- Kurrheinischer Kreis
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Der Kurrheinische Reichskreis war einer der zehn Reichskreise, die im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. gebildet wurden, um der Zersplitterung des Reiches entgegenzuwirken.
Der Kreis, der auf dem Reichstag von Köln 1512 geschaffen wurde und bis 1803 Bestand hatte, umfasste hauptsächlich die vier rheinischen Kurfürstentümer:
- Kurmainz mit dessen Besitzungen rund um Erfurt und im Eichsfeld
- Kurtrier
- Kurköln mit den westfälischen Nebenländern Vest Recklinghausen und Herzogtum Westfalen
- Kurpfalz
Ferner die Territorien:
- Deutschordensballei Koblenz
- Herzogtum Arenberg
- Burggrafschaft Rheineck
- Grafschaft Niederisenburg
- Herrschaft Beilstein
Auf den Kreistagen vertreten war außerdem:
- der gefürstete Graf von Thurn und Taxis ohne eigenes Territorium auf Kreisgebiet.
Wie die übrigen Reichskreise regelte der kurrheinische Reichskreis die Erhebung der Reichssteuer und im Kriegsfall die Stellung eines Kontingents zur Reichsarmee. Vor allem diente er der Wahrung des 1495 verkündeten Ewigen Landfriedens, indem er den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung verschaffte.
Literatur
- Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des alten Reiches und ihr Eigenleben. 1500–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1989. S. 285ff. ISBN 3-534-04139-9 - online-Version (Auswahl)
Weblinks
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