- Amtstracht
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Eine Amtstracht ist die Berufskleidung einer herausgehobenen Gruppe von Amtsträgern; Sie repräsentiert die Verkörperung eines öffentlichen Amtes oder eine Stellung in einem Beruf. In Österreich ist der Begriff Amtskleid gebräuchlich. Der Unterschied zu Uniformträgern besteht darin, dass Träger von Amtstrachten keine Vollzugsaufgaben oder technische Aufgaben verrichten und der Schnitt der Kleidung nicht uniformmäßig, sondern feierlich-repräsentativ ausgestaltet ist.
Inhaltsverzeichnis
Vertreter von Religionsgemeinschaften
Christentum
Priester tragen bei der Spendung der Sakramente einen Ornat (siehe Liturgisches Gewand). Evangelische Pfarrer (süddeutsche Bezeichnung) bzw. Pastoren (norddeutsche Bezeichnung) tragen Talare (die aber kein Liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind), jeweils ggfs. mit Kopfbedeckung. Lutherische Pfarrer in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche tragen je nach Gemeindebeschluss einen Ornat oder den schwarzen Talar. Mönche tragen einen Habit, evtl. Leibkordel und Kapuze, Äbte die Halskette mit Brustkreuz. Ordensschwestern tragen eine Schwesterntracht oder Habit mit Haube. Ministranten tragen ein Ministrantenkleid.
Buddhismus
Mönche tragen eine Mönchskutte in Überwurfmanier ohne Kordel und Kopfbedeckung.
Vertreter der Öffentlichen Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
Kommunalverwaltung: Standesbeamte gelegentlich beim Vollzug der (weltlichen) Hochzeitszeremonie
Justiz
In den deutschen Ländern tragen die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Protokollführer während den Verhandlungen Roben (in Baden-Württemberg aufgrund von § 21 AGGVG). Die Ausgestaltung der Amtstracht ist durch Ausführungsverordnungen geregelt. Anwälte können für den jeweiligen Verhandlungstermin zurückgewiesen werden, sofern sie keine Robe tragen (s. z.B. BVerfGE 28, 21-36; OLG München NJW 2006, 3079-3080; OLG Karlsruhe NJW 1977, 309). Außerdem setzen sie sich standesrechtlichen Sanktionen aus. Nach § 20 S. 2 BORA besteht für Anwälte in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht jedoch keine Verpflichtung mehr, eine Robe zu tragen.
Auch in Österreich werden von Richtern und Staatsanwälten "Amtskleider" getragen, die aus einem "Talar" samt Kopfbedeckung ("Barett") bestehen. Die Verwendung eines Amtskleides durch Rechtsanwälte ist zwar erlaubt, von Geschworenenstrafsachen und Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof abgesehen, aber gänzlich unüblich geworden. In Zivilverhandlungen, insbesondere vor Bezirksgerichten, kommt auch das Tragen durch den Richter zunehmend außer Übung.
In der Schweiz wird vor Gericht keine Amtstracht getragen. Vor Militärgerichten ist es in der Regel hingegen Pflicht, eine Uniform zu tragen.
Im Vereinigten Königreich ist es noch weiterhin üblich, dass zur Robe Perücken mit Locken getragen werden.
In Russland tragen Staatsanwälte ebenfalls Uniformen.
Hochschulen
Hochgestelltes Personal an manchen Hochschulen wie z. B. Dekane und Rektoren tragen bei festlichen Gelegenheiten Talare. Bis 1968 trugen auch Professoren Talare, jedoch nur zu entsprechenden Anlässen. Als Besonderheit im deutschen Hochschulwesen trug das Hochschullehrpersonal der Bergakademie Freiberg bis in die 1970er Jahre zu besonderen Anlässen die Bergmannsuniform.
Es ist jedoch heutzutage an vielen Hochschulen nicht mehr üblich, dass ein Talar getragen wird. Lediglich fast alle Rektoren tragen eine Amtskette.
Diplomatischer Dienst
In vielen Ländern der Erde ist es bis heute üblich, dass ihre Vertreter zu offiziellen Anlässen eine bestimmte, vorgeschriebene Kleidung tragen (z. B. die Uniform der russischen Botschafter).
Siehe auch
Kategorien:- Kleiderordnung
- Berufstracht
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