Gemeindepolizei

Gemeindepolizei

Die Stadtpolizei ist eine in der Regel uniformtragende Einrichtung der Stadt, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Stadtrecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

In den meisten dieser Länder gibt es landesweit geltende Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Einheitlichkeit in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniformierung) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land aber stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei. Aber auch in Deutschland gab es historisch noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 entstanden, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen.

Baden-Württemberg

Bis in die 1970er Jahre gab es in Mannheim und Stuttgart neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht.

In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind.

Bayern

Die Dienststellen der Stadtpolizei München und der Polizeien der übrigen Gemeinden wurden am 1. Oktober 1975 in das Polizeipräsidium München überführt.

Bremen

In Bremerhaven gibt es heute noch eine Stadtpolizei als Teil der Landespolizei von Bremen. Diese wird intern Ortspolizeibehörde Bremerhaven genannt. In der Öffentlickkeit und gegenüber des Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Polizei Bremen repräsentiert.

Hessen

Hauptartikel: Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher in Ordnungspolizei für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Offenbach, Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst Kommunaler Ordnungsdienst genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die Bezeichnung Kommunaler Ordnungsdienst weiterverwendet.

Siehe auch

Schweiz

Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden in der Schweiz von der Kantons- und der Gemeinde- oder Stadtpolizei wahrgenommen. Sie untersteht i. d. R. einem kommunalen Polizeidepartement. Die grösste Stadtpolizei der Schweiz ist die Stadtpolizei Zürich.

Die Stadtpolizei Bern unterhält neben der Sicherheitspolizei und dem Verkehrsdienst noch einen Botschaftsschutzdienst.

Mit einer Volksabstimmung vom 11. März 2007 wurde beschlossen, dass es im Kanton Bern ab 1. Januar 2008 nur noch eine Polizei gibt. Die Stadtpolizei Bern wurde damit am 1. Januar 2008 in das kantonale Polizeikorps integriert. Bis ins Jahr 2011 sollen sämtliche kommunalen Korps im Kanton Bern in der Einheitspolizei Police Bern (der Kantonspolizei Bern) vereint sein.

Österreich

Hauptartikel: Gemeindesicherheitswache (Österreich)

In Österreich können Gemeinden oder Städte eine eigene Sicherheitswache gründen. Im SPG werden diese Wachkörper daher auch nicht als Stadtpolizei bezeichnet, die korrekte Bezeichnung lautet Gemeindewachkörper oder Gemeindesicherheitswache.

Die Gemeindesicherheitswache ist nicht mit der Bundespolizei, bzw. Bundespolizeidirektion zu verwechseln. Gemeindesicherheitswachen haben die vollen sicherheitspolizeilichen Befugnisse innerhalb ihres Einsatzbereiches - dem Gemeindegebiet.

Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und rekrutierten sich früher üblicherweise aus ehemaligen Bundesgendarmerie- oder Sicherheitswachebeamten, nun aus ehemaligen Bediensteten der Bundespolizei.

Städte mit einer Bundespolizeidirektion als Bundesverwaltungsbehörde (nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei) dürfen keine Stadtpolizei einrichten. Dies gilt für die meisten Statutarstädte, darunter alle Landeshauptstädte bis auf Bregenz, sowie die Bundeshauptstadt Wien.

Im Rahmen des Österreich-Konvents gab es auch Überlegungen, die Gemeindewachkörper abzuschaffen, mit der Begründung, tatsächlich einen einzigen, bundesweiten Wachkörper zu schaffen, um das Gewaltmonopol und damit die innere Sicherheit komplett in die Hand des Bundes zu legen. Diese Bestrebungen wurden aber aufgrund der Proteste von Seiten der Länder und des Städte- beziehungsweise des Gemeindebundes verworfen.

Städte und Gemeinden in Österreich mit eigener Stadt- oder Gemeindepolizei

Andere Staaten

Frankreich

In Frankreich heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei police municipale und untersteht dem Bürgermeister.

Italien

In Italien heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei Polizia Municipale und untersteht dem Bürgermeister oder einem Stadtrat. Für die rechtliche Regelung sind in diesem Bereich die italienischen Regionen oder die autonomen Provinzen (zum Beispiel Südtirol) zuständig. Die alte, nicht mehr gebrauchte Benennung lautet Vigili Urbani.

Polen

In Polen heißt die Stadtpolizei Straż miejska, und ist landesweit unter der Telefonnummer 986 zu erreichen. Sie untersteht dem jeweiligen Gemeinderat.

Spanien

Motorroller der Policia Local Inca

In Spanien verfügen zahlreiche Städte und Gemeinden über lokale Polizeikräfte, oft Policía Local oder Policía Municipal genannt. Erwähnenswert ist die Guardia Urbana in Barcelona mit ihrer an britische Polizeiuniformen erinnernden Erscheinung.

Auf den Balearen, hier Mallorca, gibt es eine Vielzahl von Policia Local Dienststelle. Auf der Straße fallen sie auf, weil die Fahrzeuge dieser Polizeien in den Farben der mallorquinischen Nationalflagge lackiert worden sind. Untere Hälfte Gelb, dann ein lilafarbener Streifen und ab Fenster nach oben in Rot gehalten. Jeder Bezirk auf Mallorca ist polizeilich auf dem Fahrzeug zu identifizieren. Unter dem großen Schriftzug Policia Local steht in kleiner Schrift der entsprechende Bezirk. Bekannt sind Ajunament de (Ad) Campanet, Ad Llucmajor, Ad Sta. Eugenia, Ad Inca, Ad Escora, Ad Ariany, Ad Capdepera, Ad Sant Joan, Ad Bunyola, Ad Sta. Margalida, Ad Valdemossa, Ad Santanyi, Ad Alcudia, Ad Soller.

Die Guardia Civil ist an ihren (in militärischem Grün gehaltenen) eher schlichten Fahrzeugen auszumachen und die "Stadt- und Verkehrspolizei an ihren blauen Pkw. Dazu kommen noch einige Einheiten, die auf Motorrollern (vornehmlich Palma) und Motorrädern unterwegs sind.

Weblinks


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