in der Bundesrepublik.

Im Notaufnahmeverfahren wurden auf der Grundlage des Bundesnotaufnahmegesetzes die Gründe für eine Übersiedlung in die Bundesrepublik überprüft. Ein Aufnahmeausschuss entschied nach Anhörung der Übersiedler, ob die Gründe für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufenthalt in der Bundesrepublik vorliegen (drohende Gefahr für Leib und Leben, persönliche Freiheit oder sonstige zwingende Gründe).

Wurde die Erlaubnis versagt, so konnten die Übersiedler gleichwohl in der Bundesrepublik bleiben, erhielten jedoch keine weitergehenden Hilfen.

Das Verfahren diente auch dazu, die Übersiedler gleichmäßig auf die gesamte Bundesrepublik zu verteilen. Bis 1950 hatten sich die meisten Übersiedler in Niedersachsen und Hessen niedergelassen. Die anerkannten Übersiedler wurden mit materiellen und finanziellen Hilfen versehen (Flüchtlingsbeihilfen, Lastenausgleich für zurückgelassenes Eigentum), ihre Rentenansprüche geklärt, Ausbildungszeugnisse überprüft und sie anschließend auf die Bundesländer verteilt. Als politische Flüchtlinge (Flüchtlingsausweis C) anerkannte Übersiedler konnten noch weitere Unterstützungen erhalten.

Grundlage war die Regelung der Staatsbürgerschaft in Artikel 116 des Grundgesetzes, wonach alle Deutsche als Bürger der Bundesrepublik zu behandeln seien. Durch das Notaufnahmeverfahren wurde der Art. 11 Abs. 2 GG (Freizügigkeit) für Übersiedler eingeschränkt. In seinem Urteil 7. Mai 1953 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des NAG mit dem Grundgesetz. Das Notaufnahmeverfahren wurde für Berlin im Notaufnahmelager Marienfelde, für Westdeutschland u.a. im Lager Gießen und Uelzen-Bohldamm durchgeführt.

Im Notaufnahmeverfahren wurde eine Überprüfung der Antragsteller durch die alliierten Geheimdienste in der sogenannten Sichtungsstelle vorgenommen.

In das Notaufnahmeverfahren wurden später auch Aussiedler einbezogen. Am 1. Juli 1990 wird das Notaufnahmeverfahren für DDR-Übersiedler abgeschafft.

Literatur

  • Notaufnahmegesetz, BGBl. 1960, S. 367; 1961, S. 1863
  • Elke Kimmel: Das Notaufnahmeverfahren, in: Deutschland Archiv, Jg. 2005, Nr. 6, S. 1023-1032.
  • Bettina Effner, Helge Heidemeyer (Hg.): Flucht im geteilten Deutschland. Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, Berlin: bebra Verl. 2005 ISBN 3898090655
  • Helge Heidemeyer: Flucht und Zuwanderung aus der SBZ/DDR 1945/1949 - 1961. Die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland bis zum Bau der Berliner Mauer, Düsseldorf: Droste 1994, ISBN 3770051769
  • Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde e.V., (Hrsg.), 1953-2003 50 Jahre Notaufnahmelager Marienfelde [bei der Erinnerungstätte erhältlich]
  • Charlotte Oesterreich: Sie Situation in den Flüchtlingseinrichtungen für DDR-Zuwanderer in den 1950er und 1960er Jahren. "Die aus der Mau-Mau-Siedlung". Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3498-8.
  • Julia Franck: Lagerfeuer (Roman), 2003, ISBN 3832178511

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • NotaufnG — Notaufnahmegesetz EN Law on Entry Permits and Residence for Refugees …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Notaufnahmeverfahren — Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (kurz:Notaufnahmegesetz) regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus der DDR und Ost Berlin. Das Gesetz wurde am 22. August 1950 verkündet. Für West Berlin galt ab 30. September das… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesnotaufnahmegesetz — Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (kurz: Notaufnahmegesetz oder NAG) regelte die Aufnahme von Flüchtlingen aus der DDR und Ost Berlin. Das Gesetz wurde am 22. August 1950 verkündet. Für West Berlin galt ab 30.… …   Deutsch Wikipedia

  • NAG — Die Abkürzung NAG bedeutet: N Acetylglucosamin, ein Knorpelbaustein, Teil der Bakterienwand sowie Teil des AB0 Blutgruppensystems Nationale Automobil Gesellschaft, auch N.A.G., eine ehemalige deutsche Automobilmarke, bis 1915 Neue Automobil… …   Deutsch Wikipedia

  • Ültzen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • NAG — 1) Notaufnahmegesetz EN Law on Entry Permits and Residence for Refugees 2) Nationale Arbeitnehmergemeinschaft EN National Employees Association (Sw.) …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”