- Ordensregel
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Unter Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen und Regeln, die bei der Gründung einer religiösen Ordensgemeinschaft schriftlich formuliert werden. Die Regeln betreffen in erster Linie die klösterliche Lebensweise.
Grundlage einer Ordensregel im christlichen Bereich ist meist die Beobachtung der Evangelischen Räte: Armut (gemeinschaftliches Eigentum), Ehelosigkeit und Gehorsam. Dazu kommen Anweisungen zur Frömmigkeit, zur Arbeit und für das Zusammenleben. Darüber hinaus enthält die Ordensregel meist auch Bestimmungen zum Noviziat und zur zeitlichen Abfolge der Ordensgelübde.
Obwohl die Abfassung der Regula Benedicti der Formulierung der evangelischen Räte um mehrere Jahrhunderte vorausgeht, sind diese doch sinngemäß auch in den benediktinischen Gelübden (stabilitas loci, conversatio morum suorum, oboedientia) enthalten.
Viele christliche Orden haben zusätzliche Besonderheiten, z. B. die Verfügbarkeit der Jesuiten und ihre Bildungsaufgaben, ferner besondere Formen des Gebets (z. B. die Ewige Anbetung) bzw. die Apostolate der Pflege-, Jugend- und Schulorden.
Fast alle Ordensgründungen sind aus der Reaktion auf spezielle Probleme und Nöte der jeweiligen Zeit entstanden. Daher unterliegen sie auch zeitweiligem Reformdruck, der zu Änderungen der Ordensregel führen kann. Manche Ordensgründer haben durch ihre Schriften oder ihr Vorbild einen neuen Lebensstil vorgegeben (wie Franziskus oder Teresa von Avila) bzw. zur Vertiefung von Weltanschauung oder Ausbildung beigetragen (z. B. Exerzitien des Ignatius von Loyola). Die auf solchen Grundlagen beruhenden Ordensregeln benötigen in der Regel weniger Anpassung an die jeweilige Zeit.
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