Oberstufengymnasium

Oberstufengymnasium

Die gymnasiale Oberstufe (GOSt) im Bildungssystem Deutschlands umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen von Gymnasium, Beruflichem Gymnasium (auch: Fachgymnasium) und Gesamtschule und führt vom Realschulabschluss (Mittlere Reife) zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des Fachabiturs kann in ihr absolviert werden.

Die beiden letzten Jahre der gymnasialen Oberstufe werden in Deutschland nach der Kultusministerkonferenz-Reform vom 7. Juli 1972 auch als Reformierte Oberstufe oder Kollegstufe (letzteres in Bayern) bezeichnet. Sie löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960 ab.

In der verkürzten Form des Gymnasiums (G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12[1] oder 11 und 12[2], in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Jahrgangsstufe 10 wird in einigen Ländern als einjährige Einführungsphase angesehen, die größtenteils im Klassenverband stattfindet. Die Jahrgangsstufe 11 und 12 sind die zweijährige Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Erste praktische Versuche mit dem Kurssystem in größerem Rahmen fanden in den späten 1960er Jahren am Gymnasium in Buxtehude, vor den Toren Hamburgs statt. Daran nahmen auch Lehrer aus Hamburg selbst teil.

Seit der schrittweise vorgenommenen Einführung ab 1972 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das Kurssystem mehrfach geändert. Von Anfang an bestanden Unterschiede zwischen den Bundesländern. So wurden die Leistungskurse zunächst dreifach, später doppelt gewichtet in die Bewertung eingebracht. Mathematik und Deutsch konnten teilweise, Geschichte völlig abgewählt werden. In Nordrhein-Westfalen genügte zeitweilig eine Fremdsprache und eine Prüfung in Religion konnte die Naturwissenschaft ersetzen. Die letzten Reformen zielten auf eine Stärkung der breiten Grundbildung und verminderten die Abwahlmöglichkeiten. Die Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Beliebigkeit der Wahlen, gegen die fehlende Rücksicht auf Notwendigkeiten des späteren Studiums oder gegen den Verlust des Klassenverbandes als Sozialisationsinstanz.

Das Kurssystem steht weiter unter starker Kritik. Es gilt als zu kompliziert und kostspielig, weil viele kleine Kurse zustandekommen. Es führt zu viel zu großer Spezialisierung in den Leistungskursen und Vorwegnahme von Universitätsstoff. Es stellt durch fehlende Grundbildung keine wirkliche allgemeine Studierfähigkeit her. Dies äußert sich in hohen Abbrecherquoten der Studierenden und der Notwendigkeit, Schulstoff im Grundstudium nachzuholen.

In allen Bundesländern wird daher die gymnasiale Oberstufe gegenwärtig reformiert. Sie unterscheidet sich inzwischen erheblich vom Ursprungsmodell und treibt immer mehr besondere Eigenarten hervor, die die Vergleichbarkeit der Bundesländer zunehmend infrage stellen. Genauere Beschreibungen befinden sich beispielsweise im Artikel über das Abitur zum jeweiligen Bundesland; siehe dazu Navigationsleiste Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Phasen

Einführungsphase

In der Einführungsphase (Orientierungsstufe) vor dem Kurssystem kann noch im Klassenverband unterrichtet werden, besonders, wenn sie in der 10. Jahrgangsstufe liegt. Es kann auch eine Mischform aus Klassenunterricht und Kursen bestehen. Lediglich bestimmte Fächer können dann in Kursen gewählt werden; in einigen Bundesländern auch bereits Leistungskurse, um ihre Arbeitsweise kennenzulernen und unter Umständen noch einmal zu wechseln.

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase (auch: Qualifizierungsphase) wird ausschließlich im Kurssystem unterrichtet. An die Stelle der Klassen treten Kurse in den Fächern, die von allen Schülern der gleichen Jahrgangsstufe angewählt werden können. Die Schüler wählen nach bestimmten Vorgaben aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) zwei (in manchen Bundesländern drei) Leistungskursfächer zu je fünf und etwa acht bis zehn Grundkursfächer zu je zwei oder drei Wochenstunden. Für die Wahl gibt es Mindestverpflichtungen für Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Auch Sportunterricht ist obligatorisch.

Kurse können demnach nicht beliebig abgewählt werden. Möglich ist aber eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen. Dies dient einer breiteren Ausschöpfung der vorhandenen Begabungsreserven, um eine höhere Qualifikation der Gesellschaft zu erreichen. Es besteht auch kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Wahl von Leistungskursen und den späteren Studienmöglichkeiten. Die erreichte Hochschulzugangsberechtigung ist allgemein. Von den erworbenen Kenntnissen her besteht ein solcher Zusammenhang durchaus: Ohne beispielsweise qualifizierte Mathematikleistungen lassen sich viele Studien nicht erfolgreich durchlaufen.

Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Die Schüler gelangen automatisch nach dem 11. bzw. 12. Jahrgang in den 12. beziehungsweise 13. Jahrgang. Einige Schüler treten aber freiwillig zurück, falls aufgrund von zu vielen Defizitkursen/Unterkursen (Kursen mit weniger als fünf Punkten) oder Fehlkursen (Kursen mit null Punkten) die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet sein sollte. Die Qualifikationsphase wird in vier (Kurs-)Halbjahre oder Semester eingeteilt, wobei die Klassenstufe 12 in das erste und zweite Halbjahr und die Klassenstufe 13 in das dritte und vierte Halbjahr eingeteilt werden.

Grund- und Leistungskurse

Grundkurse

Grundkurse (GK) vermitteln grundlegende wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und führen in grundlegende Sachverhalte und Problemkomplexe eines Faches ein. Sie werden in der Regel zwei-, drei oder vierstündig unterrichtet. In manchen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, wurde die Begriffe Grund- und Leistungskurs abgeschafft. Grundkurse heißen jetzt Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA)

Leistungskurse

Leistungskurse (LK) fungieren in der Einführungsphase als Orientierungsfächer, erst in der Qualifikationsphase als Leistungskurse. Die Orientierungsfächer in der Einführungsphase werden von den Schülern oftmals fälschlicherweise als Leistungskurse bezeichnet. Orientierungsfächer vermitteln erweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle der entsprechenden Fachwissenschaft. Auf die Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie ihrer Übertragung und Reflexion wurde ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Vom Grundsatz her lässt sich vieles auf andere Fächer übertragen. Leistungskurse werden in der Regel fünfstündig unterrichtet.

In vielen Bundesländern sind allerdings die Leistungskurse inzwischen abgeschafft und durch vierstündige Fächer mit erhöhten Anforderungen ersetzt worden. Dafür werden jetzt drei statt zwei Fächer gewählt, die auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden.

Abiturprüfung und -note

Die Abiturprüfung wird in den beiden Leistungskursen und zwei oder drei, in einem begrenzten Rahmen wählbaren, Grundkursen schriftlich oder mündlich absolviert. Dadurch muss man in den letzten Schuljahren deutliche Schwerpunkte setzen. Die Einzelbestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Bis auf Rheinland-Pfalz führen alle Bundesländer inzwischen ein zentrales Abitur durch oder haben es zumindest vor.

In die Abiturnote fließen neben 22 Grundkurs-Halbjahresleistungen auch die acht Leistungskursnoten und die vier bis fünf Abiturprüfungsnoten ein. Die Durchschnittsnote hängt also von Leistungen ab, die im Zeitraum von zwei Jahren erbracht werden, und nicht nur von der Abschlussprüfung, die an ihr zu weniger als einem Drittel beteiligt ist.

Leistungsbewertung

In der gymnasialen Oberstufe bilden die Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen die Klausuren und sonstigen erbrachten Leistungen (Mitarbeit, Hausarbeiten und so weiter). Das bisherige Notensystem bis zur Mittelstufe mit den Schulnoten 1 bis 6 wird spätestens in der Qualifikationsphase durch ein Punktesystem (0 bis 15 Punkte) ersetzt, das den Noten von 1+ bis 6 entspricht und auf diese Weise detaillierte Zensuren ermöglicht. Die Punkte werden addiert und am Ende in die Durchschnittsnote umgesetzt. Der Sinn des Punktesystems liegt neben größerer Transparenz und Gerechtigkeit vor allem in der möglichen Verwendung der exakten Durchschnittsnote in Zulassungsverfahren der Hochschulen, um juristische Klagen abgewiesener Bewerber zu verhindern. Eine zu frühe Anwendung vor der gymnasialen Oberstufe ist dagegen unzulässig, da Zensuren bis zur 10. Jahrgangsstufe vor allem einen pädagogischen Sinn haben.

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht wird. Dazu werden in jedem Kurs fünf Punkte benötigt. Kursnoten unter fünf Punkten können durch mehr Notenpunkte in anderen Kursen ausgeglichen werden, doch: Je nach Bundesland darf nur eine begrenzte Zahl an sogenannten Unterkursen (Kurse mit einem bis vier Punkten) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Je nach Bundesland liegt die Höchstzahl bei vier bis sechs im Grundkursbereich sowie bei zwei im Leistungskursbereich. Ein Kurs mit null Punkten („ungenügend“) gilt als „nicht belegt“ und kann nicht eingebracht werden. Dies kann bei verpflichtenden Grundkursen zu einem Nichtbestehen des Abiturs führen. In der Einführungsphase ist man bei zwei nicht belegten Kursen beziehungsweise mangelhaften Leistungen im Versetzungszeugnis gezwungen, die Klasse zu wiederholen. Das Abitur kann man nicht mit mehr als zwei Unterkursen in den im Leistungskursbereich oder sechs nicht belegten Kursen im Grundkursbereich aus den zwei Jahren der Kursphase bestehen. Weitere Bezeichnungen für einen Kurs mit null Punkten: Unterkurs, Fehlkurs, Defizit, Ausfall oder Minderleistung.

Die Punkte, die in den Kurshalbjahren gesammelt werden, werden zu der Gesamtqualifikation zusammengerechnet. Aus dieser Gesamtpunktezahl wird eine Durchschnittsnote errechnet. Per Konvention ist festgelegt, dass der Schnitt dabei nicht besser als 1,0 sein kann, auch wenn rechnerisch die 15 Punkte 0,66 entsprächen.

