- Obersächsischer Kreis
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Der Obersächsische Reichskreis umfasste Territorien in Mittel- und Nordostdeutschland. Er bestand vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Alten Reichs im Jahre 1806. Er diente zur Koordination gemeinsamer Angelegenheiten der beteiligten Reichsstände und hatte zum Beispiel Kompetenzen im Münzwesen. Er hatte die Abführung der Reichshilfen zu besorgen und die Stellung von Truppen für den Kaiser gemäß der Reichstagsbeschlüsse zu organisieren.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Obersächsische Reichskreis entstand 1512 als einer von zehn Reichskreisen des Heiligen Römischen Reiches im Zuge der Reformen Kaisers Maximilian I. (1459-1519). Wesentliche Aufgabe des Kreises waren in seinem Bereich die Wahrung des Landfriedens, die Erhebung der Reichssteuern und die Aufstellung der Reichsarmee.
Kreisausschreibender Fürst des obersächsischen Reichskreises war der Kurfürst von Sachsen. Das heißt, er hatte die Tagungen der Mitglieder oder ihrer Gesandten zu organisieren, die über die Regelung von Angelegenheiten gemeinsamen Interesses berieten. Veranstaltungsort der Kreistage war in der Regel Leipzig, aber auch Frankfurt (Oder) und Jüterbog. Nach dem Westfälischen Frieden verschoben sich die Gewichte immer stärker zugunsten der großen obersächsischen Stände Kursachsen und Kurbrandenburg. Sie hatten an der ordnungsgemäßen Funktion des Reichskreises immer weniger Interesse, so dass - 120 Jahre vor dem offiziellen Ende des Heiligen Römischen Reiches und der Reichskreise - bereits 1683 der letzte obersächsische Kreistag stattfand.
Territorien des Reichskreises
Der obersächsische Reichskreis umfasste neben den meisten wettinischen Territorien auch die anhaltischen Fürstentümer, das Kurfürstentum Brandenburg, die pommerschen Herzogtümer sowie die Gebiete der Grafen Reuss, Schönburg und Schwarzburg und umschrieb damit ein Gebiet, welches heute größtenteils in den ostdeutschen Bundesländer und in den polnischen Woiwodschaften Westpommern und Lebus liegt.
Auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen gehörten jedoch das Erzbistum Magdeburg (mit Halle/Saale), das Hochstift (spätere Fürstentum) Halberstadt sowie die Reichsstädte Nordhausen und Mühlhausen zum niedersächsischen Reichskreis und die Herrschaftsgebiete der zwei letzten Linien der Grafen von Henneberg, also große Teile des heutigen Südthüringen zum fränkischen Reichskreis. Außerdem gehörten die Stadt Erfurt mit ihrem Gebiet und das Eichsfeld zum Erzbistum Mainz - und damit zum kurrheinischen Kreis. Die kursächsischen Markgraftümer Nieder- und Oberlausitz gehörten zu keinem Reichskreis.
Im einzelnen gehörten folgende Territorien zum obersächsische Reichskreis, von denen einzelne nur zeitweise bestanden:
- Fürstentum Anhalt
- Grafschaft Barby - 1659 an Kursachsen
- Kurfürstentum Brandenburg
- Fürstentum Cammin - 1648 an Brandenburg
- Abtei Gernrode - an Anhalt
- Fürstentum Hatzfeld
- Grafschaft Hohnstein
- Herrschaft Lohra und Klettenberg
- Grafschaft Mansfeld - an Brandenburg und Kursachsen
- Herzogtum Hinterpommern (preußisch) - 1648 an Brandenburg
- Herzogtum Vorpommern (schwedisch) - 1648 an Schweden
- Abtei Quedlinburg
- Herzogtum Sachsen-Weißenfels-Querfurt - seit 1746 an Kursachsen
- Grafschaft Reuß
- Kurfürstentum Sachsen
- Sachsen-Altenburg
- Sachsen-Coburg
- Sachsen-Coburg-Eisenach
- Sachsen-Coburg-Saalfeld
- Sachsen-Eisenberg
- Sachsen-Eisenach
- Sachsen-Gotha
- Sachsen-Gotha-Altenburg
- Sachsen-Hildburghausen
- Sachsen-Jena
- Sachsen-Meiningen
- Sachsen-Römhild
- Sachsen-Saalfeld
- Sachsen-Weimar
- Herrschaften der Grafen von Schönburg
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Grafschaft Stolberg - 1738 an Kurfürstentum Sachsen
- Grafschaft Wernigerode - 1714 an Brandenburg
- Stift Walkenried - 1648 an Fürstentum Braunschweig Wolfenbüttel
Literatur
- Karlheinz Blaschke: Der Obersächsische Reichskreis. In: Peter Claus Hartmann (Hrsg.): Regionen in der frühen Neuzeit. Reichskreise im deutschen Raum, Provinzen in Frankreich, Regionen unter polnischer Oberhoheit. Ein Vergleich ihrer Strukturen, Funktionen und ihrer Bedeutung. Berlin 1994 (= Zeitschrift für historische Forschung; Beiheft 17)
- Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des alten Reiches und ihr Eigenleben. 1500–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1989, ISBN 3-534-04139-9
- Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383–1806). Geschichte und Aktenedition. Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6 online-Version (Auszüge)
- Thomas Nicklas: Macht oder Recht. Frühneuzeitliche Politik im obersächsischen Reichskreis. Stuttgart, 2002 (Zugl. Erlangen-Nürnberg, Univ., Habil.-Schrift, 2001)
Siehe auch
Weblinks
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