- Vollkommener Markt
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Der vollkommene Markt ist ein theoretisches Modell eines homogenen Marktes der Volkswirtschaftslehre. Zur Untersuchung und zum Verständnis komplexer Zusammenhänge (beispielsweise der Preisbildung) wird oft mit diesem vereinfachenden Modell gearbeitet.
Zur Bildung dieses Modells werden die beeinflussenden Faktoren bewusst eingeschränkt, so dass viele Einflussfaktoren – entgegen der wirtschaftlichen Realität – als eliminierbare Größen das Modell nicht beeinflussen.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Der vollkommene Markt bezeichnet im Rahmen des Rationalverhaltens und der Nutzenmaximierung einen fiktiven Markt, der folgende Merkmale aufweist:
- Es gibt weder persönliche (zum Beispiel durch Werbung), zeitliche (zum Beispiel Öffnungszeiten), sachliche (zum Beispiel: Mengenrabatte, Serviceunterschiede) noch räumliche Präferenzen (zum Beispiel: Standortvorteile, Punktmarkt). [1] [2]
- Es liegt vollkommene Markttransparenz vor. [3] [4]
- Homogenität (genormte Qualität/Gleichheit) der Güter. [5]
- Unendlich schnelle Reaktion: Alle Marktteilnehmer reagieren sofort auf Änderungen der Marktvariablen.
Treffen eine oder mehrere dieser Annahmen auf den Markt nicht zu, so spricht man von einem unvollkommenen Markt. [6]
Häufig wird zur Untersuchung eines Vorganges ein Vollkommener Markt angenommen und nur einer der Punkte (Ceteris-paribus-Klausel) wird verändert, so dass die Auswirkungen auf die Marktgegebenheiten eindeutig zuzuordnen sind und Referenzmodelle gewonnen werden können.
Realität
In der Realität ist diese Marktform nicht anzutreffen und wird auch nicht als anzustrebendes Ideal postuliert. Der Aktienhandel an der Börse und der Devisenmarkt gelten als Märkte, die dem vollkommenen Markt am nächsten kommen. [7] Der Immobilienmarkt ist ein Markt, der sehr viel Unvollkommenheit aufweist.
Preisbildung auf dem vollkommenen Markt
Auf einem vollkommenen Markt gibt es keine Arbitragemöglichkeiten, so dass Angebot und Nachfrage in einem gemeinsamen Punkt, dem Marktgleichgewicht, aufeinandertreffen. Der Gleichgewichtspreis entspricht den Grenzkosten. Die Anbieter auf dem vollkommenen Markt erzielen keine Gewinne. Es gibt nur einen Preis, zu dem die Nachfrage dem Angebot entspricht und der Markt geräumt wird. Anbieter können keinen höheren Preis als den Gleichgewichtspreis durchsetzen, weil sie aufgrund der Markttransparenz keine Abnehmer finden werden. Nachfrager, die weniger als den Gleichgewichtspreis bezahlen wollen, werden keine Anbieter am Markt finden. Diese Erkenntnis wurde erstmals von William Stanley Jevons als Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise/law of indifference [8] formuliert. Empirisch erfolgt die Preisbildung um so schneller, je weniger der beobachtete realexistierende Markt vom idealtypischen Modell des vollkommenen Marktes abweicht.
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Oldenbourg, 2005, 10. Auflage, S. 156
- ↑ Arnold Heertje, Heinz-Dieter Wenzel: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Springer, Berlin, 2001, S. 132 ff.
- ↑ Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Oldenbourg, 2005, 10. Auflage, S. 156
- ↑ Alfred Eugen Ott: Grundzüge der Preistheorie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1979, 3. Aufl., S. 32 ff.
- ↑ Willi Albers, Anton Zottmann: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Band 5, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1980, S. 106
- ↑ Alfred Stobbe: Mikroökonomik, Springer-Lehrbuch, 1991, 2. Auflage, S. 561
- ↑ Alfred E. Ott, Wirtschaftstheorie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1989, S. 41
- ↑ 1871 in „The Theory of Political Economy“
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