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Polizeihauptmeister (PHM) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
PHM sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 eingereiht. Sie sind Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
Das Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei besteht aus vier hellgrünen bzw. hellblauen Sternen auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See sind vier goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund zu sehen.
Gewöhnlich sind die Sterne übereinander in einer Reihe angeordnet. Für die Schutzpolizei in Baden-Württemberg und Sachsen gilt folgende Regelung: Bei vier Sternen sind zwei übereinander und zwei quer dazu nebeneinander angeordnet. Bei allen anderen Abzeichen sind sie übereinander angeordnet.
In Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Schutzpolizei eigene Dienstgradabzeichen für den PHM mit Amtszulage (PHMZ). Hier sind fünf hellgrünen bzw. hellblauen Sternen auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund zu sehen.
PHM sind Beamte, die bereits verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen können, z.B. Gruppenleiter (Wache) bzw. Gruppenführer Außendienst, Wachleiter, Einweisungsbeamter oder Einsatzleiter kleinerer Einsätze. Meistens sind sie auch Streifenführer im Streifendienst sowie aufgrund der Erfahrung sogenannte Stammbeamte (fest zugeteilt statt Springer).
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist Polizeiobermeister (BesGr A 8), die nächsthöhere Polizeikommissar (BesGr A 9) ist abhängig von einem Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Wie dieser Wechsel vollzogen wird, ist innerhalb der Polizeien der Länder und des Bundes sehr unterschiedlich.
- → Siehe auch Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei
Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei
Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei
Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei
niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeiobermeisteraktuelle Amtsbezeichnung
Polizeihauptmeisterhöhere Amtsbezeichnung
PolizeikommissarLaufbahn: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei.
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