Panikbeschläge

Panikbeschläge
Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN EN 1125
Bereich Schlösser und Baubeschläge
Regelt Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
Kurzbeschreibung Anforderungen und Prüfverfahren
Letzte Ausgabe 4.2008
ISO

Die Norm EN 1125 beschreibt optimale Türverschlüsse für Türen in Rettungswegen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Beschläge an Türen von Flucht- und Rettungswegen sollen ein leichtes Öffnen im Notfall gewährleisten, unabhängig davon, ob die Türen z. B. durch das Abschließen verriegelt oder aus Brand- oder Rauchschutzgründen mittels Schlossfalle nur ins Schließblech eingerastet sind. Ist beispielsweise eine Tür von außen abgeschlossen worden, sollte sie sich möglichst nur mit einer einfachen Handbewegung öffnen lassen.

Die EN 1125 hat besondere Relevanz, da sie prinzipiell das Optimum für einen Flucht- und Rettungswegbeschlag darstellt. Werden Beschläge nach EN 1125 verwendet, so ist das Entstehen einer Panik nahezu ausgeschlossen. Es müssen dann auch keine anderen Richtlinien über die Auslegung des Beschlages in Betracht gezogen werden. Bei Anwendung der anderen, oben genannten, Beschlagsnormen ist eine Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung über die Verwendbarkeit durchzuführen.

Die EN 1125 beschreibt Beschläge, die mit einer horizontal über das Türblatt verlaufenden, sich zwischen zwei Schwenkhebeln befindende Griffstange oder einer Druckstange betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Bedingung ist, dass der Drehtürflügel in Fluchtrichtung öffnet.

EN 179, prEN 13633 und prEN 13637 definieren ebenfalls Anlagen für derartige Türverschlüsse.

Die EN 179 beschreibt Beschläge, die mit einem Türdrücker (Türklinke), wie ein Türdrücker ausgeführtem Schwenkhebel, oder Stoßplatte betätigt werden. Die eingesetzte Verschlussmechanik, wie beispielsweise das Schloss, ist Bestandteil des Beschlages. Diese Beschläge können nur dort eingesetzt werden, wo neben anderen Bedingungen sichergestellt ist, dass eine Panik nicht entstehen kann.

Die prEN 13633 beschreibt Beschläge, die äußerlich wie Beschläge nach EN 1125 ausgeführt sind. Die Verschlussmechanik wird zusätzlich oder auch nur elektromechanisch verriegelt. Die prEN 13637 beschreibt Beschläge, die äußerlich wie Beschläge nach EN 179 und/oder mit besonderen Fluchtwegfreigabe-Tastern ausgerüstet sind. Die Verschlussmechanik wird zusätzlich oder nur elektromechanisch verriegelt. In Deutschland ist hier zusätzlich noch die EltVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme in Rettungswegen) zu berücksichtigen.

Diese harmonisierten Normen beschreiben Anforderungen und Prüfverfahren für Verschlüsse an Drehflügeltüren bei Fluchtwegen. Unter Zugrundelegung der in den Normen angegebenen englischen Übersetzung (escape routes) sind in den deutschsprachigen Normentiteln Fluchtwege statt Rettungswege gemeint.

Normenübersicht

Für die Harmonisierung ist das Datum der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt maßgeblich. Teilweise werden auch Übergangsfristen gewährt.

  • EN 179:2008, Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren
Die neue Ausgabe ist noch nicht im Europäischen Amtsblatt als harmonisierte Norm veröffentlicht.
Zur Zeit harmonisiert ist die Ausgabe EN 179:1997/A1:2001/AC:2002.
  • EN 1125:2008 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren
Die neue Ausgabe ist noch nicht im Europäischen Amtsblatt als harmonisierte Norm veröffentlicht.
Zur Zeit harmonisiert ist die Ausgabe EN 1125:1997/A1:2001/AC:2002.
  • EN 13633:2003 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Paniktüranlagen für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren (Entwurf)
Für Außentüren erlangt der Entwurf durch den Normenverweis der harmonisierten EN 14351-1 eine Konformitätsvermutung.
  • EN 13637:2003 Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlagen für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren (Entwurf)
Für Außentüren erlangt der Entwurf durch den Normenverweis der harmonisierten EN 14351-1 eine Konformitätsvermutung.

Anwendungshinweise

Deutschland

In Deutschland hat die Bauministerkonferenz festgestellt, dass es trotz Harmonisierung keinen Verwendungszwang für die oben genannten Beschlagsnormen gibt. Wenn keine Serienproduktion vorliegt, kann von harmonisierten Normen abgewichen werden. Qualitätsmaßstab sind allerdings die harmonisierten Normen, soweit sie anwendbar und nicht fehlerhaft sind. Grundsätzlich gilt: Nur bei Anwendung harmonisierter Normen erlangt der Hersteller oder Händler eine Sicherheitsvermutung gemäß dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG.

  • Zitat aus HVBG Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, BGR 216: „Fluchttüren in Rettungswegen und Notausgänge sind mit mindestens 2 cm breiten, langnachleuchtenden Materialien zu umranden. Der Türgriff ist langnachleuchtend zu gestalten oder der Bereich der Türgriffe ist flächig langnachleuchtend zu hinterlegen.“

Österreich

Unter dem im Verzeichnis genannten Link gibt es spezielle Hinweise zum Einsatz von Beschlägen oben genannter Normen für die Stadt Wien.

Schweiz

Die EN 179 und EN 1125 sind mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt harmonisiert. Da unklar ist, ob und inwieweit diese schweizerischen konsolidierten Normenversionen SN EN 179 und SN EN 1125 von der Publikation des ABl. der EU abweichen, wird von ihrer Bezeichnung und Veröffentlichung im Bundesblatt (derzeit) abgesehen. (Stand: 16. April 2008)

Zur Zeit gibt es von bsvonline FAQ-Anwendungshinweise für diese Normen. Diese scheinen aber in Hinsicht auf die Rechtsverbindlichkeit in der EU und dem Stand der Normenversionen veraltet zu sein.

EWR und die Schweiz

Schloss- und Beschlagskombinationen müssen miteinander geprüft und zertifiziert sein. Das Mischen, Kombinieren oder Austauschen von Produkten verschiedener Hersteller, die nicht miteinander zertifiziert bzw. in die Beschlagsliste des Beschlagsherstellers mit aufgenommen wurden, ist explizit ausgeschlossen.

Literatur

  • Kommentar zur Arbeitsstättenregel ASR A 2.3

Siehe auch

Weblinks

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