Für die Umrechnung in eine Durchschnittsnote werden die erreichten Punkte durch die Anzahl der Wertungen dividiert. Beim Abitur sind dies 168 und beim Fachabitur 57. Um anschließend die Durchschnittsnote zu errechnen geht man davon aus, dass eine glatte 2 der Note 2,0 entspricht, eine glatte 1 der Note 1,0 und so weiter. Eine 1+ entspricht dann einer 0,66. Um eine solche Note zu erzielen zieht man die errechnete Durchschnittspunktzahl von 5,66 ab. Daraus ergibt sich folgende Formel:

\mbox {Note} = \frac{17}{3} - \frac{\mbox {Punkte}}{168}

bzw. für das Fachabitur:

\mbox {Note} = \frac{17}{3} - \frac{\mbox {Punkte}}{57}

Die Note wird nach der ersten Stelle nach dem Komma abgeschnitten. Es wird nicht gerundet. 0,9; 0,8; 0,7 und 0,6 entsprechen 1,0.

Durchschnittsnote im Abitur

Die Durchschnittsnote im Abitur berechnet sich, je nach Einbringungsverpflichtung in den verschiedenen Bundesländern, anhand von verschiedenen Formeln und Notenskalen. Allgemeingültige Aussagen lassen sich

Formel zur Berechnung des Notendurchschnitts
5{,}66 - \frac {({\rm Anzahl\ der\ erreichten\ Punkte})}{3 \cdot ({\rm Anzahl\ der\ F\ddot acher\ bzw.\ Wertungen})}
Beispiel

12 Punkte (2+) in Mathe, 11 Punkte (2) in Deutsch, 10 Punkte (2−) in Englisch:

5{,}66 - \frac {12+11+10} {3 \cdot 3} = 5{,}66 - \frac {33}{9} = 5{,}66-3{,}66 = 2{,}0

Die gymnasiale Oberstufe in anderen Ländern

Österreich

In Österreich beginnt die AHS Oberstufe (AHS → allgemeinbildende höhere Schule), die der deutschen gymnasialen Oberstufe entspricht, ab der 5. Klasse (9. Schulstufe). Im Allgemeinen wird ab der 9. Schulstufe eine weitere Fremdsprache – oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache – unterrichtet. Für die 6. Klasse (10. Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen sechs und acht Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen, aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (etwa Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik oder über ein einjähriges Wahlpflichtfach) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.

Für die 7. Klasse (11. Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und bildnerischer Erziehung sowie darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie oder Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen sich genügend Schüler für die Eröffnung eines Zweiges melden.

Siehe auch: Bildungssystem in Österreich → AHS Oberstufe

Schweiz

Hauptartikel: Oberstufenschule

In der Schweiz entspricht die deutsche gymnasiale Oberstufe der dortigen Oberstufenschule, meist einfach nur als Oberstufe bezeichnet. Sie wird nach der Primarschule besucht und wird normalerweise in zwei oder drei Schulen – abhängig vom Niveau – aufgeteilt. Die Bezeichnungen dieser Schulen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Nach Abschluss der Oberstufenschule ist das Schulobligatorium (Schulpflicht) beendet. Die Oberstufenschule wird von Schülern normalerweise vom 11. bis zum 15. Lebensjahr besucht. Die Verweildauer beträgt in der Oberstufenschule – je nach Kanton – drei bis vier Jahre.

Siehe auch: Schweizer Bildungssystem

Liechtenstein

Hauptartikel: Liechtensteinisches Gymnasium

Das Liechtensteinische Gymnasium in Liechtenstein ist mit der deutschen gymnasialen Oberstufe gleichzusetzen. Sie umfasst vier Jahre (Klassen 9–12). Die Gesamtzahl der Stunden in der Oberstufe beträgt 140. Die Schüler werden pro Schuljahr in 35 Stunden in der Woche unterrichtet. Es werden fünf verschiedene Profile angeboten. Pro Profil gibt es mindestens zwei Profilfächer, von denen eines mit einer deutlich höheren Wochenstundenzahl unterrichtet wird. Der Unterricht setzt sich aus einer Reihe von Grundlagenfächern, die für alle Schüler gleich sind (im ersten und zweiten Jahr 29, im dritten und vierten Jahr 26 Wochenstunden), zusammen; aus mehreren Profilfächern, abhängig vom gewählten Profil (sechs beziehungsweise fünf Wochenstunden) sowie aus Wahlpflichtkursen im dritten und vierten Jahr, die der Spezialisierung durch die Profile entgegenwirken soll (vier Wochenstunden). Für alle Schüler ist die Belegung mehrerer Grundlagenfächer Pflicht. Einige Fächer werden nur in einzelnen Klassenstufen unterrichtet.

Siehe auch: Bildungssystem in Liechtenstein

Einzelnachweise

  1. http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene/kernlehrplaene-sek-i/gymnasium-g8/
  2. http://www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de/

Siehe auch

Weblinks


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