Polizeiausbildung in Österreich

Polizeiausbildung in Österreich

Die Polizeiausbildung in Österreich umfasst die Grund- und Weiterbildung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dazu gehören die Exekutivbediensteten des Wachkörpers Bundespolizei und der Gemeindewachkörper sowie die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind (Polizeijuristen).

Inhaltsverzeichnis

Ausbildungseinrichtungen

Das BZS Wien in der Marokkanerkaserne

Mit der Ausbildung betraut ist die Sicherheitsakademie (.SIAK), eine Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres. Die Ausbildung selbst erfolgt in einem der zehn Bildungszentren der Sicherheitsexekutive (BZS), welche in fachlicher Hinsicht dem Direktor der .SIAK unterstehen, jedoch von einem leitenden Exekutivbediensteten geführt werden. Diese sind

Daneben besteht noch das BZS Traiskirchen, welches sich ebenfalls in Niederösterreich befindet und als Dienstbehörde I. Instanz für alle Bildungszentren fungiert. Die Ausbildung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichem Lehrplan unter Berücksichtigung bundeslandspezifischer Gesetzgebungen. Solche bundeslandspezifischen Schwerpunkte stellen unter anderem Landesgesetze dar, mit deren Vollziehung die zukünftigen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraut wurden.

Ausbildung von Exekutivbediensteten

Berufsbeschreibung

Es existiert kein gesetzlich definiertes Berufsbild für Exekutivbedienstete im Polizeidienst, ebenso kein anerkannter Berufsabschluss. Beschreibt man die Tätigkeit eines Exekutivbediensteten, ergibt sich allgemein folgendes Bild: Ein Polizeibeamter muss zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit und in der Lage sein, die vielseitigen Aufgaben für die Allgemeinheit gewissenhaft und genauestens zu erfüllen. Er ist für die Sorgen und Nöte Hilfesuchender Ansprechpartner und Helfer. Die Aufgabenpalette reicht dabei von Hilfeleistung, Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr über Fahndungs-, Ermittlungs- und Überwachungsdienste bis hin zu Informations- und Beratungstätigkeiten. Oft in Sekundenschnelle muss eine gefährliche, sensible Situation erfasst, eine Entscheidung getroffen und trotzdem besonnen, unparteiisch, höflich und zuvorkommend gehandelt werden.

Lückenlos hat der Bedienstete die Tätigkeiten und anfallenden Fälle zu dokumentieren und über das Ergebnis der Erhebungen und Vorfälle Anzeigen, Berichte und Skizzen zu verfassen und an die Gerichte und verschiedenen Behörden weiterzuleiten. Das kann zu langwierigen und Ausdauer erfordernden Erhebungen ebenso führen wie zu längeren Arbeitszeiten im Bürodienst auf den Dienststellen.

Polizeibeamte sollen daher eine gut entwickelte Persönlichkeit, korrektes und gepflegtes Auftreten sowie Verantwortungsbewusstsein haben. Als weitere Voraussetzungen gelten Eigeninitiative ebenso wie eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, geistige Beweglichkeit, logisches Denken und psychische Belastbarkeit. Von einem Polizeibediensteten wird außerdem erwartet, dass er sportlich trainiert und ausdauernd ist. All diese Voraussetzungen werden daher bei Bewerbern für die Ausbildung zum Polizeibeamten genau überprüft.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in den Polizeidienst steht Männern und Frauen gleichermaßen offen. Um die polizeiliche Grundausbildung für die Aufnahme in den Wachkörper Bundespolizei beginnen zu können, sind Grundvoraussetzungen zu erfüllen, von denen einige gesetzlich vorgegeben sind, andere jedoch vom Dienstgeber jederzeit geändert werden können.

