- Personenbeschreibung
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Eine Personenbeschreibung ist das Beschreiben von Eigenheiten (Aussehen und Verhalten) einer Person.
Inhaltsverzeichnis
Schulunterricht
Die Personenbeschreibung ist zum einen Grundelement im Schulunterricht, meist im Deutschunterricht. Dabei wird die Fähigkeit geübt, Charakteristika einer Person anhand vielfältiger äußerer Merkmale sprachlich zu erfassen. Fachausdrücke sind dabei meist sehr hilfreich.
Kriminalistik
Zum Anderen versteht man unter Personenbeschreibung ein Identifikationsmittel in der Kriminalistik. Hier ist sie vor allem Grundlage für die Personenfahndung und dient im Strafverfahren ggfs. als Beweismittel für die Täterschaft oder Teilnahme dieser Person an einer Straftat. Des Weiteren kann in seltenen Fällen auch ein Zeuge oder eine Auskunftsperson beschrieben werden, wenn sie innerhalb einer polizeilichen Ermittlung gesucht wird.
Auch bei der Suche nach Vermissten werden Personenbeschreibungen genutzt.
Eine Personenbeschreibung kann in der Kriminalistik weiterhin dazu dienen, einen Verdächtigen, einen Straftäter oder einen unbekannten Toten zu identifizieren (Wiedererkennung).
Aussehen
Eine Gesamtcharakterisierung des Phänotypus geschieht häufig in bestimmten Kategorien, beispielsweise südeuropäisches Aussehen, deutsches (korrekter mitteleuropäisches) Aussehen, osteuropäisches Aussehen, asiatisches Aussehen etc. Diese Kategorien greifen darauf zurück, dass bestimmte phänotypische Merkmale in Populationen bestimmter Regionen in einer größeren Häufigkeit auftreten.
Als Einzelmerkmale werden oft Größe, Körpergewicht, Haarlänge, Haarfarbe, Frisur, Augenfarbe, Körperbautyp, Bekleidung, Tätowierungen, Piercings, Hautfarbe, Geschlecht, Abnormalitäten usw. genannt oder beschrieben.
Verhalten
Das Verhalten kann unter anderem die Sprache, Gewohnheiten usw. beinhalten.
Die Personenbeschreibung entsteht entweder aus Schilderungen (Auskunftspersonen, Zeugen), von Videografien oder Fotografien oder aufgrund einer erkennungsdienstlichen Behandlung.
Nach Personenbeschreibungen lassen sich auch Phantombilder, z. B. für einen Steckbrief oder eine Personenfahndung, erstellen.
Für die deutsche Polizei ist bei Personenbeschreibungen die Polizeidienstvorschrift 384.1 VS-NfD anzuwenden (Phantombild).
Zeitform
Die Beschreibung wird im Präsens (Gegenwart) verfasst.
Kategorien:- Fahndung
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