- Pensionskasse Stadt Zürich
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Pensionskasse Stadt Zürich Rechtsform Öffentlichrechtliche Anstalt Gründung 1913 Sitz Zürich, Schweiz Leitung Ernst Welti
(Geschäftsleiter)
Rudolf Steiger
(Präsident des Stiftungsrates)Bilanzsumme 14,572 Mrd. CHF (31. Dezember 2007) Branche Pensionskassen Produkte Altersvorsorge Website www.pkzh.ch Die Pensionskasse Stadt Zürich ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Personal der Stadt Zürich und die Mitarbeitenden von insgesamt 168 angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der 2. Säule. Die Pensionskasse Stadt Zürich wurde 1913 gegründet und 2003 in eine selbstständige öffentlichrechtliche Vorsorgestiftung umgewandelt. Per Ende 2007 zählte sie 27'643 aktiv Versicherte sowie 15'087 Pensionsbezüger und verwaltete Vermögen in der Höhe von 14,6 Milliarden Schweizer Franken. Mit einem Deckungsgrad von 130,5 Prozent zählt sie zu den bestgepolsterten Pensionskassen der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Reglemente der Pensionskasse Stadt Zürich, diese umfassen das Vorsorgereglement, das Teilliquidationsreglement, das Organisationsreglement, das Hypothekarreglement sowie die Stiftungsurkunde.
Organisation
Die Kassenorgane setzen sich zusammen aus Stiftungsrat, Stiftungsausschuss und Anlagekommission sowie den beiden aussen stehenden Organe Kontrollstelle / Experten und Vertrauensärzte.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat trägt die oberste Verantwortung. Er ist paritätisch aus je zehn Arbeitgeber- und Versichertenvertretungen zusammengesetzt und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Präsident des Stiftungsrates ist Rudolf Steiger, Versichertenvertreter der angeschlossene Unternehmen, Vizepräsident ist Martin Vollenwyder, Vorsteher des Finanzdepartements der Stadt Zürich. Zu den wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats zählen:
- Bestimmung der Gesamtstrategie und Überwachung ihrer Umsetzung
- Erlass der Stiftungsreglemente
- Abnahme von Geschäftsbericht und Rechnung
- Periodische Überwachung der gesamten Anlagetätigkeit
- Wahl von Stiftungsausschuss und Anlagekommission
- Wahl der Geschäftsleitung der Stiftung
- Regelung der Anstellungsbedingungen des Personals der Stiftung
Stiftungsausschuss
Der Stiftungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrates vor. Er wird vom Stiftungsrat jeweils auf vier Jahre gewählt. Seine Hauptaufgaben sind:
- Antragstellung zu allen Geschäften des Stiftungsrats, die nicht die Vermögensanlagen betreffen
- Festlegung von Anstellungsbedingungen und Lohn der Geschäftsleitung sowie Überwachung ihrer Tätigkeit
Anlagekommission
Die Anlagekommission ist verantwortlich für die Umsetzung der Anlagepolitik. Er wird vom Stiftungsrat jeweils auf vier Jahre gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrats zählen:
- Vorbereitung der Geschäfte des Stiftungsrats, welche die Vermögensanlagen betreffen
- Planung und Regelung der Umsetzung der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente und Konzepte im Bereich der Vermögensanlagen
- Führung und Überwachung der Vollzugsprozesse, wie namentlich Bestimmung der Anlageinstrumente sowie Auswahl und Überwachung der Portfoliomanager
- Laufende Überwachung des Stands und der Entwicklung der Vermögensanlagen
Kontrollstelle / Experten
Die externe Kontrollstelle prüft jährlich die Jahresrechnung und die Alterskonten, die Vermögensanlagen, die Geschäftsführung sowie Beitragserhebung und Ausrichtung der Leistungen. Die Kontrollstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.
Das externe Expertenbüro überprüft periodisch, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann sowie ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Expertenbüro wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung.
Vertrauensärzte
Die von der Geschäftsleitung der Pensionskasse ernannten unabhängigen Vertrauensärzte erstellen medizinische Gutachten und liefern damit der Pensionskasse Entscheidungsgrundlagen bei der Zusprechung von Invalidenpensionen.
Weblinks
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