Gesetzliche Voraussetzungen

Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz sind

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft – Im Gegensatz zum Beispiel zu Deutschland genügt hier nicht lediglich eine EU-Bürgerschaft.
  • Die volle Handlungsfähigkeit – Die einzig erlaubte Einschränkung der Handlungsfähigkeit ist das noch nicht erreichte Mindestalter von 18 Jahren zum Bewerbungszeitpunkt
  • Die persönliche, fachliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind – Dazu gehören ein einwandfreier Leumund also keine gerichtlichen Vorstrafen, aber auch keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen wie Delikte im Zusammenhang mit Alkohol, Fahrerflucht usw., sowie die körperliche Eignung. Dies bedeutet, organisch und funktionell gesund zu sein, Normalgewicht aufzuweisen, eine einwandfreie Sehleistung, normalen Farbsinn sowie eine einwandfreie Hörleistung und ein tadelloses (saniertes) Gebiss vorweisen zu können. Bei der Einschätzung des Körpergewichts wird zur Bewertung der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, der im Bereich von 18 bis 25 liegen muss.
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren beim Eintritt in den Exekutivdienst – In „besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ kann ein Alter von höchstens 35 Jahren beim Eintritt in den Exekutivdienst gewährt werden. Dies wird in der Regel bei aktivem militärischem Kaderpersonal des Österreichischen Bundesheeres so gehandhabt.
  • Eine Mindestgröße von 168 cm bei Männern, 163 cm bei Frauen – Diese Bestimmung steht derzeit zur Diskussion, weil sich weibliche Bewerber von dieser Bestimmung benachteiligt fühlten. Seitens des BM.I ist eine Abschaffung der genannte Regelung geplant, allerdings gibt es dafür noch keinen konkreten Termin. [1]
  • Die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmsprüfung
  • Auf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften

Sonstige Voraussetzungen

Daneben gibt es noch Vorgaben des Dienstgebers, welche von diesem jederzeit geändert werden können. Dies sind:

  • Das Vorhandensein des Führerscheins der Klasse B bis zum exekutiven Außendienst
  • Die Beherrschung der Grundschwimmarten

Bis Ende des Jahres 2010 war es für männliche Bewerber auch verpflichtend, den Grundwehrdienst abgeleistet zu haben, da die Ableistung des Zivildienstes automatisch ein fünfzehnjähriges Waffenverbot nach sich zog, was eine Aufnahme in den Exekutivdienst unmöglich machte. Dies wurde mit einer Novelle zu Beginn des Jahres 2011 geändert. Allerdings müssen ehemalige Zivildiener, bevor sie bei der Polizei aufgenommen werden können, eine militärische Grundausbildung nachholen. [2]

Keine Voraussetzung ist es, vor der Polizeiausbildung einen Beruf erlernt oder die Matura abgelegt zu haben. Selbst das Vorhandensein eines Hauptschulabschlusses ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis kommen jedoch Bewerber ohne vorherige berufliche oder schulische Qualifikation nicht zum Zug.

Aufnahmeverfahren

Jeder Bewerber, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt, hat die Möglichkeit, sich bei dem zuständigen Landespolizeikommando bzw. in Wien bei der Bundespolizeidirektion Wien zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen offiziellen Ausschreibungsfrist erfolgt. Dem Bewerbungsgesuch sind anzuschließen:

Schriftliche Aufnahmeprüfung

Wird der Interessent zur Aufnahmeprüfung eingeladen, muss dieser zunächst einer vierstündigen schriftliche Aufnahmeprüfung absolvieren, welche für viele Bewerber bereits das ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess bedeutet. [3] [4] Die Prüfung setzt sich zusammen aus

  • einem Diktat, Überprüfung der Rechtschreibung
  • einem Grammatiktest
  • einem Intelligenztest
  • einem Persönlichkeitsfragebogen

Die Minimalpunktezahl für eine weitere Behandlung der Bewerbung beträgt 139,3, die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 982,0.

Exploration

Im Falle der positiven Absolvierung der schriftlichen Aufnahmeprüfung und einer Reihung an einer aussichtsreichen Stelle, werden die Bewerber zu einem persönlichen Aufnahmegespräch (Exploration) schriftlich eingeladen.

