Nürnberger Religionsfrieden
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Der Nürnberger Religionsfrieden, schon von Zeitgenossen auch Nürnberger Anstand genannt, ist ein Friedensschluss, in dem Kaiser Karl V. und die Protestanten am 23. Juli 1532 in Nürnberg zum ersten Mal (befristet) eine gegenseitige Rechts-, und Friedensgarantie für den gegenwärtigen konfessionellen Besitzstand vereinbarten.
Er schloss damit die protestantischen Reichsstände in den Reichslandfrieden mit ein. Das Wormser Edikt, das die Protestanten in die Acht erklärt hat, ist damit aufgehoben. Der Kaiser erklärt sich damit einverstanden, alle Religionsprozesse beim Reichskammergericht einzustellen. Die Verfolgung der Protestanten wird eingestellt und die Reformation kann sich nunmehr ungehindert ausbreiten.
Die Entscheidung von Kaiser Karl V., den Nürnberger Religionsfrieden zu schließen, erklärt sich aus der außenpolitischen Situation des Reiches. Kaiser Karl kann nicht militärisch gegen die Protestanten vorgehen, weil die Türken Ungarn überfallen haben und er zur Abwendung der Türkengefahr im Reich freie Hand braucht. Den protestantischen Fürsten ging es hauptsächlich um die Sicherung ihrer politisch-wirtschaftlichen Interessen, da sie durch die Einziehung des katholischen Kirchenguts und den Aufbau eines eigenen Landeskirchenregiments ihre Machtbasis vergrößern wollten.
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