Oder-Konto

Oder-Konto

Bankkonten (von italienisch "conto": Rechnung, Konto, Zahlung) sind (Bestands-)Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt.

  1. Einzelkonto: Das ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B. gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein.
  2. Gemeinschaftskonto: Von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sind.
    1. Und-Konto: Die Inhaber eines solchen Kontos können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen (wenn nichts anderes auf der Konto- bzw. Depoteröffnung steht ist es ein Und-Depot). Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (ec-Karten, Kreditkarten usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Kontoinhaber bevollmächtigen sich gegenseitig, so dass doch eine Einzelverfügungsberechtigung vorliegt.
    2. Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ob ein Oder-Konto nur durch Widerruf aller oder auch eines einzelnen Inhabers zu einem Und-Konto umgewandelt werden kann ist strittig.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zu unterscheidende Bankkonten

  • Das Girokonto (auch Sichtkonto oder laufendes Konto genannt) dient als Zahlungsverkehrskonto der Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge
  • Sofern das Girokonto von Unternehmen genutzt wird, wird es als Kontokorrentkonto bezeichnet.
  • Das Sparkonto – oft als Sparbuch bezeichnet - bietet eine kurzfristige verzinsliche Anlage schon für Kleinbeträge.
  • Tagesgeldkonto und Termingeldkonto werden zur Anlage kurzfristig benötigter Mittel verwendet.
  • Kreditkonten dienen der Abwicklung von Krediten.
  • Fremdwährungskonten sind Konten, die nicht in Euro, sondern in anderen Währungen geführt werden.
  • Kreditkartenkonten werden meistens als Revolvingkonto geführt und dienen der Buchung der Kartenumsätze.
  • Spendenkonten dienen der Abwicklung von Spenden und sind meistens als Girokonten ausgelegt.
  • Ein Schattenkonto wird z.B. für Geldkarten geführt. Hier werden die auf der Karte gespeicherten Umsätze gespiegelt.
  • Im Mehrwertkonto sind neben normalen Leistungen rund ums Girokonto, goldene Kreditkarten, etliche Versicherungsleistungen und andere Vergünstigungen enthalten. Diese Mehrwertkonten sind jedoch häufig teurer als normale Girokonten.

Auch Wertpapierdepots werden als Depotkonto bezeichnet.

Verweise

Siehe auch

Betriebsmittelkonto, Abschlusshäufigkeit

Weblinks

Fußnoten

  1. für gemeinschaftlich: BGH, Urt. v. 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, NJW 1991, 420
    für einzel: Canaris, Bankenvertragsrecht, 2. Aufl. 1981, Rdn. 26; OLG Köln, WM 1989, 1888, 1889; MünchKomm. BGB, K. Schmidt, 2. Aufl. 1986, § 741 Rdn. 49
    Hier nach Universität des Saarlandes, BGH 2. Zivilsenat Urteil vom 9. November 1992 II ZR 219/91, 31. Juli 1999

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  • oder-Konto — oder Konto,   Bankkonto, das von mehreren Kontoinhabern in der Form gemeinschaftlich geführt wird, dass jedem Kontomitinhaber ein alleiniges, uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Gesamtguthaben zusteht, unabhängig davon, aus wessen Mitteln… …   Universal-Lexikon

  • Konto — (ital. Conto, Mehrzahl Konten oder Conti), Rechnung, namentlich die in den Handelsbüchern, die deshalb auch Kontobücher genannt werden, eingetragenen. In der Regel dienen für das K. zwei entgegengesetzte, mit »Soll« und »Haben« überschriebene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konto — (ital. conto), Rechnung, bes. in Handlungsbüchern (Kontobüchern) eingetragene Rechnungen; jemand ein K. eröffnen, mit ihm in Geschäftsverbindung treten; à conto zahlen, auf Abschlag oder in Vorschuß zahlen; conto a metà, auf gemeinschaftliche… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konto — T Konto Das Konto (von lat. computus, „Berechnung“; über ital. conto, „Rechnung“) ist die zentrale Datenstruktur in der Buchführung sowie im Zahlungsverkehr. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Konto — Bankverbindung; Kontoverbindung (umgangssprachlich); Bankkonto * * * Kon|to [ kɔnto], das; s, Konten [ kɔntn̩]: (von einem Unternehmen, besonders von einer Bank für einen Kunden geführte) laufende Gegenüberstellung von geschäftlichen Vorgängen,… …   Universal-Lexikon

  • Konto — Jemandem etwas aufs Konto schreiben: ihm etwas anlasten, jemandem etwas als Schuld anrechnen; ist eine der Kaufmannssprache entlehnte Redensart, die sich seit dem 18. Jahrhundert literarisch nachweisen läßt. J. Chr. Edelmann schreibt 1740 in… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Konto — das Konto, Konten (Grundstufe) etw., das man bei einer Bank hat, auf das man Geld einzahlen oder von dem man Geld abheben kann Beispiele: Er möchte ein Konto bei dieser Bank eröffnen. Ich habe noch 20 000 Euro auf dem Konto …   Extremes Deutsch

  • Konto — Kọn|to , das; s, Plural ...ten, selten s und ...ti <italienisch> (fortlaufende Gegenüberstellung und Verrechnung der Forderungen und Schulden im privaten oder geschäftlichen Zahlungsverkehr); vgl. a conto …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Und-Konto — Bankkonten (von italienisch conto : Rechnung, Konto, Zahlung) sind (Bestands )Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt. Einzelkonto: Das ist ein Konto, das nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (z. B.… …   Deutsch Wikipedia

  • und-Konto — und Konto,   Bankwesen: oder Konto …   Universal-Lexikon

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