Die Punkte aus schriftliche Aufnahmeprüfung und Exploration werden kombiniert und die bestgereihten Bewerber dürfen sich einer polizeiärztlichen Untersuchung unterziehen

Ärztliche Untersuchung

Die Untersuchung beim Polizeiarzt beinhaltet

  • Untersuchung der Körperkonstitution (Größe und Gewicht)
  • Überprüfung der Sehleistung und des Gehörs
  • Klinische Untersuchung
  • Ergometrie
  • Abnahme einer Harn- u. Blutprobe
  • Überprüfung diverser Befunde
  • HIV-Test
  • Lungenröntgen
  • schriftlicher Persönlichkeitstest (MMPI)

Wird auch dieser Abschnitt positiv absolviert, darf sich der Bewerber einem sportmotorischem Leistungstest unterziehen

Sportmotorischer Leistungstest

Dieser Abschnitt setzt sich zusammen aus

  • einem Schwimmtest (100 m Freistil)
  • einem medizinischer Bewegungs- und Koordinationstest (MBKT)
  • Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test
  • 3000 m Lauftest

Grundausbildung

Schulterdienstgradabzeichen eines Polizeischülers

Das Dienstverhältnis erfolgt zunächst auf Dienstvertragsbasis und ist auf 24 Monate (Dauer der Grundausbildung); dieses sogenannte Ausbildungsverhältnis, das als Vorbereitung für den Exekutivdienstes vorgesehen ist, kann bei mangelndem Ausbildungserfolg innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Dienstgeber ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Erst nach positivem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgt die Angelobung der neuen Exekutivbediensteten. Die Angelobungsformel, die in § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtgesetzes festgelegt ist, lautet: „Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“ Dies erfolgt bei der derzeitigen Ausbildung als Vertragsbedienstete ebenfalls, jedoch auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes. Nach Übernahme in das Beamtenverhältnis wird das Gelöbnis ein weiteres Mal geleistet.

Ausbildungsabschnitte

Die Grundausbildung aus vier Abschnitten:

Präsenzausbildung (12 Monate)

In der Präsenzausbildung wird den Ausbildungsteilnehmern rechtstheoretisches Basiswissen sowie einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten vermittelt. Der erste Ausbildungsteil ermöglicht, die Erfahrungen im anschließenden Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.

Praktika (2 Monate)

Die Polizeischüler werden auf Polizeiinspektionen zugeteilt. Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Polizeischüler, ermöglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Organisation und den Organisationsabläufen vertraut.

Präsenzausbildung (7 Monate)

Theoretische Ausbildung im Bildungszentrum - Der Hauptteil sensibilisiert die Schüler für jene Rechtsmaterien, die für das Einschreiten der Exekutive bedeutend sind. Die Polizeischüler lernen die Intention des Gesetzgebers kennen und Gesetze und Verordnungen ihrer Bedeutung nach zu erfassen. Darüber hinaus werden einsatztaktische und -technische Instrumentarien vermittelt.

Praktika (3 Monate)

Praktische Ausbildung auf der Polizeiinspektion - Bereits während der Ausbildung können Schüler zu Dienstversehungen, beispielsweise bei Großveranstaltungen, herangezogen werden.

Unterrichtsgegenstände

Folgende Unterrichtsgegenstände umfasst der Lehrplan

Persönlichkeitsbildung
Rechtsmaterien
Handlungs- und Einsatztraining
Kriminalistik
Bürokommunikation
  • Bürokommunikation und EDV
  • Fremdsprachen
Methodenunterricht
  • Themenzentrierter Unterricht

Abschluss der Grundausbildung

Schulterdienstgradabzeichen eines Inspektors

Zum Abschluss der Grundausbildung wird in einer kommissionellen Dienstprüfung das Wissen der Vertragsbediensteten getestet. Nach dem Bestehen dieser Prüfung wird der Polizist in ein Beamtenverhältnis übernommen und erhält den Dienstgrad „Inspektor“ (Verwendungsgruppe E2b). Die Dienstprüfung, die am Ende der Ausbildung abgelegt wird berechtigt zur Ablegung einer Berufsreifeprüfung.

