- Notfrist
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Eine Notfrist ist allgemein eine Frist, welche seitens des Gerichts nicht verlängert werden kann.
Rechtslage in Deutschland
Im deutschen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht weder verkürzt noch verlängert werden kann. Wird sie schuldlos versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 233 ZPO). Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Berufung, Einspruch usw.).
Zu unterscheiden ist die Notfrist zum einen von den gewöhnlichen oder gesetzlichen Fristen, welche auf Antrag verlängert werden können, und zum anderen von den Ausschlussfristen. Letztere können ebenfalls nicht verlängert werden, bei ihrer Versäumung ist aber keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Die Versäumung von Ausschlussfristen führt demnach endgültig zum Verlust materieller oder prozessualer Rechte.
Rechtslage in Österreich
Auch in der österreichischen Zivilprozessordnung (öZPO) hat der Begriff gleichartige Bedeutung und bezeichnet gemäß § 128 Abs. 1 öZPO "eine gesetzliche Frist, deren Verlängerung das Gesetz ausdrücklich untersagt".
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