Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
-
Als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden in Österreich Angehörige
bezeichnet.
Diese Organe versehen für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst. Unter Exekutivdienst ist der Streifen- und Überwachungsdienst, die Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, die Gefahrenabwehr sowie der Ermittlungs- und Erkennungsdienst zu verstehen.
Daraus ergibt sich, dass Angehörige anderer Wach- und Exekutivkörper wie Justizwache und Bundesheer keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind.
Kategorie:
- Organisation der Polizei (Österreich)
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