- Innerortsstraße
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Unter einer Innerortsstraße bzw. Stadtstraße wird in Deutschland eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verstanden. Baulastträger einer solchen Straße ist in der Regel die Kommune, sofern es sich nicht um eine Privatstraße handelt.
Im Gegensatz zu Außerortsstraßen wird ihr Charakter durch die begleitende Bebauung bestimmt. Besonders kennzeichnend ist die vielschichtige Nutzung des Straßenraumes durch den Fuß-, Rad-, Auto- und den Öffentlichen Personennahverkehr wie zum Beispiel die Straßenbahn.
Autobahnen und Bundesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften werden trotzdem als Außerortsstraßen klassifiziert. Es ist jedoch möglich, dass die Kommune deren Baulastträger ist.
Kennzeichnung gemäß StVO
Literatur
- Wolfgang Pietzsch, Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9.
Kategorien:- Innerortsstraße
- Straßentyp
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