Weiterführende Ausbildung

Je nach Personalbedarf besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung:

Ausbildung zum Dienstführenden Beamten („Chargen“), Verwendungsgruppe E2a

Es werden in diesem sechsmonatigen Grundausbildungslehrgang, der nur nach Absolvierung einer Auswahlprüfung besucht werden kann, sowohl die künftigen uniformierten als auch die im Kriminaldienst stehenden zivilen E2a-Beamten ausgebildet. Uniformierte E2a-Beamte werden nach der Ausmusterung in der Regel als Sachbearbeiter bzw. Gruppenkommandanten auf Polizeiinspektionen verwendet, wobei ihnen durch ihre Ausbildung die Karriere bis zum Leiter einer Polizeiinspektion, eines Fachbereiches in einem Landespolizeikommando oder bis zum stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten eines kleineren Bezirkes offen steht. Eine spezielle Weiterbildung für den Kriminaldienst erfolgt erst nach dem Kurs an der jeweiligen Dienststelle. Nach dem Abschluss werden jene Beamte, die einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen wurden, Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen versehen; sie sind aber mit Dienstwaffen und Dienstbehelfen (beispielsweise Handschellen) ausgestattet. Der Kriminaldienst ist zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, im Schwerkriminalitätsbereich, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen: Delikte gegen Leib und Leben (beispielsweise Mord) Delikte gegen fremdes Vermögen (beispielsweise schwerer Diebstahl, Raub, schwerer Betrug, Veruntreuung) Delikte gegen die Sittlichkeit (beispielsweise Vergewaltigung) Fälschungsdelikte (beispielsweise Urkundenfälschung, Geldfälschung) Kriminalbeamten wirken bei der gerichtlichen Strafverfolgung (siehe unten) als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden können. Unabhängig davon, dass sich Beamte im Kriminaldienst in verschiedenen Fachgruppen ausschließlich mit Ermittlungen von Strafdelikten beschäftigen, versieht auch jeder uniformierte Exekutivbeamte im Bereich seiner Inspektion den alltäglichen Kriminaldienst. Das heißt, er erstattet ebenso Anzeigen an die Staatsanwaltschaft, vernimmt Verdächtige und vollzieht Festnahmen. Bezüglich ihrer Dienstgrade unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von uniformierten Polizisten, nach der Ausbildung hat man in der Regel den Rang eines Gruppeninspektors oder Bezirksinspektors inne. Entgegen einer teilweise auch durch TV-Serien verbreiteten Meinung gibt es keine „Kommissare“ (Kommissar = ein Dienstgrad der deutschen Polizei) in Österreich.

Ausbildung zum Leitenden Beamten („Offizier“), Verwendungsgruppe E1

Verwendungsmöglichkeiten: beispielsweise Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommandant, Landespolizeikommandant Erfordernisse: mindestens 1-jährige Dienstzeit als dienstführender Beamter mit Matura bzw. B-Matura, oder 3-jährige Dienstzeit als dienstführender Beamter ohne Matura sowie das Bestehen einer zweiteiligen, äußerst selektiven und bundesweiten Auswahlprüfung (fachliche Prüfung sowie Assessmentcenter und Sporttest). Bei Kursbeginn darf der Bewerber ein Alter von 42 Jahren nicht überschreiten. Ausbildung: 3-jähriges Studium der „Polizeilichen Führung“ an einer Fachhochschule, Abschluss mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts in Police Leadership.

Historisches

  • In den Jahren 1974 – 1984 wurde die Ausbildung von Polizisten im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien durch das Institut der Polizeipraktikanten geregelt. Dabei konnten männliche Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr in eine Art "Polizeilehre" eintreten, welche 3 Jahre dauerte und in deren Zuge auch der militärische Grundwehrdienst abgeleistet wurde. Von der FPÖ wird eine Wiedereinführung dieser Art der Polizeiausbildung gefordert. [5]
  • In den Jahren 1910 - 2002 bestand die Gendarmeriezentralschule in Mödling, in welcher zentral für ganz Österreich die Ausbildung der Bediensteten der Bundesgendarmerie durchgeführt wurde.

Einzelnachweise

  1. "Der Standard" - Mindestgröße für Polizei-Bewerber wird abgeschafft
  2. "Der Standard" - Waffenverbot wird gelockert - Zivildiener dürfen Polizisten werden
  3. "Der Standard" - Wiener Polizei: 41 Prozent der Polizeibewerber scheitern am Deutschtest
  4. "Der Standard" - Fünfzig Worte als Hürde auf dem Weg zur Polizei
  5. Österreichisches Parlament - Schaffung des Lehrberufes "Polizeibeamter" - Einführung des Ausbildungsmodells "Polizeipraktikant" (870/A(E))

Weblinks


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