- Ortsstraße
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Als Ortsstraße wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Straße bezeichnet, die innerhalb einer Ortschaft verläuft. In Deutschland handelt es sich bei der Ortsstraße zudem um eine rechtlich definierte Straßenkategorie, die zur Gruppe der Gemeindestraßen gehört. Der Bau und Unterhalt von Ortsstraßen (Straßenbaulast) erfolgt durch die Gemeinde. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Straßengesetze, wie beispielsweise in Baden-Württemberg § 3 II Nr. 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg (StrG BW). In Österreich und in der Schweiz wird der Begriff „Ortsstraße“ als rechtlich definierte Straßenkategorie nicht verwendet.
Im Gegensatz zu einer Gemeindeverbindungsstraße befindet sich die Ortsstraße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder eines im Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets. Von der Zweckbestimmung her sind Ortsstraßen durch einen allgemeinen, innerörtlichen Verkehr gekennzeichnet und dienen in erster Linie der Erschließung und dem Aufenthalt. Nicht zu den Ortsstraßen gehören die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Literatur
- Lorenz / Will, Straßengesetz Baden-Württemberg Handkommentar, 2. Aufl., Nomos, Baden-Baden 2005
- Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9, S. 4.
Kategorien:- Straßentyp
- Innerortsstraße
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