- Ornat
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Der Ornat, auch das Ornat (aus dem lateinischen ornatus = geschmückt), ist die festliche Amtstracht eines Geistlichen, Herrschers oder hohen Beamten, die bei feierlichen, weihevollen und repräsentativen Anlässen getragen wird, wie z. B. bei der Krönung der Krönungsornat. Dazu gehören u. a. die Insignien des jeweiligen Amtes, z. B. Krone, Zepter, Bischofsstab.
Dabei ist häufig das erstmalige Anlegen des Ornats Teil der Amtseinführung. Der Begriff der Investitur, der damals die Einführung in ein hohes kirchliches Amt oder in einen neuen Lehensbesitz bezeichnete, geht auf das lateinische Wort investire für einkleiden zurück. Die Einkleidung eines Herrschers in neue, geistliche Gewänder hob ihn nicht nur für jedermann sichtbar aus der Masse der Untertanen hervor, sondern dokumentierte vor allem seinen Übertritt vom weltlichen in den geistlichen Stand.
So konnte das Recht, wer die Bischöfe einkleiden, investieren, in ihr Amt einführen durfte, im Investiturstreit zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen der universalen Autoritäten im Mittelalter werden.
Krönungsornat der römisch-deutschen Kaiser
Der Krönungsornat der römisch-deutschen Kaiser war vom Hochmittelalter bis zur letzten Kaiserkrönung 1792 in Gebrauch und bestand aus hauptsächlich aus kostbaren sizilianischen Textilien.
Kirchen-Ornat
Der Begriff Ornat wird auch als Zusammenfassung der für den Gottes- und Messdienst verwendeten festlichen Amtstrachten, Insignien und rituellen Gegenstände verwendet.
Weblinks
Commons: Chasuble – Album mit Bildern und/oder Videos und AudiodateienKategorien:- Berufstracht
- Insigne
- Amtstracht (christliche Geistliche)
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