Regulierter Handel

Regulierter Handel

Der regulierte Markt (auch EU-regulierter Markt) ist ein organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten entgegen dem börsenregulierten Freiverkehr gesetzlich geregelt sind.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum regulierten Markt sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt, es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der regulierte Markt entstand am 1. November 2007 aufgrund des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch die Fusion von geregeltem Markt und amtlichem Markt. Alle Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehörten, wurden automatisch in den regulierten Markt aufgenommen.

Zulassung und Folgepflichten

Die mit der Zulassung zum regulierten Markt verbundenen Pflichten entsprechen denen des früheren amtlichen Marktes, sind also strenger als die des früheren geregelten Marktes.

Kriterien bei der Erstemission[1]:

Folgepflichten für den Emittenten:

  • Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
  • Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
  • Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG)
  • Mitteilungspflicht (§ 21 WpHG)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Regulierter Markt bei Deutscher Börse AG

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